Das Zweirad hat einen Gashebel, schafft ohne Muskelkraft 45 km/h. Das erwies sich in mehrfacher Hinsicht als problematisch.
(ty) Erhebliche Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art, blühen einem 43-jährigen E-Bike-Fahrer, der am gestrigen Montag im Gemeinde-Bereich von Bergkirchen (Landkreis Dachau) in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Denn sein Gefährt war technisch so umgerüstet und so schnell, dass es als Kleinkraftrad einzustufen ist. Der 43-Jährige habe dafür allerdings weder die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen können, noch sei das Gefährt entsprechend versichert gewesen, teilt die örtlich zuständige Polizeiinspektion Dachau mit.
Die Kontrolle ist laut Polizei-Bericht gegen 16 Uhr erfolgt, als der Mann auf der Staatsstraße 2047 im Bereich der so genannten Indersdorfer Gabel unterwegs war. "Das E-Bike verfügte über einen Gashebel, welcher das Fahrzeug ohne Muskelkraft auf eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde beschleunigen kann", berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Rechtlich sei das Zweirad somit als Kleinkraftrad einzustufen. Und für das Führen eines solchen wäre nach Angaben der Polizei eine Versicherung sowie zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich gewesen.
Beides habe der im Gemeinde-Bereich von Schwabhausen wohnende Mann allerdings nicht vorzeigen können. Gegen ihn wurde nach Angaben der Polizei ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Vergehens gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet. Außerdem werden dem 43-Jährigen Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung und gegen die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung zur Last gelegt. "Das Fahrzeug wurde sichergestellt", so der Polizei-Sprecher.