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Nach der tödlichen Unfallflucht von Rohrbach im vergangenen Dezember hat sich der mutmaßliche Todesfahrer ab morgen vor Gericht zu verantworten – dem 49-Jährigen aus dem Kreis Fürstenfeldbruck wird fahrlässige Tötung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt

(ty) Der Fall hatte bayernweit für Aufsehen und Erschütterung gesorgt. Ab morgen nun hat sich der mutmaßliche Todesfahrer von Rohrbach vor Gericht zu verantworten. Dem 49-jährigen Lastwagenfahrer aus dem Kreis Fürstenfeldbruck wird vorgeworfen, am 18. Dezember vergangenen Jahres auf der Staatsstraße auf Höhe von Rohrbach mit einem Kleinlaster den 54-jährigen Fußgänger Martin W. aus Eschlbach angefahren und getötet sowie sich anschließend einfach aus dem Staub gemacht zu haben.

Die Verhandlung gegen den 49-jährigen Lkw-Fahrer, dem von Seiten der Staatsanwaltschaft Ingolstadt fahrlässige Tötung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt wird, beginnt morgen um 9.30 Uhr am Amtsgericht Neuburg. In Neuburg deshalb, weil der Angeklagte dort nach seiner Festnahme in U-Haft saß, bis der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden war. Angesetzt sind drei Verhandlungstage: morgen sowie am 10. und 12. Dezember.

Hier geschah der schreckliche Unfall.

Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft auch in Richtung Mord ermittelt. Eine Mordanklage wäre denkbar gewesen, wenn sich herausgestellt hätte, dass Martin W. nach dem Zusammenstoß noch gelebt hat und gestorben ist, weil der Lkw-Fahrer keine Hilfe gerufen hat. Allerdings zeigte sich, dass der Mord-Vorwurf wohl nicht zu halten ist. Denn wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter erklärt, haben die gerichtsmedizinischen Untersuchungen ergeben, dass das Unfall-Opfer höchstwahrscheinlich sofort tot war. Somit lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf fahrlässige Tötung; die Höchststrafe beträgt hier fünf Jahre Haft. 

Mit der Festnahme des 49-jährigen Tatverdächtigen war der eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe „Straßhof“ der Kripo Ingolstadt im Januar die Aufklärung der schrecklichen Unfallflucht nach dem tödlichen Verkehrsunfall vom 18. Dezember auf der Staatsstraße bei Rohrbach gelungen. Der Kraftfahrer aus dem Kreis Fürstenfeldbruck wurde damals im Westen von München festgenommen. Auch das Unfall-Auto wurde entdeckt. Der Mann habe sich widerstandslos festnehmen lassen, hieß es damals. „Bei seiner Vernehmung machte er widersprüchliche Angaben.“ Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte daraufhin Haftbefehl wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort beantragt.

Blutspuren im Straßengraben zeugten von dem tödlichen Unfall.

Es war ein schrecklicher Fall, der weit über die Grenzen des Landkreises hinaus für traurige Schlagzeilen sorgte. Der 54-jährige Martin W. aus dem Wolnzacher Ortsteil Eschlbach, der zu Fuß am Straßenrand unterwegs war, wurde damals von dem zunächst unbekannten Fahrer eines weißen MAN-Kleinlasters angefahren und getötet. Auf den Typ des Unfall-Autos waren die Ermittler anhand von gesicherten Spuren und aufgefundenen Fahrzeugteilen gekommen. Der Fahrer ließ nach der Kollision das Opfer am Straßenland liegen und machte sich aus dem Staub. Ein Rollerfahrer fand am Morgen um 9.11 Uhr die Leiche im Straßengraben und verständigte die Polizei. Der Notarzt konnte nur noch den Tod von Martin W. feststellen.

Unterstützt von Kräften der Verkehrspolizei Ingolstadt sowie der Polizeiinspektionen Geisenfeld und Pfaffenhofen setzte die Ermittlungsgruppe der Kripo alles daran, den flüchtigen Fahrer zu ermitteln. Aufgrund der an der Unfallstelle gesicherten Fahrzeugteile wurde zunächst eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Parallel dazu wurden alle Halter passender Fahrzeuge in den benachbarten Zulassungsbereichen überprüft. Diese Maßnahme wurde dann auf Bayern und schließlich auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt, so dass letztlich über 2200 Fahrzeug-Überprüfungen erfolgten, wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mitteilte.

 Tatort: Staatsstraße bei Rohrbach, fast direkt gegenüber der Abzweigung zum Straßhofweg.

Den Durchbruch brachte aber letztlich die Sicherstellung eines Außenspiegel-Gehäuses auf einem Parkplatz an der Staatsstraße. Dort hatte der Lkw-Fahrer, mehrere Kilometer entfernt vom Tatort, offenbar nach dem Unfall angehalten und das Teil weggeworfen. Es war ein Beamter der Inspektion Pfaffenhofen, der das für die Ermittlungen so wichtige Puzzle-Stück entdeckte, das die entscheidenden Erkenntnisse liefern sollte. 

Der Fund des Spiegels war deshalb so bedeutsam, weil dadurch die Baureihe des möglichen Tatfahrzeugs auf wenige Fahrzeuge eingeschränkt werden konnte. Die Überprüfung einer Spedition im Westen von München führte schließlich im Januar zum Tatfahrzeug. Der Außenspiegel war zwar zwischenzeitlich ersetzt worden, der beschädigte Windabweiser indes noch nicht. Der 49-jähriger Kraftfahrer aus dem Kreis Fürstenfeldbruck, der nun ab morgen vor Gericht steht, war – das hat er laut Polizei eingeräumt – zur Unfallzeit mit dem besagten Lkw unterwegs. Die Festnahme des mutmaßlichen Täters erfolgte an der Arbeitsstelle nach seiner Rückkehr von der aktuellen Tour. 

Angesichts der langwierigen Ermittlungen zeigte sich der Leiter der Kriminalpolizei Ingolstadt, Alfred Grob, nach der Festnahme hoch zufrieden. „Der innerhalb der Ermittlungsgruppe vorhandene unbedingte und anhaltende Wille zur Aufklärung der Unfallflucht, waren die Voraussetzungen für den nun eingetretenen polizeilichen Erfolg.“

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