SVM-Dritte verliert drei Zähler an den direkten Konkurrenten aus Baar-Ebenhausen. Einspruch eingelegt.
Von Alexander Kaindl
Die komplette Liga hat spekuliert, gerätselt und gemunkelt: Jetzt ist es Gewissheit: Der SV Manching III muss die hart erkämpften Punkte gegen den TSV Baar-Ebenhausen II zurückgeben. Das hat das Sportgericht nun entschieden. Was war passiert?
Am Karsamstag war der Aufsteiger gegen den SV Niederlauterbach im Einsatz. Die Niederlauterbacher entschieden die Partie mit 3:0 für sich – es waren wichtige Punkte für die Atzmüller-Elf im Kampf um den Klassenerhalt. Nach 70 Minuten stand es bereits 2:0 für den SVN. Bei den Manchingern kochten dann die Emotionen über – Adrian Muhr sah nach einem Foul an Keeper Daniel Huber und einer anschließenden Beleidigung die Rote Karte. Aber war es wirklich Muhr? Nein. Eigentlich war Daniel Bögler der Übeltäter, Schiedsrichter Reinhard Volnhals hatte das nur falsch in den Spielbericht eingetragen. So war Muhr nach den Richtlinien des Bayerischen Fußball-Verbandes im elektronischen Spielbericht gesperrt.
Manchings Sportlicher Leiter Cenker Oguz, mit viel Landesliga-Erfahrung in der Ersten der Grün-Weißen ausgestattet, bewertet die Situation folgendermaßen: „Der Schiedsrichter hatte an diesem Tag keinen Überblick und war überfordert. Die Rote Karte wurde nach langem Hin und Her gezeigt, am Ende wurde dann der Spieler Bögler vom Feld geschickt. Im Spielbericht wurde aber der Spieler Muhr angegeben – was sogar richtig sein kann, weil auch er an der Situation beteiligt war. Wir sind dann davon ausgegangen, dass sich der Schiedsrichter in der Hektik einfach getäuscht hat und Bögler fälschlicherweise vom Platz geschickt hat. Da es sich um ein A-Klassen-Spiel und nicht um die Weltmeisterschaft handelt, hat es für uns keinen Unterschied gemacht und wir haben nicht weiter nachgehakt. Zwei Tage später, am Ostermontag, hatten wir gleich das nächste Spiel. Dabei haben wir den laut Spielbericht und Online-Anzeige nicht spielberechtigten Spieler Muhr nicht eingesetzt. Erst am Tag danach, genauer gesagt am Dienstagabend, wurde dann der Spielbericht vom Samstag korrigiert und Bögler mit der Roten Karte belegt. Er hat dann ein Spiel Sperre bekommen. Danach haben wir wieder korrekt gehandelt und ihn in der folgenden Partie nicht eingesetzt. Letzendlich haben wir also eine Doppelbestrafung kassiert, für die der SV Manching gar nichts kann. Wir haben das dann so hingenommen – schließlich geht es eben ‚nur‘ um die A-Klasse.“
Es kommt sogar noch härter für den SVM: Bögler wird sechs zusätzliche Wochen gesperrt, der Verein erhält eine Geldstrafe von 175 Euro und der Mannschaftsverantwortliche muss weitere 150 Euro berappen. Thomas Berntien, Spielertrainer der Manchinger Dritten, findet das mehr als ungerecht: „Was da an Strafen verteilt wurde, ist, insbesondere beim Zustandekommen der Situation, mehr als inakzeptabel. Wenn es bei dieser Entscheidung bleibt, ist der Klassenerhalt natürlich nahezu unmöglich.“ Der Dreier des SV Niederlauterbach würde unberührt bleiben, allerdings würde der darauffolgende 3:0-Sieg der Manchinger gegen Baar-Ebenhausen II nicht zählen. In diesem Spiel hatte die SVM-Dritte nämlich Bögler eingesetzt, Muhr spielte nicht – laut elektronischem Spielbericht wurden also alle Regeln befolgt. Sprich: Der direkte Konkurrent im Kampf um den Klassenerhalt würde jene drei Punkte zugesprochen bekommen. Weil Berntien am angesprochenen Samstag im Urlaub weilte und erst wieder am Montag zur Verfügung stand, wurde es noch komplizierter: „Wir konnten in der kurzen Zeit nicht herausfinden, was da los war. Für das Spiel haben wir uns dann entschieden, uns an das System zu halten“, hatte Berntien damals erklärt.
Oguz legt nach: „Hätten wir Muhr im Spiel gegen Baar-Ebenhausen eingesetzt, wäre uns vermutlich auch das zum Verhängnis geworden. Im Sinne des Fairplay sollte man deutlich erkennen können, dass wir komplett nach Angaben des Schiedsrichters und der im System hinterlegten Daten gehandelt haben. Was müsste es dann für Strafen geben, wenn jemand eine Tätlichkeit begeht? Die kommen mit drei oder vier Wochen weg!“ Dass der SV Manching nicht auf Nummer sicher ging und beide Spieler draußen ließ, hat einen einfachen Grund: Schon die komplette Saison hat der Aufsteiger mit personellen Engpässen zu kämpfen. Trotzdem ist noch nichts verloren. Sowohl Oguz als auch Berntien bestätigten im Gespräch mit unserer Zeitung, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Ob dieser von Erfolg gekrönt ist, darf aus neutraler Sicht zumindest bezweifelt werden. Das BFV-Sportgericht lässt sich nur in den seltensten Fällen umstimmen. Die Auswirkungen auf die A-Klasse 4 wären enorm – Baar-Ebenhausen II würde die drei Punkte zugesprochen bekommen und hätte dann 17 Zähler – genau so viele wie Pörnbach und Hohenwart II. Manching wäre mit acht Punkten Rückstand auf das rettende Ufer quasi sicher abgestiegen.
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