Pfaffenhofener Bürgerenergie-Genossenschaft legt Zeitplan – inklusive Bürgerentscheid – vor. Anzahl der Windräder ist noch unklar, bis zu sieben können es werden. Widerstand formiert sich, auch CSU und JU sind skeptisch
(ty) Im Förnbacher Forst sollen bekanntlich bis zu sieben Windkraft-Anlagen entstehen. Der Bauausschuss der Kreisstadt hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Windpark Pfaffenhofen“ gefasst – es geht um ein Gebiet, das in der landkreisweiten „Positivplanung“ bereits als Fläche für mögliche Windkraft-Anlagen festgelegt worden war. Dass nun hier tatsächlich Windräder kommen sollen, dürfte somit eigentlich keinen mehr wirklich überraschen.
Das alles bedeutet aber weder, dass dort zwangsläufig sieben Windräder entstehen, noch dass dort überhaupt auch nur ein einziges errichtet wird. Denn zum einen hängt das Ganze schlicht davon ab, ob die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG), die hinter dem Mega-Projekt steht, überhaupt genügend Grundstücke bekommt. Zum anderen wird der Windpark nach Informationen unserer Zeitung wohl nur dann von der BEG realisiert, wenn mindestens vier Anlagen möglich sind – ansonsten rechnen sich die Investitionen in die Infrastruktur offenbar nicht. Außerdem soll es, wie angekündigt, einen Bürgerentscheid darüber geben, ob der Bebauungsplan letztlich in Kraft tritt.
Bürgerentscheid eingeplant
Das Thema erhitzt die Gemüter. Anwohner machen sich Sorgen, formieren sich, kündigen Widerstand an, wollen sich nicht einfach den mächtigen Windpark vor die Nase setzen lassen. Schon vor der Sitzung des Bauausschusses wurden gut 80 Unterschriften gesammelt. Die Junge Union schaltete sich kürzlich ein und forderte, dass die Bürger über ein so massives Vorhaben entscheiden sollen.
Die BEG reagierte umgehend: Die Möglichkeit eines Bürgerentscheids habe man ohnehin vorgesehen. Doch auch das sorgt bei den Gegnern für Sorgenfalten. Denn Bürgerentscheid heißt ja: Alle Pfaffenhofener stimmen ab. Somit könnten die Gegner, die mutmaßlich vor allem unter den Anwohnern zu finden sind, schnell in der Unterzahl sein – oder anders gesagt: diejenigen in der Überzahl, denen es egal ist, ob im Förnbacher Forst ein Windpark entsteht oder nicht. Oder die in der Mehrheit, die das toll finden, dass sich der Pfaffenhofener Strombedarf dann praktisch komplett aus erneuerbaren Energien decken lässt.
Auch die hiesige CSU betonte bereits, man könne ein Vorhaben wie diesen Windpark nicht ohne Billigung der Bürger durchziehen. Die Christsozialen werden nach eigenen Worten den weiteren Verlauf des Aufstellungsbeschlusses mit großer Skepsis beobachten – was das bedeutet, wird sich zeigen müssen. Da ein Windpark in dieser Größenordnung „einen erheblichen Eingriff in Natur und Umwelt bedeutet“, will die Fraktion jedenfalls beantragen, „dass die weitere Behandlung dieser Angelegenheit nach Abschluss der öffentlichen Auslegung nicht im Bauausschuss, sondern als öffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Stadtrats beraten wird“. Am Mittwoch, 18. März, lädt der CSU-Ortsverband ab 19 Uhr ins Gasthaus Galster in Förnbach ein, um mit den Bürgern unter anderem über den geplanten Windpark zu sprechen.
Die BEG ist indes bemüht, zu informieren. Fakt ist: Sie kann nach dem Aufstellungsbeschluss nun mit den ersten Schritten zur konkreten Planung beginnen. Die Genossenschaft will ein „gemeinwohlorientiertes Alternativ-Modell zum herkömmlichen Investorenwindpark“ bieten und verspricht: „Der Bürgerwindpark Pfaffenhofen soll als Gemeinschaftsprojekt mit maximaler Bürgerbeteiligung entwickelt und betrieben werden.“ Das bedeute: „Die Bürger können sich nicht nur finanziell beteiligen, sondern bekommen zudem, über die baurechtlichen Verpflichtungen hinaus, Mitsprache-Möglichkeiten bei der Planung.“ Am Ende der Plan-Entwicklung solle – auch auf Wunsch der BEG selbst – ein Bürgerentscheid über die endgültige Umsetzung stehen.
So stellt sich die BEG den Weg zum Windpark vor; der Bürgerentscheid würde demnach im Oktober stattfinden.
BEG-Chef Andreas Herschmann, der auch für die SPD im Stadtrat sitzt, wirbt für die Vorgehensweise. „Es gibt keine Organisationsform, die besser auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht als unsere Genossenschaft“, sagt er. „Denn was einer alleine nicht schafft, dass schaffen viele.“ Nur die Genossenschaft plane miteinander und könne zugleich die Wertschöpfung für alle Bürger sichern. „Ganz im Sinne dieses Genossenschafts-Gedankens wird bei unserem Bürgerwindpark allen die Möglichkeit geben, die lokale Energiewende mit Eigeninitiative voranzubringen sowie umweltfreundlich und nachhaltig Energie zu erzeugen.”
So soll es weitergehen
In einer Pressemitteilung hat die BEG jetzt auch ihren „Fahrplan zum Bürgerwindpark“ vorgelegt. Als Grundgedanken werden dabei „frühzeitige Info-Veranstaltungen, ein faires Beteiligungsmodell für Grundstücksbesitzer, Anteilszeichnung mit Vorrang für Pfaffenhofener und schlussendlich ein Bürgerentscheid“ hervorgehoben. Man verspricht ausdrücklich „maximale Bürgerbeteiligung“. Vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse sieht der Weg zum geplanten Bürgerwindpark demnach laut BEG wie folgt aus:
- Sobald konkretere Planungen vorliegen, sollen die Bürger durch die BEG und die Stadt informiert und noch vor Beginn des eigentlichen Verfahrens im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung einbezogen werden.
- Begleitend dazu gestaltet die BEG Info-Veranstaltungen zum Verfahren und zu den Planungsgrundlagen. Die erste Info-Veranstaltung für alle Pfaffenhofener Bürger findet am 7. April um 19 Uhr im Stockerhof (Münchener Straße, Pfaffenhofen) statt.
- Bis 30. März können alle dazu vorab bereits Fragen und Anregungen einreichen. Die BEG stellt dafür unter www.buergerwind-paf.de ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Zudem wird ein eigener Newsletter-Service auch für Nicht-BEG-Mitglieder eingerichtet.
- Parallel startet die Genossenschaft – unabhängig von der späteren Anzahl der Windkraft-Anlagen – die Möglichkeit, Bürgeranteile zu reservieren. Diese werden erst nach positivem Satzungsbeschluss im Frühjahr 2017 aktiviert. Pfaffenhofener Bürger, sowie direkt umliegende Ortsteile wird dabei besonderer Vorrang bei der Anteilszeichnung eingeräumt.
- Nach dem Auslegungsbeschluss im Bauausschuss kann dann die formale Bürgerbeteiligung mit Stellungnahmen zum konkret beschrieben Projekt erfolgen.
- Die Abwägung der eingehenden Stellungnahmen soll in einer gesonderten öffentlichen Sitzung des Stadtrats geschehen und das Ergebnis letztlich den Bürgern zur Abstimmung gestellt werden.
- Erst nach einem positiven Bürgerentscheid für die Planungen können dann entsprechende Satzungsbeschlüsse in den zuständigen Gremien gefasst werden.
Die BEG geht nach eigenen Worten mit dem Bürgerwindpark als Gemeinschaftsprojekt bewusst einen Weg, bei dem sie am Ende die Entscheidung "komplett in die Hand aller Bürger" legt. „Wir hoffen und setzen natürlich auf eine positive Entscheidung der Pfaffenhofener“, heißt es aber. Man werde jedenfalls bis Herbst alle Möglichkeiten nutzen, „um auf Bürgeranregungen einzugehen und vor allem umfassend zu informieren”, so BEG-Chef Herschmann.
"Wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe"
Und wenn sich die Pfaffenhofener gegen den Windpark aussprechen oder er aus anderen Gründen nicht zustande kommt? Herschmann sagt: „Würde dieses Gemeinschaftsprojekt scheitern, scheitert Pfaffenhofen auch an einer wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Wenn wir die Energiewende verspielen, verspielen wir auch unsere Zukunft und die unserer Kinder.“ Denn, so der BEG-Chef: „Damit würden wir auch für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken oder für den massiven Ausbau von Stromtrassen mit die Verantwortung tragen.“
Herschmann verweist darauf, dass beispielsweise das Konzept der bayerischen Staatsregierung vorsehe, dass bis zum Jahr 2021 rund sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs im Freistaat durch Windkraft zu decken seien. Das seien maximal 1500 neue Windräder auf ganz Bayern gerechnet. „Wenn somit auch der Landkreis Pfaffenhofen und unsere Gemeinden davon einen Anteil zu tragen haben, dann doch lieber mit der Genossenschaft als durch einen fremden Investor, der keine Rücksicht auf die Belange der Bürger nimmt“, unterstreicht Herschmann. Für die BEG sei vor allem „die große Herausforderung zur dezentralen und demokratischen Energiewende“ die Hauptmotivation.
Bisherige Beiträge zum Thema:
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