Logo
Anzeige
Anzeige

Bunte Koalition wollte das Mindestalter zur Teilnahme an Pfaffenhofener Bürgerentscheiden auf 16 Jahre senken – Doch dem steht die geltende bayerische Rechtslage entgegen 

(ty) Wenn es nach der bunten Koalition aus SPD, Freien Wählern, Grünen und ÖDP im Pfaffenhofener Stadtrat geht, dann sollen bei künftigen Bürgerentscheiden alle Abstimmungsberechtigten automatisch die Unterlagen zur Briefwahl zugestellt bekommen. Will sagen: Keiner müsste mehr einen Antrag auf Briefwahl stellen. Zugleich machte sich das Bündnis – wie berichtet – dafür stark, dass man bereits ab einem Alter von 16 Jahren an einem Bürgerentscheid teilnehmen darf. Die entsprechenden Anträge waren im Rathaus eingereicht worden – und von Seiten der Verwaltung sollte geprüft werden, inwiefern diese Vorschläge aus rechtlicher Sicht umsetzbar sind. Jetzt liegen die Ergebnisse vor: Das eine geht, das andere nicht.

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilte, ist die automatische Versendung der Briefwahl-Unterlagen für Bürgerentscheide an alle Abstimmungsberechtigten möglich. Und genau das soll nun bei der anstehenden Stadtrat-Sitzung am Donnerstag (ab 17 Uhr im Rathaus-Festsaal) beschlossen werden. Dass das Gremium grünes Licht gibt, gilt schon deshalb als ausgemacht, weil die bunte Koalition ja die Mehrheit im Stadtrat stellt und freilich hinter ihrem Antrag steht. Pfaffenhofen wäre damit die erste bayerische Kommune, die die automatische Versendung von Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden beschließt. Lesen Sie dazu mehr: Pfaffenhofen revolutioniert Bürgerentscheide

Nicht möglich ist dagegen eine Absenkung des Mindestalters, ab dem man an einem Bürgerentscheid teilnehmen darf. Die Verwaltung war von der bunten Koalition konkret mit der Prüfung der Frage betraut worden, ob das aktive Abstimmungsalter in der Pfaffenhofener Bürgerentscheids-Satzung auf 16 Jahre gesenkt werden kann. Will sagen: Man wollte dafür sorgen, dass bei künftigen Bürgerentscheiden alle Pfaffenhofener ab einem Alter von 16 Jahren ihr Votum abgeben dürfen.

„Dies ist aber nicht mit der geltenden bayerischen Rechtslage vereinbar, die das maßgebliche Wahlalter auf 18 Jahre festlegt“, wurde dazu heute aus der Stadtverwaltung erklärt. „Nach geltender Rechtslage in Bayern ist eine Erweiterung der Stimmberechtigung bei kommunalen Bürgerentscheiden auf 16-Jährige und Nicht-EU-Ausländer ohne Gesetzesänderung auf Landesebene unzulässig“, erklärt Stadtjurist Florian Erdle auf Anfrage unserer Zeitung.

„Insofern wäre dafür zunächst eine Gesetzesänderung auf Landesebene nötig, wie sie seit 1996 immerhin bereits acht Bundesländer vorgenommen haben", so Erdle weiter. Die Stadtverwaltung habe jedenfalls den von der bunten Koalition gemachten Vorschlag zur Absenkung des Wahlalters für Bürgerentscheide im Rahmen der an die Regierung und das Innenministerium gerichteten Anfragen thematisiert.  

Bisherige Beiträge zum Thema:

Pfaffenhofen revolutioniert Bürgerentscheide

Revolutionäre Änderungen für Bürgerentscheide in Pfaffenhofen?


Anzeige
RSS feed