Nach kurioser Anzeige: Die Ingolstädter Polizei hat die Überprüfung in Sachen Bürgergemeinschaft abgeschlossen – keine Ordnungswidrigkeit
(ty) Für die Ingolstädter Polizei ist der mehr als kuriose Fall abgeschlossen und die Bürgergemeinschaft Ingolstadt (BGI) kann sich nach der Überprüfung der Fakten zurücklehnen. Wie gestern bekannt geworden war, hatte ein Stadtrat versucht, der BGI ans Bein zu pinkeln wegen einer „Versammlung“ der BGI am 11. November im Lokal Condotti. „Weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit“, so das Urteil der Polizei, die den Fall auf Anfrage der städtischen Ordnungsamtes daraufhin geprüft hatte.
Zum Hintergrund: Die Bürgergemeinschaft hatte sich am 11. November, Faschingsauftakt noch dazu, im Condotti getroffen, um ihr einjähriges Bestehen zu feiern. Und jeder Bürger, der mitfeiern wollte, war zu einem Kaffee eingeladen. Die Mitglieder der BGI hatten sich dann spontan mit Atemschutzmasken auf die Straße gestellt, um gegen die Luftverschmutzung durch die Busse der INVG zu demonstrieren.
Einen Monat lang passierte nicht, bis die erste Ausgabe der Ingolstädter Allgemeinen am vergangenen Wochenende auf den Markt gekommen war. Darin war das Bild der BGI mit ihren Atemschutzmasken nochmals zu sehen. Grund offenbar für einen Stadtrat, den Fall beim Ordnungsamt anzuzeigen und Aufklärung zu verlangen. Und das Amt hatte sich dann eben an die Polizei gewandt, die wiederum an Christian Lange als den Verantwortlichen, weil Vorsitzenden, bei der Bürgergemeinschaft.
Ein Vorgang, der – was den Beschwerde führenden Stadtrat betrifft – an Lächerlichkeit und Kleingeistigkeit kaum zu überbieten ist. Für die Polizei – so Hans-Peter Kammerer von der Pressestelle des Präsidiums heute gegenüber unserer Zeitung – ist der Fall jedenfalls abgeschlossen. Nach Prüfung der Fakten sei man zu der Überzeugung gelangt, dass weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Der spontane Charakter der Veranstaltung sei glaubhaft. Somit habe es sich nicht um eine anzeigepflichtige Versammlung gehandelt. Und die Tatsache, dass die Mitglieder der BGI die Atemschutzmasken zwar aufgesetzt, gleich danach aber wieder abgenommen hätten, deute auch nicht auf eine Ordnungswidrigkeit hin, was das so genannte Vermummungsverbot betrifft. Als Beweismittel wurden übrigens die Bilder und Videos unseres Partnermediums ingolstadt-today.de herangezogen.
Eine Antwort mit der entsprechenden Einschätzung hat die Polizei mittlerweile dem städtischen Ordnungsamt zukommen lassen. Der Brief ist noch unterwegs, wird aber nach seinem Eintreffen beim Ordnungsamt die Folge haben, dass die ganze Sache zu den Akten gelegt wird. Viel Lärm um nichts also. Mit dem einzigen Effekt: eine nahezu perfekte und zudem kostenlose Werbung für die Bürgergemeinschaft.
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