Bislang 29.409 Infektionen, 120 Betroffene gestorben, Zahl der Genesenen derzeit unklar, Sieben-Tage-Inzidenz: 2405,6. Die aktuelle Lage und die Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 120 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation im Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 15 Uhr – wurden insgesamt 29 409 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 603 mehr als gestern gemeldet. Die Mitteilung von Zahlen zum Infektions-Geschehen in den einzelnen Landkreis-Gemeinden sowie zur Zahl der Genesenen sei derzeit nicht möglich, hatte die Behörde bereits erklärt. Wir fassen nachfolgend die Daten zusammen, die zur derzeitigen Corona-Lage im Landkreis vorliegen. Seit 4. März gelten weitere massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern (siehe unten).
Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit zwölf Patienten behandelt (gestern: zwölf), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus offiziell bestätigt ist – einer von ihnen (gestern: einer) wird intensiv-medizinisch betreut (Stand: heute, 8.30 Uhr).
In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit 17 Patienten stationär behandelt (gestern: 24), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist – keiner von ihnen (gestern: keiner) wird intensiv-medizinisch betreut (Stand: heute, 8.30 Uhr).
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut jüngsten Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2405,6 (Stand: heute). Gestern hatte der Wert bei 2431,2 gelegen, vorgestern bei 2565,2 gelegen, an den Vortagen bei 2743,3 beziehungsweise 2652,2.
Das Landratsamt hatte per Presse-Mitteilung am 31. Januar wissen lassen: "Da aufgrund der derzeit sehr hohen Fallzahlen die Bearbeitung der Index-Fälle im Gesundheitsamt Priorität hat, kann die Zahl der mittlerweile genesenen Personen aktuell nicht gemeldet werden. Infolgedessen ist im Augenblick die Ermittlung der aktuell positiven Fälle und somit auch die Aufschlüsselung nach aktuell Infizierten in den einzelnen Landkreis-Gemeinden nicht möglich." Weiter heißt es: "Das Gesundheitsamt arbeitet an sieben Tagen die Woche auf Hochtouren daran, die hohe Zahl an Neuinfektionen zu bearbeiten. Trotzdem ist die Fall-Bearbeitung noch im Rückstand."
Das Gesundheitsamt bitte daher die betroffenen Bürger um Geduld und erwarte, dass durch die digitale Fall-Bearbeitung, die Mitte vergangener Woche neu eingeführt worden sei, Zeit eingespart werden und der Rückstand dadurch behoben werden könne. Personen, die ein positives Corona-Test-Ergebnis erhalten, werden von der Behrde darum gebeten, "umgehende die hierfür vorgesehenen digitalen Meldeformulare auszufüllen". Die Formulare sind auf der Homepage des Landkreises (hier der direkte Link) hinterlegt. Lesen Sie dazu auch: Wichtige Hinweise für Corona-Infizierte aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen.
Im Freistaat waren ab 25. Januar beziehungsweise 9. Februar bereits deutliche Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft getreten. Der bayerische Ministerrat beschloss unter anderem Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen. Für Bäder, Thermen und Saunen galt nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, galt fortan 3G. Außerdem wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Diese Corona-Lockerungen greifen im Freistaat ab 9. Februar
Massive Lockerung gelten seit 17. Februar. Der bayerische Ministerrat hatte unter anderem beschlossen, dass überall dort, wo bislang die "2G plus"-Regel gegriffen hat, künftig 2G gilt. Für einige Bereiche gilt fortan nur noch 3G – zum Beispiel in Fitness-Studios, Hochschulen, Bibliotheken und Museen. Für Handel, Dienstleistung und Handwerk entfiel die Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die im privaten Bereich bestehenden Kontakt-Beschränkungen für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen wurden aufgehoben. Die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung entfiel ebenso wie die Pflicht, bei größeren Events nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Regeln zum regionalen Hotspot-Lock-Down wurde gestrichen. Hier die Details: Diese Regeln gelten ab 17. Februar. Weitere Erleichterungen sind bereits beschlossen: Diese weiteren Corona-Lockerungen greifen ab dem 19. März im Freistaat
Im Freistaat traten zum 4. März weitere deutliche Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft. Der bayerische Ministerrat hatte beschlossen, dass in der Gastronomie und Beherbergung künftig nur noch die 3G- statt der bisherigen 2G-Regel gilt. Reine Schankwirtschaften dürften unter 3G-Bedingungen und weiteren Auflagen wieder öffnen. Clubs und Discos dürfen unter den Bedingungen von "2G plus" wieder öffnen; für die Besucher besteht dann keine Masken-Pflicht. An Schulen entfiel die Masken-Pflicht während des Sport-Unterrichts. Soweit bisher Kapazitäts-Beschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestanden, betragen diese nunmehr 75 Prozent der Kapazität – die Obergrenze von 25 000 Personen blieb aber unverändert. Hier die Beschlüsse im Überblick: Weitere deutliche Corona-Lockerungen im Freistaat: Das gilt ab dem 4. März
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Vor dem Hintergrund der Corona-Regelungen beziehungsweise Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Info-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen beantwortet werden. Diese Hotline ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr. Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. Per E-Mail kann man sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
Das Gesundheitsamt hat für Nachfragen von Kontakt-Personen seit 8. November eine eigene Telefon-Hotline unter der Nummer (0 84 31) 57 - 675 eingerichtet. Diese sei von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geschaltet. Zudem könnten Anfragen, gerade an den Wochenenden, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Lesen Sie dazu auch: Kreis Neuburg-Schrobenhausen verschärft die Quarantäne-Regelungen
Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried sowie an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau. Termin-Vereinbarungen für die Antigen-Schnelltests sind unter http://schnelltest.kkh-sob.de/ erforderlich. Für PCR-Tests sind die Termine vorab unter http://pcrtest.kkh-sob.de/ zu vereinbaren. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Informationen zu den hiesigen Impf-Zentren finden Sie hier. Bei Fragen ist das Impf-Zentrum des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Rufnummer (0 82 52) 94 55 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.
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