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In einem Brief an Ministerpräsident Seehofer äußerte er Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Gerolsbacher Rathaus-Neubau und über Bürgermeister Martin Seitz (CSU) – Heute Verhandlung

Update: „Der Ton macht die Musik" – Bericht zur Verhandlung

(ty) Das streitbare Gerolsbacher Gemeinderatsmitglied Stefan Maurer (UB) muss sich am heutigen Dienstagvormittag vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf in dem Strafprozess lautet auf Verleumdung; die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr.

Ausgelöst hat Maurer den juristischen Vorgang, der ihn schlimmstenfalls teuer zu stehen kommt, durch einen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU). Doch ob das, was Maurer, in dem Schreiben an den Landesvater in Zusammenhang mit dem Gerolsbacher Rathaus-Neubau und Bürgermeister Martin Seitz (CSU) angeprangert hat, tatsächlich strafrechtlich zu ahnden ist, muss heute das Amtsgericht in der Kreisstadt entscheiden.

Zu der Verhandlung kommt es überhaupt erst, weil Stefan Maurer einen Strafbefehl nicht akzeptiert hat. Dabei spielte indes weniger die Höhe der in Zusammenhang mit dem Akzeptieren des Strafbefehls fälligen Summe eine Rolle, sondern Maurer geht es schlicht und ergreifend darum, dass die ganze Angelegenheit vor einem Richter oder einer Richterin öffentlich behandelt wird. Er wolle seine Sicht der Dinge darstellen und die von ihm geäußerte Kritik erläutern, sagte er im Vorfeld der Gerichtsverhandlung im Gespräch mit unserer Zeitung. 

Dass der Gerolsbacher Rathauschef Martin Seitz und der unbequeme Gemeinderat Stefand Maurer in diesem Leben keine Freunde mehr werden, ist ohnehin weithin bekannt. Bislang ging es aber vor allem um politische Meinungsverschiedenheiten. Nun muss Maurer vor Gericht. Offensichtlich hat Maurer Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt – denn Verleumdung ist ein so genanntes Antragsdelikt. Das heißt: von sich aus unternimmt die Staatsanwaltschaft da in der Regel nichts.

Worum geht es? Maurer hatte im Juli 2012 in einem Schreiben an Seehofer, das unserer Redaktion vorliegt, die Gründung eines gemeinde-eigenen Kommunalunternehmens zum Neubau des Rathauses von Gerolsbach scharf kritisiert. Durch diesen Schritt werde die Pro-Kopf-Verschuldung vertuscht, Haushaltsrecht umgangen und Vorschriften ausgehebelt, kritisierte Maurer. Der übrigens durchaus wusste, was er da schrieb – denn er ist von Berufs wegen Verwaltungsfachmann und kennt sich schon deshalb mit Gesetzen, Vorschriften, Gemeindeordnung und Ähnlichem bestens aus.

„Da das Kommunalunternehmen nun Bauherr wurde, wurden alle Aufträge für das Rathaus ‚unter der Hand’ vergeben, da sich das Kommunalunternehmen ja nicht an Ausschreibungsvorschriften halten muss“, schrieb Maurer an Seehofer und legte nach: Für den ganzen Rathausbau habe es „keine einzige vernünftige öffentliche Ausschreibung“ gegeben. Und weiter prangerte Maurer an: „Mit dieser Methode sicherte sich Bürgermeister Martin Seitz, der auch Verwaltungsratsvorsitzender des Kommunalunternehmens sowie gleichzeitig Bauunternehmer und Bauträger ist, für seine Firma lukrative Aufträge für den Rathausbau auf Regiebasis.“ 

Hat Maurer mit diesen Äußerungen in dem Brief an Seehofer den Bürgermeister verleumdet? Das wird heute das Pfaffenhofener Amtsgericht entscheiden.


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