Etliche Asylbewerber müssen oder dürfen aus denen ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen – doch vielen fällt es schwer, eine Wohnung zu finden
(ty) Das Landratsamt Pfaffenhofen ist laufend auf der Suche nach Wohnraum für Asylbewerber, die dem Landkreis zugewiesen werden. „Erfreulich ist dabei, dass die anfängliche Skepsis, die diesem Personenkreis bisher entgegengebracht worden ist, deutlich weniger geworden ist“, sagt Landrat Martin Wolf (CSU). „Neben den Betreuern des Landratsamts und der Caritas leisten ehrenamtliche Helfer einen wichtigen Beitrag, dass sich diese Menschen in ihrer neuen Umgebung besser zurechtfinden“, so Wolf weiter.
Der Landkreis Pfaffenhofen muss sich, wie berichtet, auf die Aufnahme weiterer rund 160 Asylbewerber einstellen. Das bestätigte Landratsamt-Sprecher Karl Huber gegenüber unserer Zeitung. Man beruft sich auf eine Auskunft der Regierung von Oberbayern, wonach die Prognose zur Anzahl der aufzunehmenden Asylbewerber für den Landkreis zum Jahresende bei 475 Personen liegt. „Das ist durchaus realistisch“, so Huber. Aktuell sind im Landkreis 318 Asylsuchende untergebracht.
Inzwischen sei für etliche Asylbewerber im Landkreis auch das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen, teilt das Landratsamt mit. Politisches Asyl werde dabei in den seltensten Fällen zuerkannt. Dafür gebe es aber im Regelfall für Personen aus Kriegsgebieten den so genannten Flüchtlingsstatus, also ein vorläufiges Bleiberecht, solange sich die Situation im Heimatland nicht gebessert hat.
„Diese positive Entscheidung bedeutet für die Betroffenen aber auch, dass sie aus der zugewiesenen Asylbewerberunterkunft ausziehen müssen – oder wie man es vielleicht auch sehen kann: herausdürfen“, heißt es aus dem Landratsamt. Selbst sind diese Menschen aber oft nicht in der Lage, sich auf Wohnungssuche zu begeben und günstige Wohnungen zu finden. Das Landratsamt bittet daher alle Vermieter, die günstigen Wohnraum anbieten können, um Unterstützung.
Die Asylbewerber mit einem positiv abgeschlossenen Verfahren erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahren und sie dürfen arbeiten. „Wenn sie eine Wohnung mieten, geht der Vermieter kein Risiko ein“, betont die Kreisbehörde. „Kann der Mieter nicht zahlen, übernehmen der Landkreis beziehungsweise der Bund die Kosten. Wer als Vermieter schon einmal auf ausstehenden Forderungen sitzen geblieben ist, wird diese Absicherung bestimmt zu schätzen wissen.“ Nähere Auskünfte dazu gibt es beim Sachgebiet für Soziales im Landratsamt unter Telefon (0 84 41) 27 -340 oder beim Jobcenter unter Telefon (0 84 41) 85 90 -151.
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