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Hubert Haderthauer wurde vom Dreifachmörder Roland S. wegen eines ganz speziellen Modellautos vor das Münchner Landgericht zitiert – Und dafür will er 17 000 Euro 

(ty) Die Modellauto-Affäre um Hubert Haderthauer fand gestern erstmals vor die Schranken des Gerichtes. Es ging in dem Zivilverfahren am Landgericht München I indes eher um einen Randaspekt. Der Dreifachmörder und Modellbauer Roland S., der im Bezirkskrankenhaus Straubing sitzt, hatte Hubert Haderthauer verklagt, ihn um ein Modellauto betrogen zu haben, das Roland S. 1972 gebaut hatte und das später von Haderthauer für 17 000 Euro bei Christie’s in London versteigert worden sein soll. Den Gewinn für dieses Rolls-Royce-Modell aus dem Jahr 1904 will Roland S. von Haderthauer zurück.

Wie kam es überhaupt zu dem Verkauf? Klar ist nur, das Rolls-Royce-Modell stammt tatsächlich aus der Hand von Roland S.. Ende der 80er Jahre gab er es Hubert Haderthauer unter Umständen, deren Rechtmäßigkeit jetzt das Gericht klären soll. Per Vertrag hatte Roland S. das Modellauto an Haderthauer ausgehändigt als „Sicherheit“ unter den Vertragspartnern.

Haderthauers Anwalt Regler vertrat nun die Ansicht, Haderthauer habe das Recht gehabt, das Auto zu verkaufen, da Roland S. sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen  – die Lieferung weiterer Modellautos – gehalten habe. Der Anwalt der Gegenpartei widerspricht dem. Denn der ganze Vertrag sei sittenwidrig gewesen, da Haderthauer zu jener Zeit der behandelnde Arzt von Roland S. gewesen sei.

Auch wenn Roland S. der Meinung ist, Hubert Haderthauer hätte das Auto nie verkaufen dürfen und er habe den Vertrag nur unterschrieben, um das Projekt Modellbau nicht zu gefährden und nicht wie andere Patienten Tüten kleben zu müssen. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl ließ schon erkennen, dass es seiner Meinung nach nicht um einen „Scheinvertrag“ gehandelt habe. Und auch die „Sittenwidrigkeit“ des Vertrages konnte Tholl nicht erkennen.

Andererseits bleibe trotz des Vertrages Roland S. der rechtmäßige Besitzer des Modells. Demzufolge müsste Haderthauer den Verkaufserlös an den Dreifachmörder zurückzahlen. Egal, ob es nun versteigert worden sei, was Haderthauers Anwalt bestreitet, oder ob es anderweitig verkauft wurde. Wie genau das Modellauto den Besitzer gewechselt habe, liege ein wenig im Dunkel.

Eine gütliche Einigung jedenfalls, die Richter Frank Tholl anregte, wurde von Haderthauers Anwalt abgelehnt. Es kommt also zu einer Fortsetzung der Verhandlung.

Morgen sagt Roland S. nun erst einmal vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages aus. Und da dürfte es um mehr gehen als um ein einziges Modellauto. 

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