Ab morgen dürfen bis zu 200 Leute gleichzeitig und damit doppelt so viele bis bislang in die Einrichtung. Hier lesen Sie, was sonst noch gilt.
(ty) Wie berichtet, gelten ab dem morgigen Donnerstag, 27. Januar, im Freistaat Bayern geänderte Corona-Regelungen. Diese Lockerungen und Erleichterungen betreffen auch das neue Pfaffenhofener Hallenbad. Darauf haben die Verantwortlichen des "Gerolsbad" in einer Presse-Mitteilung hingewiesen. Sie erklären dazu, dass künftig bis zu 200 Gäste gleichzeitig zum Baden in die Einrichtung gelassen werden dürfen. Oder anders gesagt: "Jetzt können wir doppelt so vielen Besuchern den Zutritt ins Gerolsbad ermöglichen", freut sich Florian Brunthaler, Projekt-Leiter der Pfaffenhofener Bäder-GmbH. Das sei "eine gute Nachricht für alle großen und kleinen Hallenbad-Fans".
An den Zutritts-Regeln indes ändere sich nichts, heißt es weiter. Aktuell gelte für das Gerolsbad die so genannte 2G-plus-Regel. Zutritt gibt es demnach nur für gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen mit entsprechendem Nachweis, die zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Im Eingangs- und im Umkleide-Bereich gelte außerdem eine FFP2-Masken-Pflicht. Informationen über die aktuelle Auslastung des Hallenbads beziehungsweise über verfügbare Plätze sowie zu Öffnungszeiten und Angebot gibt es auf www.gerolsbad.de
Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante immer neue Höchststände erreichen, hat das bayerische Kabinett gestern Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Hier die Details zu den jüngsten Beschlüssen: Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar