Ratsbegehren und Bürgerbegehren abgesegnet. Abgestimmt wird am 2. April. Es geht um 38 Hektar vor den Toren der Stadt. Bürgerbegehren zur Umgehungsstraße wurde vom Stadtrat für unzulässig befunden.
(ty) Soll in Pfaffenhofen ein neues Gewerbe- und Industrie-Gebiet mit einer Größe von knapp 38 Hektar entstehen? Darüber stimmen die Bürgerinnen und Bürger am 2. April dieses Jahres ab. Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Weichen für zwei Bürgerentscheide gestellt und zugleich den Termin dafür festgelegt. Das Gremium selbst genehmigte sich ein Ratsbegehren mit dem Titel "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung" und reagierte damit auf Widerstand. Außerdem wurde das von der Interessen-Gemeinschaft aus Bund Naturschutz (BN), ÖDP und der Wähler-Gruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG) initiierte Bürgerbegehren "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" für zulässig erklärt. Für nicht zulässig wurde dagegen das zweite Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft befunden: "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst."
Darum geht es
Wie mehrfach berichtet, ist am "Kuglhof", vor den Toren der Kreisstadt die Erweiterung des bereits bestehenden Gewerbe-Gebiets geplant. Der Planungs-, Bau- und Umwelt-Ausschuss des Stadtrats hatte im September vergangenen Jahres einhellig – mit Zustimmung von ÖDP-Mann Richard Fischer – beschlossen, dass ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden soll. "Das Besondere daran sind verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit und Artenschutz, die weit über das Übliche hinausgehen", hieß es aus dem Rathaus.
Die Planungen sehen den Angaben zufolge den Satzungs-Beschluss für den Bebauungsplan für Anfang des Jahres 2024 vor. Danach wäre die Erschließung in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen. Erste Unternehmen könnten sich dann im westlichen Teil ab dem Jahre 2025 ansiedeln, so die Idee. Die Stadtverwaltung hatte nach eigenem Bekunden beim staatlichen Bauamt in diesem Zusammenhang eine Veränderung des Trassen-Verlaufs für die geplante Umgehungsstraße erreicht, damit das Areal nicht zerschnitten würde.
Widerstand von BN, ÖDP und GfG
Die Interessen-Gemeinschaft aus BN, ÖDP und GfG sieht das Vorhaben "Kuglhof II" bekanntlich höchst kritisch und hatte eben deshalb unter dem Schlagwort "Stoppt den Flächenfraß" zwei Bürgerbegehren ins Leben gerufen. Kürzlich waren die beiden Bürgerbegehren mitsamt der dazugehörigen Unterschriften-Listen offiziell bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Wir berichteten: "Stoppt den Flächenfraß am Kuglhof": Beide Bürgerbegehren jetzt eingereicht. Am heutigen Abend nun hatte sich der Stadtrat in öffentlicher Sitzung damit zu befassen.
Wie von Seiten der Verwaltung um Stadtjurist Florian Erdle dargelegt wurde, hatte die Interessen-Gemeinschaft für beide Bürgerbegehren jeweils ausreichend Unterschriften gesammelt. Gemäß der Vorgaben aus der Gemeinde-Ordnung muss in Kommunen in der Größe von Pfaffenhofen ein Bürgerbegehren von acht Prozent der Gemeinde-Bürger unterstützt werden – was im konkreten Fall 1666 Leute bedeutet. Für das Bürgerbegehren "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" waren 2344 Unterschriften gesammelt worden, davon erwiesen sich laut Stadtverwaltung 2173 als gültig. Für das Bürgerbegehren "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst" waren 2038 Unterschriften eingereicht worden, davon wurden 1920 als gütig gewertet.
"Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II"
Das erste Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft trägt den Titel "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof II" und beinhaltet folgende Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen alle Planungen für ein weiteres Gewerbe-Gebiet 'Kuglhof II' an der Äußeren Moosburger Straße beendet und diese Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung belässt?"
Zur Begründung wurde dargelegt: "Jede unversiegelte Fläche ist eine Kostbarkeit. Boden ist ein endliches Gut. Mit dem geplanten fast 38 Hektar großen neuen Gewerbe-Gebiet am Kuglhof verlieren wir wertvolle landwirtschaftliche Produktionsfläche; Lebensräume werden unwiederbringlich zerschnitten, das heimatliche Landschaftsbild beeinträchtigt und auch die Luftschadstoff- und CO2-Emissionen steigen. Das Verkehrs-Aufkommen erhöht sich und die Anwohner werden dadurch zusätzlich belastet. Im Sinne der Generationen-Gerechtigkeit müssen Fragen der Ökologie eine größere Gewichtung erhalten. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei einer so bedeutenden und umfassenden Maßnahme die entscheidende Stimme bekommen." Dieses Bürgerbegehren wurde vom Stadtrat nach Empfehlung der Verwaltung für zulässig befunden.
"Ja zum grünen Gewerbepark mit Südumgehung"
Diesem Bürgerbegehren stellte das Stadtrats-Gremium per heutigem Beschluss ein so genanntes Ratsbegehren gegenüber – sozusagen als Konkurrenz-Vorlage. Der Stadtrat beschloss deshalb konkret die Durchführung eines weiteren Bürgerentscheids mit dem Thema "Wohlstand sichern, Klima schützen – Ja zum grünen Gewerbepark [Kuglhof] mit Südumgehung", der dem Bürgerentscheid mit dem Thema "Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbe-Gebiet Kuglhof II" entgegengestellt wird.
Die Fragestellung für den vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheid lautet gemäß heutiger Abstimmung: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen den Bebauungsplan 'Kuglhof II' für ein nachhaltiges Gewerbe-Gebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?" Das Gremium beschloss ferner, dass Informations-Material gefertigt wird, das den Bürgern im Vorfeld der Zuleitung von Abstimmungs-Benachrichtigung und Brief-Abstimmungs-Unterlagen zugestellt wird.
"Keine Straße durch den Schindelhauser Forst"
Das zweite Bürgerbegehren der Interessen-Gemeinschaft trägt den Titel "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst" und beinhaltet folgende Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassen-Führung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23. Oktober 2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungs-Gebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?"
Zur Begründung wurde dargelegt: "2014 beriet der Stadtrat über die Trassen-Führung für die geplante südliche Umgehungsstraße. Dabei sprach er sich fast einstimmig für die Variante 1 aus, auch weil diese die geringsten Eingriffe in die Natur verursacht. Nun soll die Trasse verlegt werden, um ein zirka 38 Hektar großes Gewerbe-Gebiet zu ermöglichen. Die neue Trassen-Führung durchschneidet jedoch den Wald und trennt ein Stück des beliebten Erholungs-Gebiets ab. Wald wird in Zeiten der Klimakrise immer wichtiger und ist besonders schutzbedürftig. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei einer so wichtigen Frage die entscheidende Stimme bekommen."
"Irreführung der Unterzeichner"
Das Bürgerbegehren "Keine Straße durch den Schindelhauser Forst" wurde vom Stadtrat heute für nicht zulässig erklärt. Das Gremium folgte damit den detaillierten Ausführungen der Verwaltung, wonach dieses Bürgerbegehren "wegen seiner fehlerhaften – eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden – Begründung" unzulässig sei. Dazu wurde unter anderem dargelegt, dass sich die Fragestellung auf die "Ortsumgehung Pfaffenhofen" beziehe, die als Staatsstraße 2045 in den ausschließlichen Zuständigkeits-Bereich des Freistaats Bayern falle. Bau und Unterhalt von Staatsstraßen seien keine gemeindliche, sondern eine staatliche Aufgabe.
Laut Stadtverwaltung ist die Begründung dieses Bürgerbegehrens aus mehreren Gründen "geeignet, das Abstimmungs-Verhalten der Unterzeichner zu verfälschen". Die Fragestellung enthalte die unzutreffende Behauptung, dass die Aufrechterhaltung des Stadtrats-Beschlusses vom 23. Oktober 2014 zwingend dazu führe, dass die Durchschneidung des Naherholungs-Gebiets Schindelhauser Forst verhindert werde. Indes stelle dieser Beschluss lediglich eine Stellungnahme der Stadt gegenüber der Fachplanungs-Behörde dar. Diese sei daran nicht gebunden, "auch wenn sie den Stadtrats-Beschluss als Abwägungs-Material bei der Trassen-Festlegung wird berücksichtigen müssen".
"Falsche Darstellung der Rechtswirkung"
Dem Unterzeichner des Bürgerbegehrens werde in Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens jedoch gerade eine andere Rechtswirkung suggeriert. Diese sei aber maßgeblich, zumindest dazu geeignet, das Unterschrifts-Verhalten zur Unterstützung des Bürgerbegehrens zu beeinflussen. Eine relativierende Wirkung dieser in der Fragestellung suggerierten Rechtswirkung ergebe sich auch nicht aus der Begründung. Dort werde in dem Bezug auf den Stadtrats-Beschluss lediglich ausgeführt, dass das Gremium über die Trassen-Führung beraten und sich einstimmig für die Variante 1 ausgesprochen habe.
Auch der Schluss-Satz der Begründung des Bürgerbegehrens stelle ausdrücklich klar, dass die Bürger bei einer solchen wichtigen Fragestellung "die entscheidende Stimme" bekämen. "Auch diese Formulierung unterstreicht noch einmal die falsche Darstellung der Rechtswirkung der Fragestellung des Bürgerbegehrens", so die Stadtverwaltung. "Der objektive Erklärungsinhalt dieser behaupteten Rechtswirkung in Fragestellung und Begründung lässt eine davon eindeutig abweichende wohlwollende Auslegung des Bürgerbegehrens und seiner Begründung nicht zu."
"Wesentliches Begründungs-Defizit"
Darüber hinaus ergibt sich laut Stadtverwaltung "die irreführende Wirkung der Begründung aus ihrer Unvollständigkeit" bezüglich des besagten Stadtrats-Beschlusses. In der Begründung werde dort lediglich ausgeführt, dass eine Beratung über die Trassen-Führung der südlichen Umgehungsstraße stattgefunden habe und diese fast einstimmig befürwortet worden sei, weil dieser die geringsten Eingriffe in die Natur verursache. Dem Stadtrats-Beschluss lägen aber umfassende Erwägungen zugrunde, ohne die das Ergebnis der Beschlussfassung nicht nachvollziehbar sei.
"Der Unterzeichner des Bürgerbegehrens müsste im Rahmen der Begründung über die wesentlichen Inhalte und Grundlagen des Stadtrats-Beschlusses vom 23. Oktober 2014 informiert werden, um entscheiden zu können, ob die geplante Trassen-Verlegung sachgerecht ist", befand die Stadtverwaltung. Und attestierte: "Hierin liegt ebenfalls ein wesentliches Begründungs-Defizit, das geeignet ist, das Unterschrifts-Verhalten der Unterstützer des Bürgerbegehrens zu beeinflussen."
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