Der Stadtrat hat gestern das weitere Vorgehen sowie den Zeitplan abgesegnet – Der Bürgerentscheid findet demnach im September oder Oktober statt – BEG will drei Windräder bauen
(ty) Ob der Bürgerwindpark im Förnbacher Forst tatsächlich realisiert wird, liegt letztlich in der Hand der Pfaffenhofener. Sie sollen per Bürgerentscheid über das Projekt befinden. Das ist gestern in der Sitzung des Stadtrats noch einmal deutlich geworden. Außerdem segneten die Lokalpolitiker das weitere Vorgehen einhellig ab. Transparenz und Bürgerbeteiligung sollen dabei groß geschrieben werden.
Wie aus dem vorgestellten Zeitplan hervorgeht, ist der Bürgerentscheid für September oder Oktober vorgesehen – frühestens aber am 18. September. Je, nach dem Ausgang dieser Abstimmung, wird dann der Bebauungsplan für den Windpark tatsächlich in Kraft gesetzt oder aber er verschwindet in der Schublade und das Projekt ist damit erst einmal gestorben.
CSU-Fraktionschef Martin Rohrmann (CSU) bedankte sich bei Bürgermeister Thomas Herker (SPD) dafür, dass das weitere Vorgehen im Stadtrat und nicht im Bauausschuss behandelt wurde. Bei den Bürgern herrsche „hohes Interesse“ bezüglich der Frage, ob der Windpark letztlich realisiert wird oder nicht. Herker erklärte, die Stadtverwaltung hätte gerne das Signal aus dem Stadtrat, dass man nach dem vorgelegten Zeitplan verfahren wolle sowie dafür die entsprechenden Schritte – mit Ratsbegehren und Bürger-Information – vorbereiten könne. Herker stellte klar, dass es hier ausschließlich um den Prozess gehe, mit dem man zur Entscheidung gelange – nicht um die Frage, wie man zu dem geplanten Windpark stehe.
Ein Sprecher der hiesigen Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG), die den Windpark erreichten will, hatte – wie berichtet – bereits vor einigen Tagen bestätigt, dass man nur mehr drei Windkraft-Anlage im Förnbacher Forst plant. Zunächst war bekanntlich von bis zu sieben, später von vier bis fünf, zuletzt von maximal vier die Rede. Nun sollen es also drei werden. Die Gegner des Projekts werden das mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen – wenngleich manche das Vorhaben kategorisch ablehnen und hier überhaupt kein Windrad wollen.
Die schwarzen Punkte zeigen die geplanten drei Standorte für die Windräder im Förnbacher Forst. Anmerkung: Die Punkte entsprechen nicht der Größe der Anlagen, sondern wurden von der Redaktion zur besseren Erkennbarkeit dicker markiert.
„Maximal vier Anlagen war unsere Vorgabe aus der ersten Bürgerversammlung“, hieß es gegenüber unserer Zeitung von der BEG. Die Genossenschaft verfolge „nicht das Ziel, alle Möglichkeiten ohne Rücksicht auf Verluste auszureizen“. In die Überlegungen seien deshalb auch die Erkenntnisse aus den Info- und Bürgerveranstaltungen sowie die erhaltenen Rückmeldungen eingeflossen.
„Beispielsweise wurde die Planung so gestaltet, dass der bestehende Waldweg genutzt werden kann und somit dort kaum gerodet werden muss“, so die BEG. „Zudem wurde mit dem Hersteller nochmals nachverhandelt, weshalb sich das Gesamtprojekt nun auch mit drei Anlagen wirtschaftlich darstellen lässt.“ Bislang war man davon ausgegangen, dass sich die nötigen Investitionen in die Infrastruktur nur dann lohnen, wenn mindestens vier Windräder errichtet werden können.
Außerdem sind nach Angaben der BEG weitere Faktoren in die Entscheidung eingeflossen, nun doch nur drei Windkraft-Anlagen anzustreben. Als Beispiele wurden auf Anfrage unserer Zeitung topografische Gegebenheiten, Naturschutz-Aspekte und die Verfügbarkeit von Grundstücken genannt. Die Genossenschaft ist jedenfalls nach eigener Darstellung mit der Situation nun „sehr zufrieden“.
Der Antrag der BEG auf die Errichtung von Windenergie-Anlagen im Förnbacher Forst war im Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen. Es geht um ein Areal, das in der so genannten Positiv-Planung für den Landkreis enthalten ist. Bekanntlich haben die 19 Kommunen in einem Gemeinschafts-Projekt die Flächen im Landkreis festgelegt, auf denen Windräder möglich sein sollen. Am 18. Februar hatte der zuständige Planungs- und Bauausschuss des Pfaffenhofener Stadtrats auf den konkreten Antrag der BEG hin dann die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die Genossenschaft war seither mit der Ermittlung der konkreten Standorte befasst. Windräder können nur dort entstehen, wo man die nötigen Grundstücke zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem spielen, wie erwähnt, unter anderem topografische Gegebenheiten und Naturschutz-Aspekte eine Rolle. Die nun geplanten drei Anlagen sollen im Süden des Förnbacher Forstes entstehen und maximal 230 Meter hoch sein. Aus einer vorgelegten Karte gehen die anvisierten Standorte hervor.
Für das weitere Verfahren soll „eine enge Verzahnung des Bauleitplanverfahrens und der entsprechenden, umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen“, hieß es von der Stadtverwaltung. Eine erste Auslegung des Bebauungsplan-Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der so genannten Träger öffentlicher Belange soll demnach im Juli/August erfolgen. Um die Öffentlichkeit bereits im Vorfeld möglichst umfassend über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Entwurf des Bebauungsplans zu informieren, ist vor der Auslegung für Montag, 4. Juli, im Festsaal des Rathauses bereits eine vorgezogene Info-Veranstaltung vorgesehen.
Nach dem so genannten Billigungsbeschluss (vermutlich am 22. September im Stadtrat) zum erörterten Planungsstand soll dem gestern goutierten Zeitplan zufolge im Herbst dann der Bürgerentscheid stattfinden. Die Entscheidung des Stadtrats über ein solches Ratsbegehren wäre im Juli zu treffen. Praktisch parallel zum Bürgerentscheid soll (im Oktober) die zweite Auslegung des Bebauungsplans erfolgen, in der erneut Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange möglich sind. Und je nach Ausgang des Bürgerentscheids wird dann im Dezember vom Stadtrat entweder ein Satzungsbeschluss gefasst, auf dessen Basis der Windpark errichtet werden darf, oder aber das Bebauungsplan-Verfahren wird eingestellt.
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