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Rettungs-Einsatz in Münchner Parkgarage. Jetzt laufen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz-Gesetz.

(ty) Am gestrigen Nachmittag, es war gegen 17 Uhr, verständigte ein besorgter 49-jähriger Mann, der für eine Parkgarage in der Münchner Altstadt zuständig ist, über die Notruf-Nummer 110 die Polizei und teilte zugleich mit, dass sich nun schon seit mehreren Stunden ein Hund in einem verschlossenen Pkw befinde. Die Beamten rückten an. Als sie sich dem besagten Auto näherten, „bellte der Hund lautstark, beruhigte sich aber wieder schnell und hechelte stark nach Luft“, heißt es im heutigen Bericht des hiesigen Polizeipräsidiums. In dem besagten Pkw habe sich weder Futter noch Wasser für das Tier befunden. 

 

Der Parkwächter konnte den Angaben zufolge dann recherchieren, dass sich der Vierbeiner zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als sieben Stunden in dem engen Kofferraum des verschlossenen VW befunden hatte. Zwar waren – so berichtet die Polizei – alle Scheiben des Pkw ungefähr vier bis fünf Zentimeter geöffnet und das Fahrzeug im Schatten geparkt, „dennoch herrschte dort eine Temperatur von etwa 28 bis 30 Grad“. Im Auto konnte von den Beamten sogar „eine noch deutlich höhere Temperatur“ wahrgenommen werden. 

 

Mit Unterstützung der Berufsfeuerwehr wurde das Tier schließlich befreit, indem die Einsatzkräfte die hintere linke Seitenscheibe einschlugen. „Der Hund sprang sofort nach dem Einschlagen der Scheibe an das Fenster, um Frischluft zu bekommen“, berichtet die Polizei. Der Hund sei nun erst einmal mit genügend Wasser versorgt worden. Anschließend brachten die Beamten das Tier auf das Altstadt-Revier. Dort sei es durch Streicheleinheiten schnell beruhigt worden. Gegen 20.45 Uhr sei dann ein 37-Jähriger zu der Polizeiinspektion gekommen und habe erklärt, dass es sich um seinen Hund handle. 



Das stundenlange Verweilen des Tieres in dem Auto habe auf einem Missverständnis zwischen dem 37-Jährigen und dessen Freundin basiert, heißt es weiter. Der Mann habe, entgegen der ursprünglichen Absprache, doch die öffentlichen Verkehrsmittel anstelle des Pkw genutzt. Die Freundin sei wiederum der Annahme gewesen, dass der 37-Jährige den Vierbeiner bei sich habe. „Der Hundehalter war sichtlich mitgenommen und gleichzeitig sehr erleichtert, dass sein Hund keine bleibenden Schäden davon getragen hat“, meldet die Polizei. Zudem sei der Mann „sehr einsichtig“ gewesen und habe sich bei den Einsatzkräften bedankt. Ungeachtet dessen: Es werde nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.


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