Schulschwänzer und deren Eltern mussten im Kreis Pfaffenhofen im vergangenen Jahr insgesamt 21 000 Euro bezahlen – Hier lesen Sie, wann welches Bußgeld fällig wird
(zel) Die Schule schwänzen – das kann richtig teuer werden. Die Kommunalaufsicht am Pfaffenhofener Landratsamt hat im vergangenen Jahr insgesamt 172 Bußgeldbescheide wegen Schulversäumnissen erlassen. Das sind 57 mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt kamen auf diese Weise im Jahr 2016 rund 21 000 Euro an Bußgeldern wegen Blaumachens zusammen.
„Von den 172 Bescheiden ergingen 116 an die Schüler selbst, 56 wurden den Erziehungsberechtigten zugestellt“, berichtet Heinz Taglieber, der Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Betroffen waren seinen Worten zufolge 87 Berufsschüler, 27 Mittelschüler und zwei Förderschüler. Von den 116 mutmaßlichen Blaumachern waren 85 männlich und 31 weiblich – 44 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 56 Prozent sind deutsche Schüler.
Wie die Kreisbehörde auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, wird das Landratsamt von der jeweiligen Schule ab dem dritten Tag des unentschuldigten Fehlens eines Schülers informiert. Dann erfolgt eine Anhörung: Der Schüler oder dessen Eltern können nun darlegen, aus welchem triftigen Grund unentschuldigt gefehlt wurde – zum Beispiel kann auch noch nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn aber kein triftiger Grund für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht vorliegt, ergeht ein Bußgeld-Bescheid.
Und wie teuer wird’s dann? Das hängt vom Alter des jeweiligen Schülers ab – und davon, ob es sich um einen „Wiederholungstäter“ handelt. Ist der Schwänzer unter 14 Jahre alt, erhalten nur die Eltern einen Bußgeld-Bescheid – und zwar über zehn Euro für jeden unentschuldigten Fehltag.
Bei Blaumachern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren kriegen sowohl der Schüler als auch die Eltern Post. Die Eltern zahlen pro Fehltag dann zehn Euro. Der Schüler selbst wird beim ersten Mal mit 15 Euro pro Fehltag zur Kasse gebeten. Bleibt er nach diesem finanziellen Schuss vor den Bug dem Unterricht weitere Male unentschuldigt fern, dann werden für ihn pro Tag sogar 20 Euro fällig.
Ist der Schulschwänzer 18 Jahre oder älter, bleiben die Eltern außen vor. Der Blaumacher wird dann pro Fehltag mit 15 Euro Bußgeld bedacht – im Wiederholungsfall muss er 20 Euro pro Blaumach-Tag berappen.
Unterm Strich sind so im vergangenen Jahr rund 21 000 Euro an Bußgeldern zusammengekommen. Im Jahr zuvor waren es noch 17 000 Euro. Auch die Zahl der Bußgeld-Bescheide ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – von 115 auf 172.