Logo
Anzeige
Anzeige

Die Gefahr einer Einschleppung in hiesige Geflügel-Bestände wird vom Veterinäramt derzeit als gering eingestuft. 

(ty) Es gibt deutliche Erleichterung für die Geflügel-Halter im Kreis Pfaffenhofen: Das hiesige Veterinäramt ist laut heutiger Mitteilung nach Prüfung der aktuellen Seuchenlage für den Landkreis zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gefahr einer Geflügelpest-Einschleppung in die örtlichen Geflügel-Bestände "als gering einzustufen" sei. Seit Erlass der wegen der drohenden HPAIV-Ausbreitung erlassenen Allgemein-Verfügung am 7. Dezember vergangenen Jahres habe sich im Kreis Pfaffenhofen kein Fall von Geflügelpest bestätigt, so die Behörde. Die Allgemein-Verfügung sei daher jetzt wieder aufgehoben worden.

Um das Risiko einer Geflügelpest-Einschleppung in Nutz- und Hausgeflügel-Bestände im Freistaat zu minimieren, waren bekanntlich Anfang Dezember vergangenen Jahres bayernweit weitergehende tierseuchen-rechtliche Maßnahmen angeordnet worden – darunter betriebs-bezogene Bio-Sicherheits-Maßnahmen, ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie eine Untersuchungs-Pflicht für im mobilen Handel abgegebenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel. Außerdem war ein Fütterungs-Verbot für Wildvögel erlassen worden. 

Zum Hintergrund: 

Aktueller Fall von Geflügelpest im Landkreis Freising amtlich bestätigt

Bereits drei bestätigte Geflügelpest-Fälle im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Die Geflügelpest hat den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht

Geflügelpest: Allgemein-Verfügung für den Kreis Pfaffenhofen erlassen


Anzeige
RSS feed