Logo
Anzeige
Anzeige

Auf der Anton-Schranz-Straße wurde der 59-Jährigen angeblich schwarz vor Augen: Sie rauschte auf die Insel des Kreisverkehrs. Führerschein einkassiert.

(ty) Eine stockbesoffene Pkw-Lenkerin hat am gestrigen Nachmittag im Stadtgebiet von Pfaffenhofen einen Verkehrsunfall gebaut. Gescheppert hat es gegen 13.45 Uhr im Kreisverkehr der Anton-Schranz-Straße. Wie aus dem heutigen Bericht der örtlichen Polizeiinspektion hervorgeht, hatte die 59-Jährige fast drei Promille intus. Sie ist jetzt ihren Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Verletzt wurde zum Glück bei dem Unfall niemand; der entstandene Sachschaden ist indes nicht unerheblich.

Laut Polizei war die auch in der Kreisstadt wohnende 59-Jährige mit ihrem BMW auf der Anton-Schranz-Straße unterwegs und wollte den besagten Kreisverkehr durchfahren. "Nach momentanem Stand wurde der Fahrerin dann schwarz vor Augen und sie fuhr direkt auf die dortige Verkehrsinsel im Kreisverkehr auf, wodurch eine Leitbake, der Pkw und der Bewuchs an der Verkehrsinsel stark beschädigt wurden", heißt es im Bericht der Gesetzeshüter. Nach bisherigen Erkenntnissen wird der an dem Auto sowie an den Verkehrs-Einrichtungen entstandene Sachschaden auf insgesamt 11 000 Euro taxiert.

Die BMW-Lenkerin sei unverletzt geblieben. Der hinzugerufene Rettungsdienst habe zunächst keine medizinische Ursache für die kognitiven Störungen bei der Frau feststellen können. Ein von den ebenfalls angerückten Streifenbeamten bei der 59-Jährigen durchgeführter Alko-Test habe dann einen Wert von umgerechnet 2,92 Promille ergeben. Daraufhin wurde die Crash-Fahrerin in die örtliche Ilmtalklinik gebracht, wo für sie eine Blutentnahme auf dem Programm stand. Der Führerschein der Frau sei sichergestellt worden. Der nicht mehr fahrbereite BMW habe abgeschleppt werden müssen.

Die Rausch- und Unfall-Fahrerin erwartet jetzt eine Strafanzeige; in diesem Zusammenhang droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. In Zusammenhang mit dem Strafverfahren droht der Frau der Entzug ihrer Fahrerlaubnis.


Anzeige
RSS feed