Man habe nicht das Ziel, alle Möglichkeiten ohne Rücksicht auf Verluste auszureizen, erklärt die Genossenschaft. Im Herbst befinden die Pfaffenhofener per Bürgerentscheid über das Projekt
(ty/zel) Heute ist offenbar der Tag der reduzierten Windkraft-Planung. Wie berichtet, wurde am Nachmittag bekannt, dass der Windpark bei Ilmmünster vermutlich nur drei statt der bislang geplanten vier Anlagen umfassen soll. Außerdem wurde jetzt öffentlich, dass die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) im Förnbacher Forst bei Pfaffenhofen nunmehr lediglich drei Windräder bauen will. Zunächst war hier bekanntlich von bis zu sieben, später von vier bis fünf, zuletzt von maximal vier die Rede. Nun sollen es also drei werden. Die Gegner des Projekts werden das mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen.
Dass die Genossenschaft nun lediglich drei Windräder im Stadtgebiet von Pfaffenhofen errichten möchte, geht aus der Vorlage für die nächste Stadtratssitzung am 9. Juni (ab 17 Uhr im Rathaus-Festsaal) hervor. Die Tagesordnung und die entsprechenden Unterlagen sind seit heute Nachmittag im Internet abrufbar.
Ein Sprecher der BEG bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass man nun mit drei Windrädern im Förnbacher Forst plane. „Maximal vier Anlagen war unsere Vorgabe aus der ersten Bürgerversammlung“, wird dazu erklärt. Die BEG verfolgt nach eigenen Worten „nicht das Ziel, alle Möglichkeiten ohne Rücksicht auf Verluste auszureizen“. In die Überlegungen seien deshalb auch die Erkenntnisse aus den Info- und Bürgerveranstaltungen sowie die erhaltenen Rückmeldungen eingeflossen.
„Beispielsweise wurde die Planung so gestaltet, dass der bestehende Waldweg genutzt werden kann und somit dort kaum gerodet werden muss“, so die BEG. „Zudem wurde mit dem Hersteller nochmals nachverhandelt, weshalb sich das Gesamtprojekt nun auch mit drei Anlagen wirtschaftlich darstellen lässt.“ Bislang war man davon ausgegangen, dass sich die nötigen Investitionen in die Infrastruktur nur dann lohnen, wenn mindestens vier Windräder errichtet werden können.
Die schwarzen Punkte zeigen die geplanten drei Standorte für die Windräder im Förnbacher Forst. (Anmerkung: Die Punkte entsprechen nicht der Größe der Anlagen, sondern wurden von der Redaktion zur besseren Erkennbarkeit dicker markiert)
Außerdem sind nach Angaben der BEG weitere Faktoren in die Entscheidung eingeflossen, nun doch nur drei Windkraft-Anlagen anzustreben. Als Beispiele wurden heute auf Nachfrage unserer Zeitung topografische Gegebenheiten, Naturschutz-Aspekte und die Verfügbarkeit von Grundstücken genannt. Die Genossenschaft ist jedenfalls nach eigener Darstellung mit der Situation nun „sehr zufrieden“.
Ob der Bürgerwindpark im Förnbacher Forst tatsächlich realisiert wird, liegt letztlich ohnehin in der Hand der Pfaffenhofener – sie sollen per Bürgerentscheid über das Projekt befinden. Wie aus einem heute ebenfalls veröffentlichten Zeitplan hervorgeht, ist der Bürgerentscheid für September oder Oktober vorgesehen – frühestens aber am 18. September. Je, nach dem Ausgang dieser Abstimmung, wird dann der Bebauungsplan für den Windpark tatsächlich in Kraft gesetzt oder aber er verschwindet in der Schublade und das Projekt ist damit erst einmal gestorben.
Diese Visualisierung der BEG zeigt die geplanten drei Windräder von Streitdorf aus gesehen. Ganz links hinten das bereits bestehende Windrad im Lustholz bei Uttenhofen.
Der Antrag der BEG auf die Errichtung von Windenergie-Anlagen im Förnbacher Forst war im Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen. Es geht um ein Areal, das in der so genannten Positiv-Planung für den Landkreis enthalten ist. Bekanntlich haben die 19 Kommunen in einem Gemeinschafts-Projekt die Flächen im Landkreis festgelegt, auf denen Windräder möglich sein sollen. Am 18. Februar hatte der zuständige Planungs- und Bauausschuss des Pfaffenhofener Stadtrats auf den konkreten Antrag der BEG hin dann die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die Genossenschaft war seither mit der Ermittlung der konkreten Standorte befasst. Windräder können auch nur dort entstehen, wo man die nötigen Grundstücke zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem spielen, wie erwähnt, unter anderem topografische Gegebenheiten und Naturschutz-Aspekte eine Rolle. Die nun geplanten drei Anlagen sollen im Süden des Förnbacher Forstes entstehen und maximal 230 Meter hoch sein, wie aus der Sitzungsvorlage sowie dem beigefügten Standortplan hervorgeht.
Für das weitere Verfahren soll „eine enge Verzahnung des Bauleitplanverfahrens und der entsprechenden, umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen“, heißt es aus dem Rathaus. Eine erste Auslegung des Bebauungsplan-Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der so genannten Träger öffentlicher Belange könnte demnach im Juli/August erfolgen. Um die Öffentlichkeit bereits im Vorfeld möglichst umfassend über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Entwurf des Bebauungsplans zu informieren, sei vor der Auslegung für Montag, 4. Juli, im Festsaal des Rathauses eine vorgezogene Info-Veranstaltung vorgesehen.
Nach dem so genannten Billigungsbeschluss (22. September im Stadtrat) zum erörterten Planungsstand könnte laut Stadtverwaltung im Herbst dann der Bürgerentscheid zur Windrad-Frage stattfinden. Die Entscheidung des Stadtrats über ein solches Ratsbegehren wäre in einer der Juli-Sitzungen denkbar. Parallel zum Bürgerentscheid würde (laut Zeitplan im Oktober) die zweite Auslegung des Bebauungsplans erfolgen, in der erneut Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange möglich sind. Und je nach Ausgang des Bürgerentscheids würde dann im Dezember vom Stadtrat ein Satzungsbeschluss gefasst oder das Bebauungsplan-Verfahren eingestellt.
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