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Der Mann wurde in der Nacht zum Freitag in Ingolstadt ertappt. Ein Alko-Test ergab einen Wert von knapp zwei Promille.

(ty) In der Nacht zum gestrigen Freitag wollten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion gegen 1.20 Uhr einen 18-jährigen E-Scooter-Fahrer kontrollieren, der in der Gerbergasse unterwegs war. Als der junge Mann das bemerkt habe, habe er das Leih-Gefährt auf den Boden gelegt und zu Fuß flüchten wollten. Allerdings sei er über einen Gartenzaun gestolpert und von den Gesetzeshütern eingeholt worden. Ein Alko-Test habe bei ihm dann knapp zwei Promille ergeben. Der 18-Jährige musste zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr; damit droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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