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Der Prozess um das tödliche Bootsunglück von Silvester 2013 auf einem Privatweiher bei Geisenfeld wird im Januar vor dem Ingolstädter Landgericht neu aufgerollt – beide Seiten hatten Berufung eingelegt

Von Tobias Zell

Ein kleines Boot mit fünf Menschen an Bord legte am Silvesternachmittag 2013 vom Ufer eines Privatweihers bei Geisenfeld zu einer fatalen Überfahrt ab. Es wäre nur ein kurzer Trip gewesen, der zwei Frauen und zwei Männer zu Plattformen in dem Gewässer bringen sollte, um von dort aus Enten zu jagen. Doch es kam alles ganz anders. Zwei der Jäger bezahlten den Silvesterausflug mit ihrem Leben, noch ehe der erste Schuss fiel. Das Boot ging unter. Der Bootsführer und die zwei Frauen konnten sich aus dem eiskalten Wasser ans Ufer retten, den beiden Waidmännern brachte das Unglück den Tod.

Im Dezember vergangenen Jahres sprach das Pfaffenhofener Amtsgericht ein Urteil. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks ist aber damit nicht beendet. Da sowohl der wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 19 600 Euro verurteilte Boots- und Weiherbesitzer Siegmund B. als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, wird der Prozess vor dem Ingolstädter Landgericht neu aufgerollt. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Auftakt der Berufungsverhandlung ist am 21. Januar um 9 Uhr, die weiteren Termine sind: 26. Januar, 2. Februar und 23. Februar (jeweils 9 Uhr).

Der Pfaffenhofener Amtsrichter befand den damals 69-jährigen Eigentümer von Boot und Weiher für schuldig. Siegmund B. aus der Gemeinde Geisenfeld wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 140 Euro verurteilt.  Für den 37-jährigen Stefan H., der zunächst ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr auf der Anklagebank saß, weil er das Unglücksboot gesteuert hatte, endete der Prozess bereits am zweiten Prozesstag am Amtsgericht. Er akzeptierte Mitten in der Verhandlung doch noch den von der Staatsanwaltschaft erwirkten Strafbefehl über 120 Tagessätze – für war und ist der Fall seither strafrechtlich erledigt. Er wird aber in der anstehenden Berufungsverhandlung sicher einer der wichtigsten Zeugen sein.

Siegmund B. (rechts), hier mit seinem Verteidiger, wurde im Dezember vergangenen Jahres vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verurteilt. Vor dem Ingolstädter Landgericht wird der Prozess im Januar neu aufgerollt. 

Zu dem Prozess vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht war es überhaupt erst gekommen, weil die beiden Männer einen von der Staatsanwaltschaft erwirkten Strafbefehl über 120 Tagessätze nicht akzeptiert hatten. Mit der Annahme und der Bezahlung der fälligen Summe wären beide einem Prozess entgangen und die Sache wäre strafrechtlich für beide erledigt gewesen – allerdings wäre das praktisch einem Schuldeingeständnis gleichgekommen. Und: Ab 90 Tagessätzen kommt es zur Eintragung im Führungszeugnis.

Nach Überzeugung des Pfaffenhofen Amtsrichter hatten mehrere „gravierende und nachhaltige“ Verstöße des Angeklagten Siegmund B. gegen die Sorgfaltspflicht das Unglück herbeigeführt und den Tod der beiden Menschen verursacht. So hatte der Richter vor allem „keine Zweifel“ daran, dass das Boot überladen war, und dass dies auch die Ursache für das Sinken war. Alle sonstigen möglichen Ursachen schieden nach Meinung des Gerichts aus. Boot- und Bootsführer seien von Siegmund B. nicht sorgfältig ausgewählt worden – er habe „überhaupt keine Ahnung“ gehabt, wie viele Leute überhaupt in das Boot hätten einsteigen dürfen.

Der Staatsanwalt hatte für Siegmund B. vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 100 Euro gefordert, das Urteil fiel mit 140 Tagessätzen zu je 140 Euro sogar noch schärfer aus. Der Verteidiger von Siegmund B. hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Er sprach von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, für die sein Mandant aber strafrechtlich nicht verantwortlich sei. Eine Überladung des Boots hatte seiner Meinung nach den Unfall nicht verursacht. Zudem sah er eine Überladung auch in keinster Weise als bewiesen an.

Auf diesem Weiher geschah das Unglück; im Hintergrund die Einsatzfahrzeuge.

Das Boot legte am Silvestertag 2013 gegen 13.45 Uhr ab – und sank kurz darauf. Die beiden damals 27 und 53 Jahre alten Frauen sowie der Bootsführer konnten sich ans Ufer retten. Ein 70-jähriger Jäger wurde von dem zur Hilfe geeilten Teichgut-Besitzer mit Hilfe eines zweiten Boots aus dem Weiher gezogen und an Land gebracht, nach der Reanimation in eine Klinik geflogen, schwebte tagelang in Lebensgefahr und starb schließlich. Die Leiche des nach dem Unglück vermissten 33-jährigen Jägers wurde Tage später im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und geborgen. Sein toter Körper lag 20 Meter vom Ufer entfernt in 1,70 Metern Tiefe, wie der Einsatzleiter berichtete. Das Boot, das ebenfalls geborgen und anschließend von Experten untersucht wurde, war in 57 Meter Entfernung zum Ufer untergegangen, nur noch ein Teil ragte aus dem Wasser.

Zugute gehalten wurde Siegmund B. bei der Urteilsbemessung des Amtsrichters unter anderem, dass er den Sachverhalt eingeräumt hat, dass es vor der verhängnisvollen Bootsfahrt eine „Art Sicherheitsbelehrung“ gab, dass Siegmund B. nicht vorgestraft ist, dass er nach dem Unglück versuchte zu helfen und Rettungsbemühungen unternahm sowie dass nach Ansicht des Richters die Boots-Passagiere eine erhebliches Mitverschulden trifft – denn niemand trug eine Schwimmweste.

Unterm Strich hielt der Amtsrichter – vor allem wegen des genannten Mitverschuldens der Boots-Insassen – eine Geldstrafe für ausreichend. Ohne das Mitverschulden der Passagiere wäre man „sicher im Bereich einer Freiheitsstrafe gewesen“, sagte er in der Begründung seines Urteils. Die Höhe des verhängten Tagessatzes musste der Richter damals schätzen, da Siegmund B. keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht hatte. Der Richter ging indes davon aus, dass es sich um „keinen ganz armen Mann“ handle, da Siegmund B. Eigentümer von zwei Teichgütern sei.

Siegmund B. hatte weder im Verlaufe des Prozesses vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht noch im letzten Wort vor der Urteilsverkündung, das jedem Angeklagten zusteht, sein Bedauern über das Unglück geäußert. Während der Urteilsverkündung musste er vom Richter zum Zuhören ermahnt werden, weil er bereits zusammenpackte. Gegen das Urteil waren Berufung und Revision zugelassen worden. Der Verteidiger von Siegmund B. erklärte bereits direkt nach der Urteilsverkündung gegenüber unserer Zeitung, dass man in Berufung gehen werde. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft später an. Das tödliche Unglück vom Silvesternachmittag 2013 wird also vor dem Ingolstädter Landgericht neu verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt dann aber nur noch Siegmund B. 

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