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Der drohende Familiennachzug von Asylbewerbern sorgt die Pfaffenhofener Kommunen: Sie fordern, dass der Bund sie bei der Schaffung von Wohnraum schnell unterstützt – und zwar mindestens durch die Übernahme der Kosten

(ty/zel) Wie bereits angekündigt, haben alle 19 Kommunen im Landkreis Pfaffenhofen eine gemeinsame Resolution zum Familiennachzug von Flüchtlingen und zu der damit verbundenen drohenden Obdachlosigkeit verfasst. Die Gemeinden befürchten nämlich, dass am Ende sie die Zeche zahlen, und sprechen sich deshalb dafür aus, „dass der Bund die Kommunen im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für den bevorstehenden Familiennachzug von Asylbewerbern schnell und vollumfänglich unterstützt“ – und zwar mindestens durch die Übernahme der Kosten, wie betont wird. 

Heute veröffentlichte Manfred Russer (CSU), Rathauschef von Hohenwart und Sprecher der Bürgermeister im Landkreis, den Text der Resolution. Die ging seinen Angaben zufolge nun an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) und an Franz Dirnberger, geschäftsführendes Präsidialmitglied im bayerischen Gemeindetag. Weitere Adressaten des unmissverständlichen Schreibens sind die Vorsitzenden der Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern und Grünen im bayerischen Landtag sowie die Fraktionschef von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken im Bundestag.

Aus Sicht der 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen „wird der Familiennachzug von anerkannten Asylbewerbern und die Beschaffung von Wohnraum für diesen zusätzlichen Personenkreis die Kommunen deutschlandweit schon in kurzer Zeit vor eine aus eigenen Kräften nicht im Ansatz lösbare Aufgabe stellen“, heißt es in der Resolution. „Daher ist hier dringend ein baldiges Tätigwerden des Bundes- und Landesgesetzgebers erforderlich, um die Kommunen weiterhin in ihrem Zuständigkeitsbereich der örtlichen Gemeinschaft handlungsfähig zu erhalten.“ 

Zum Hintergrund: Anerkannte Asylbewerber müssten eigentlich aus den ihnen gestellten Unterkünften ausziehen und sich selbst auf dem freien Immobilienmarkt eine Wohnung suchen. Da das aber angesichts des angespannten Wohnungsmarkts praktisch unmöglich ist, werden sie in den Asyl-Unterkünften geduldet – sie gelten dann als so genannte Fehlbeleger. Verschärften wird sich diese Situation, weil wohl viele anerkannte Asylbewerber ihre Familien nachholen dürfen. Finden diese Flüchtlingsfamilien dann – was sehr wahrscheinlich ist – keine Wohnung, stünden sie auf der Straße, wären obdachlos. Um Obdachlose aber muss sich die jeweilige Gemeinde kümmern. Den Landkreis-Kommunen droht somit die Herausforderung, Hunderte von Flüchtlingsfamilien vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Wie das in der Praxis gehen soll und wer das alles bezahlt, darauf hat derzeit keine Gemeinde eine echte Antwort.

Auch wenn eine Integration von Asylbewerbern und ihrer Familienangehörigen sinnvoll nur auf kommunaler Ebene Erfolg haben könne, müsse davon getrennt die (finanzielle) Zuständigkeit für die Unterbringung des Familiennachzugs gesehen werden, heißt es in der Resolution. Ohne eine schnellstmöglich zu veranlassende Entlastungs-Initiative zugunsten der Kommunen sehen die Bürgermeister im Landkreis „ein Problem auf die Kommunen zukommen, das in absehbarer Zeit eine Dimension erreichen wird, die auch von den wirtschaftsstärksten Gemeinden nicht bewältigt werden kann“.

Durch vereinte und abgestimmte Bemühungen der Kreisverwaltung und der 19 Gemeinden gelinge die Unterbringung der auf den Landkreis entfallenden Asylbewerber bis dato gut, schreiben die Bürgermeister – auch die Belegung von Turnhallen konnte bekanntlich bislang vermieden werden. „Mit zwar teils erheblichen Anstrengungen, aber letztlich erfolgreich können in den Landkreis-Gemeinden noch Plätze für die zugewiesenen Asylbewerber gefunden werden, häufig auch in dezentralen Einheiten.“ 

Die verkehrlich und wirtschaftlich günstige Lage des Landkreises Pfaffenhofen habe auch ihre Schattenseite, heißt es weiter. So seien die Stadt Pfaffenhofen sowie die Märkte Manching und Reichertshofen aktuell als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in die bayerische Wohnungsgebiete-Verordnung aufgenommen, da hier die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei. Entsprechend hoch sei der Siedlungsdruck im Ballungsraum zwischen München und Ingolstadt auch auf die weiteren Landkreis­-Gemeinden.

„Daher kann aktuell vor Ort bereits der soziale Wohnungsmarkt nicht ausreichend bedient werden“, wie weiter erklärt wird. „Die kommunale Unterbringungspflicht für Familiennachzüge wird diese angespannte Situation binnen kurzer Zeit dramatisch verschärfen“, prophezeien die Bürgermeister. „Vorhandene Sozialwohnungen sind praktisch vollständig belegt, der reguläre Wohnungsmarkt ist mehr als angespannt.“ 

Schon heute gibt es – wie berichtet – im Landkreis Pfaffenhofen 156 Asylbewerber mit Flüchtlings-Anerkennung, die Familiennachzug beanspruchen können, bei 123 weiteren Personen bestehe im laufenden Asylverfahren hinreichende Aussicht auf Anerkennung. Insgesamt rechnet man im Landratsamt allein auf Basis dieser Zahlen damit, dass im Rahmen des Familiennachzugs zeitnah etwa 650 weitere Personen im Landkreis untergebracht werden müssen. Auch darauf wird in der Resolution verwiesen.

„Diese Personen gelten nach aktueller Rechtslage mit Betreten des Bundesgebiets als obdachlos und sind damit letztlich von den Gemeinden, in denen sich ein bereits anerkannter Familienangehöriger aufhält, unterzubringen“, erinnern Russer & Co und verdeutlichen: „Die Obdachlosen­-Unterbringung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und daher allein von diesen zu erfüllen.“

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht der Gemeinden Zweifel, „ob die geltenden Vorschriften zur kommunalen Obdachlosen-Unterbringung vom Gesetzgeber überhaupt auf eine solche Dimension, wie sie die aktuelle Problemlage bringen wird, ausgelegt waren“. In jedem Fall müsse aber verhindert werden, „dass am Ende auf die Gemeinden die Bewältigung eines Problems abgewälzt wird, das an sich auf höherer Ebene zu lösen ist“. 

In der Resolution wird zudem darauf hingewiesen, dass praktisch allen Kommunen die finanziellen und organisatorischen Ressourcen fehlen würden, „um zusätzlich zu den vielfach anstehenden und zu bewältigenden kommunalen Angelegenheiten eine Vielzahl an binnen kurzem erforderlichen Wohnungen zur Verfügung stellen zu können“.

Zuschüsse oder Förderprogramme allein bringen hier aus Sicht der Bürgermeister keine sinnvolle Entlastung. „Insofern sprechen wir uns dafür aus, dass der Bund die Kommunen im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für den bevorstehenden Familiennachzug von Asylbewerbern so schnell wie vollumfänglich unterstützt – und zwar zumindest durch die finanzielle Lastenübernahme.“

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