Bislang 66.007 Infektionen: 265 Betroffene gestorben, Sieben-Tage-Inzidenz: 101,0. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen ein weiteres Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute gegenüber unserer Zeitung erklärte, ist ein Mann im Alter von über 70 Jahren aus Geisenfeld gestorben, die mit dem Virus infiziert war. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 265. Wir fassen nachfolgend die Corona-Lage im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von vergangenem Mittwoch um 149 erhöht und beträgt somit aktuell 66 007. Seit dem Wegfall der Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte verschickt das Landratsamt von sich aus kein regelmäßiges Update mehr, sondern verweist auf das Robert-Koch-Institut (RKI). Seit 3. April 2022 gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern, seit 16. November 2022 entfällt die Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte, seit 10. Dezember 2022 die Masken-Pflicht im ÖPNV (Details siehe unten).
Zur Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten und noch nicht genesenen Landkreis-Einwohner ("aktive Fälle") liegen keine offiziellen Informationen vor. An der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden laut aktuellen Angaben derzeit 33 Patienten behandelt (vergangener Mittwoch: zehn), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – zwei von ihnen müssen intensiv-medizinisch betreut werden (vergangener Mittwoch: zwei). Bei einem weiteren Patienten bestehe aktuell der Verdacht auf eine Corona-Infektion. Das wurde heute auf Anfrage unserer Redaktion aus dem Landratsamt mitgeteilt.
Als stationäre Covid-19-Patienten zählen laut Behörde alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 101,0 (Stand: heute). Zum Vergleich: Am vergangenen Mittwoch hatte der Wert bei 101,7 gelegen, eine Woche zuvor bei 93,2, eine Woche zuvor bei 105,6, eine Woche zuvor bei 87,8, eine Woche zuvor bei 80,9. In den Wochen zuvor, jeweils mittwochs, waren folgende Werte gemeldet worden: 111,0 – 121,0 – 177,2 – 177,2 – 366,8 – 686,6 – 1068,8 – 740,5 – 558,7 – 410,4 – 360,1 – 422,1 – 304,3 – 306,7 – 207,5 – 391,9 – 596,3 – 1018,4 – 1095,8 – 938,6 – 817,0 – 639,7 – 488,7.
Seit 3. April 2022 gelten im Freistaat umfangreiche Lockerungen der Corona-Regelungen. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", hatte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dazu erklärt. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die neue Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. "Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungs-Bewusstsein der Menschen." Hier die Details zu den neuen Regelungen: Kaum mehr Corona-Einschränkungen: Das gilt ab 3. April im Freistaat. Seit 1. Mai 2022 fallen Corona-Test-Pflichten in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen weg.
Seit 16. November 2022 gibt es im Freistaat "wegen der veränderten Pandemie-Lage" keine generelle Isolations-Pflicht mehr für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen. Das hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) mitgeeilt. "Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt", wurde aus dem bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministerium erklärt. Den Angaben zufolge müssen positiv auf Corona getestete Personen künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Hier die Details: Das sollten Sie zum Wegfall der Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte in Bayern wissen. Seit 10. Dezember 2022 fällt im Freistaat die Masken-Pflicht im ÖPNV weg; lesen Sie dazu: Bayern streicht die Masken-Pflicht im ÖPNV: Das sollten Sie dazu wissen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Wie berichtet, war im Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt worden. Das hiesige Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung könnten sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Die bayerische Corona-Hotline ist unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 51 01 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Der Bereitschafts-Dienst der kassenärztlichen Vereinigung ist telefonisch unter 116 117 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und in den einzelnen Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass am Wochenende und an Feiertagen keine Fallzahlen an das LGL als zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das LGL erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittelt das LGL nach eigenen Angaben die Daten nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern am folgenden Arbeitstag. "Bitte beachten Sie, dass sich durch die verschiedenen Datenstände des RKI (0 Uhr) und des LGL (8 Uhr) geringe Diskrepanzen ergeben können", so das LGL weiter. In Zeiten erhöhten Fallaufkommens ist laut LGL aufgrund der hohen Belastung der Gesundheitsämter sowohl eine höhere Dunkelziffer als auch ein größerer Meldeverzug anzunehmen. Die Daten des RKI gibt es unter diesem Link.
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