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Einwendungen zu den gemeldeten Flächen für das europaweite Netz an Schutzgebieten sind noch bis 1. Mai möglich. MdL Karl Straub (CSU): Bürger müssen genug Zeit haben, sich zu äußern

(ty) Gute Nachricht für Grundstückseigentümer, deren Flächen im europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ liegen: Die Frist für Einwendungen wird aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung um zwei Monate verlängert, wie der hiesige CSU-Landtagsabgeordnete mitteilt. Dies entspreche auch dem Wunsch seiner Fraktion.

„Natura 2000“ ist ein europaweites Netz aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Fauna Flora Habitat). Die EU-Staaten sind verpflichtet, geeignete Gebiete zu melden und rechtsverbindlich festzulegen. Die Meldung der Gebiete erfolgte bereits bis zum Jahr 2004. Nun gilt es, die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen und die bayerischen FFH-Gebiete im Maßstab 1:5000 abzugrenzen sowie die Erhaltungsziele rechtsverbindlich darzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Strafzahlungen an die Europäische Union, wie Straub erläutert.

Der Entwurf der Verordnung ist online unter http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung einsehbar. „Bisher galt, dass Betroffene bis zum 1. März diesen Jahres mögliche Einwendungen bei der höheren Naturschutzbehörde melden können“, erklärt Straub. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Frist nun um zwei Monate bis zum 1. Mai verlängert wird. Damit haben die Grundstückseigentümer ausreichend Zeit zu prüfen, wie sich die Grenze der FFH-Gebiete im Flurkartenmaßstab darstellt.“

Die verfeinerten Grenzen basieren auf der bekannten Meldegrenze der Gebiete und wurden allenfalls minimal angeglichen, um Anpassungen an Flur- oder Nutzungsgrenzen oder topographischen Strukturen zu erreichen, so Straub weiter. Ausweisungen neuer FFH-Gebiete oder Erweiterungen der bestehenden Gebiete seien nicht vorgenommen worden. An Rändern gelegene Einzelflächen seien zur Gebietsabrundung nur mit schriftlicher Zustimmung der Flächeneigentümer aufgenommen worden. Die Umweltverwaltung stelle den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot online bereit. Mögliche Einwendungen können bereits seit 9. Januar formuliert und an die jeweilige höhere Naturschutzbehörde an der Bezirksregierung gerichtet werden. Die Kontaktadressen seien auf derselben Internetseite ersichtlich, auf der auch der Entwurf der Verordnung veröffentlicht ist. 

„Der Schutz von besonders wertvollen Lebensräumen für Tiere und Natur ist eine große und wichtige Aufgabe, der Bayern gerne nachkommt“, so Straub. „Allerdings müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern. Genau diese Möglichkeit haben wir nun geschaffen.“


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