Kreisstadt will am Donnerstag als erste bayerische Kommune die automatische Versendung von Abstimmungsunterlagen beschließen – Absenkung des Abstimmungsalters auf 16 ist dagegen nicht möglich
(ty) Wenn es im Herbst – voraussichtlich am 23. Oktober – zwei Bürgerentscheide in Pfaffenhofen gibt, können die Bürger getrost daheim bleiben: Ihre Kreuzchen können sie dann ganz bequem schon vorher machen und ihr Votum dann per Post ins Rathaus schicken. Die Stadt Pfaffenhofen ist damit aller Voraussicht nach die erste bayerische Kommune, die die automatische Versendung von Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden beschließt.
So jedenfalls ist es für die anstehende Stadtratssitzung am Donnerstag, 28. Juli, vorgesehen. Und nachdem der Antrag von der so genannten bunten Koalition kommt, die zugleich die Mehrheit im Stadtrat hat, ist davon auszugehen, dass es auch so beschlossen wird.Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Rathaus und sie wird, wie alle öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, öffentlich im Internet auf www.pfaffenhofen.de/livestream übertragen. Nicht möglich ist nach derzeitigem Stand indes die Absenkung des Wahlalters für Bürgerentscheide auf 16 Jahre – dem steht die Gemeindeordnung entgegen.
Bisher konnten Briefwahlunterlagen nur auf Antrag zugeschickt beziehungsweise ausgehändigt werden. Erst vor wenigen Wochen, am 22. Juni, teilte der bayerische Städtetag aber den Kommunen eine Information des Innenministeriums mit, dass sie künftig im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts in einer Ortssatzung vorsehen können, dass die Unterlagen an alle Abstimmungsberechtigten generell zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung versandt werden können.
Prompt stellte daraufhin die „Bunte Koalition“ im Pfaffenhofener Stadtrat – SPD, Grüne, FW und ÖDP – am 1. Juli einen Antrag auf Erleichterungen bei Bürgerentscheiden in Pfaffenhofen, inklusive eben der automatischen Zusendung der Wahlunterlagen. Die Stadtverwaltung hat mittlerweile nach eigenen Angaben die bestehende Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS), die vom Dezember 2000 stammt, entsprechend überarbeitet. Diese neue Satzung liege dem Stadtrat nun am Donnerstag vor, wie heute aus dem Rathaus gemeldet wird. Und wenn der Stadtrat mehrheitlich zustimmt, dann ist Pfaffenhofen die erste Kommune im Freistaat, die eine entsprechende Satzung erlässt.
„Durch die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen kann man eine deutlich höhere Wahlbeteiligung erwarten, da die Bürger sich am Stichtag gar nicht mehr auf den Weg ins Wahllokal machen müssen“, heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung aus dem Rathaus. „Damit würde auch das Ziel der Stadt Pfaffenhofen, eine maximale Bürgerbeteiligung zu bieten, erreicht.“
Und: „Die höheren Kosten, die durch die kostenfreie Rücksendung der Unterlagen entstehen, können durch Einsparungen am Tag des Bürgerentscheids ausgeglichen werden“, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung. „Da die allermeisten Bürger ihre Stimme per Briefwahl abgeben werden, wird es wohl nur ein einziges Wahllokal – im Rathaus – geben, in dem man den Urnengang noch persönlich erledigen kann.“
Bürgerentscheide über Windpark und Hallenbad
Bei den im Oktober anstehenden Bürgerentscheiden stehen zwei hochaktuelle Themen im Fokus, die in Pfaffenhofen derzeit heiß diskutiert werden. Zum einen wird über den „Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ abgestimmt. Bekanntlich will die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) im Förnbacher Forst drei Windkraft-Anlagen errichten und betreiben.
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Die zweite Frage betrifft den Bau des seit langem gewünschten neuen Hallenbads im städtischen Schulzentrum. Hier geht es bekanntlich nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie: Dass ein Hallenbad gebaut wird, ist ausgemachte Sache. Ob es aber wieder ein einfaches Schulbad werden soll oder ob die Stadt sich ein kleines Familienbad mit Freizeit-Elementen leisten will, das steht zur Abstimmung – mitsamt den finanziellen Folgen für die einmalige Investition und den dauerhaften Unterhalt.
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Teilnahme am Bürgerentscheid schon ab 16 Jahren? Derzeit nicht möglich
Neben der automatischen Versendung der Abstimmungsunterlagen hatte der Antrag der „Bunten Koalition“ noch einen revolutionären Punkt enthalten: Die Verwaltung war mit der Prüfung der Frage beauftragt worden, ob das aktive Abstimmungsalter in der Pfaffenhofener Bürgerentscheids-Satzung auf 16 Jahre gesenkt werden kann. Will sagen: Man wollte dafür sorgen, dass bei Bürgerentscheiden alle Pfaffenhofener ab einem Alter von 16 Jahren ihr Votum abgeben dürfen.
„Dies ist aber nicht mit der geltenden bayerischen Rechtslage vereinbar, die das maßgebliche Wahlalter auf 18 Jahre festlegt“, heißt es dazu heute aus der Stadtverwaltung. „Insofern wäre dafür zunächst eine Gesetzesänderung auf Landesebene nötig, wie sie seit 1996 immerhin bereits acht Bundesländer vorgenommen haben.“ Daher habe die Verwaltung den Pfaffenhofener Vorschlag zur Absenkung des Wahlalters für Bürgerentscheide im Rahmen der an die Regierung und das Innenministerium gerichteten Anfragen thematisiert.
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