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Pfaffenhofener Polizei deckt Lenkzeit-Manipulation im großen Stil auf – Gegen den Fahrer lag auch noch ein Haftbefehl vor – Sattelzug bei Schweitenkirchen von der A9 geholt

(ty) Der 37-jährige Lenker eines Sattelzugs einer rumänischen Spedition war am Dienstag gegen 2.25 Uhr gerade auf der Autobahn A9 in Richtung München unterwegs, als er ins Visier der Polizei geriet. Kurz vor der Anschlussstelle Pfaffenhofen bekam er von den Beamten der örtlichen Inspektion das Signal, dem Streifenwagen zu folgen. Bei der Kontrolle am Rasthof kam dann ans Licht, dass der Fahrtenschreiber offenbar nicht alle Lenkzeiten aufgezeichnet hatte. Doch das sollte erst der Anfang sein.

Jedenfalls, so berichtet die Polizei, wurde die Sattelzugmaschine des 37-Jährigen wegen des Verdachts der Manipulation sichergestellt. Bei der späteren Vernehmung des Mannes – mit Hilfe eines Dolmetschers – habe der Rumäne dann auch zugegeben, dass er über zwei Drittel seiner 15 Stunden Lenkzeit mittels eines manipulierten Datensticks – nur am Fahrtenschreiber angeschlossen – weggedrückt hätte. Den Stick habe er privat erworben, ohne Wissen seines Arbeitgebers eingesetzt und vor der Anhaltung durch die Polizei aus den Beifahrerfenster geworfen, tischte er den Ermittlern auf.

„Eine Untersuchung in einer Fachwerkstätte brachte dann aber die fest eingebaute und fachmännisch angeschlossene Manipulationseinheit zu Tage“, heißt es heute von der Ingolstädter Verkehrspolizei, die den Fall inzwischen übernommen hat. Das Manipulations-Gerät wurde daraufhin ausgebaut und sichergestellt. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8000 Euro „wegen der Bereitstellung des Geräts zur Manipulation“ wurde von dem Unternehmer bezahlt, ebenso die Kosten für die Tachoprüfung und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrtenschreibers und der Zugmaschine in Höhe von zirka 2000 Euro.

Der 37-jährige Lkw-Fahrers selbst, der in Bayern bereits wegen Beihilfe zur Manipulation aufgefallen war und gegen den deshalb auch ein Haftbefehl vorlag, bezahlte knapp 900 Euro für die Abwendung des Gefängnis-Aufenthalts – sowie obendrein eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4000 Euro wegen des aktuellen Falls. 


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