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Es geht um die Kontamination mit PFC, die Folgen für die Bürger sowie darum, was bereits unternommen wurde und noch geschehen soll.

(ty) Bürger aus den Manchinger Ortsteilen Westenhausen und Lindach hatten sich mit einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den PFC-Belastungen am Flugplatz Manching an das Pfaffenhofener Landratsamt gewendet. Die Kreisbehörde hat bekanntlich in bestimmten Bereichen die Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung auf 14 Jahre hin untersagt. Hintergrund ist die Belastung mit so genannten per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), die früher in Feuerlösch-Schäumen enthalten waren, welche auch auf dem Flugplatz zum Einsatz gekommen sind. "Wie bei der Informations-Veranstaltung am 11. Juni in Manching angekündigt, machen wir die Antworten auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich", erklärte heute Landrat Martin Wolf (CSU) und versicherte: "Keine der Fragen bleibt unbeantwortet." Im Folgenden veröffentlichen wir den von der Kreisbehörde herausgegebenen Fragenkatalog mit den jeweiligen Antworten im Wortlaut.



Wie hoch ist die Belastung der Paar (Werte) und der Kläranlage Manching?

Bei der letzten amtlichen Messung des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt im Rahmen des allgemeinen Monitorings wurden in der Paar, etwa auf Höhe der Kläranlage, PFOS-Gehalte von durchschnittlich 0,004 µg/l festgestellt. Die Mess-Ergebnisse liegen deutlich unterhalb der in den Oberflächen-Gewässern im Abstrom des Flugplatzes Manching festgestellten Werte. Zur Situation bei der Kläranlage Manching teilt der Markt Manching mit: Die Zu- und Abläufe der Kläranlage Manching werden nicht auf PFC untersucht, da hier auch keine Grenzwerte vorgeschrieben sind. Überwacht wird lediglich der Klärschlamm. Dieser wird laut Klärschlammverordnung jährlich auf PFT untersucht. Der Grenzwert, der bei landwirtschaftlicher Verwertung nicht überschritten werden darf, liegt bei 100 µg/kg TS. Dieser wurde einmal im Jahr 2010 und ein weiteres Mal im Jahr 2012 (Großbrand ALSA Reichertshofen am 21.06.2012) überschritten. Wie der PFC-Wert im Klärschlamm zustande kommt, kann nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Zu vermuten ist, dass durch häuslichen Gebrauch und durch das Waschen von zum Beispiel imprägnierter Kleidung die PFC in der Kläranlage ankommen und im Klärschlamm aufsummiert werden.

Wie hoch ist und wie verteilt sich die PFC-Belastung im Flughafen Manching?

Im Bereich des Flugplatzes Manching liegt eine großräumige PFC-Kontamination des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers vor.
Aus den bisherigen Untersuchungen ergeben sich drei Hauptkontaminationsflächen (Alte Feuerwache, Feuerlöschübungsbecken und südliche Landebahn). Dort finden nun Detail-Untersuchungen statt. Zudem werden aktuell 15 weitere Kontaminations-Flächen auf dem Flugplatz-Gelände orientierend untersucht.

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Grundwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt) 

Wie hoch ist und wie verteilt sich die PFC-Belastung auf die Orte Westenhausen und Lindach?

Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass sich die PFC-Kontaminationsfahne aus dem Flugplatz-Bereich, dem Grundwasserstrom folgend, hauptsächlich in nordöstliche Richtung, ausgebreitet hat. Auch in den nördlich des Flugplatzes gelegenen, grundwasser-gespeisten Baggerseen zeigt sich die nach Nordosten gerichtete Hauptkontaminationsfahne. Deutliche PFOS-Belastungen (weit oberhalb der festgelegten Umweltqualitätsnorm [Jahresdurchschnitt] von 0,00065 μg/l) wurden im Lindacher See und einigen Baggerseen im Umgriff von Lindach gemessen.

Zahlreiche private Gartenbrunnen weisen Überschreitungen der vorläufigen Schwellenwerte für das Grundwasser gemäß den aktuell gültigen PFC-Leitlinien des Landesamtes für Umwelt (LfU) auf. Insbesondere in den Gartenbrunnen im Ortsteil Lindach werden die vorläufigen Schwellenwerte für das Grundwasser durchgehend um ein Vielfaches überschritten. Im weiteren Verlauf des Grundwassers, in nordöstliche Richtung, nehmen die Konzentrationen ab. Jedoch sind auch in Westenhausen (im südlichen Bereich und im Nordwesten des Ortes) die vorläufigen Schwellenwerte des LfU in einigen privaten Gartenbrunnen überschritten.

Auch in den nördlich des Flugplatzes gelegenen Fließgewässern findet man eine deutliche PFC-Belastung. Das den Flugplatz in nördliche Richtung verlassende Oberflächenwasser weist ebenso wie die Westenhauser Ach deutliche PFC-Belastungen auf. Selbst in der Irschinger Ach, die zirka fünf Kilometer nördlich des Flugplatzes im Nahbereich der Donau verläuft, sind noch deutliche Belastungen mit ähnlichem Konzentrationsniveau wie in der Westenhauser Ach feststellbar. Dies zeigt die weiträumige Verfrachtung der PFC-Verunreinigungen über die Oberflächengewässer.



Seit wann genau ist die PFC-Problematik in Manching dem Bunde bekannt?

Erstmalige Untersuchungen von Boden, Grund- und Oberflächenwasser auf PFC erfolgten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) im Jahre 2012. Anschließend folgten erste Besprechungen mit der Bundeswehr und Untersuchungs-Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Flugplatz-Geländes.

Was ist die genaue Grundlage für die Allgemeinverfügung und woraus leitet sich deren Gültigkeit bis 2032 ab?

Da schädliche Veränderungen des Grundwassers vorliegen, wurde die Allgemeinverfügung aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes und im Rahmen der Gewässeraufsicht erlassen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG) und das Wasserhaushalts-Gesetz (WHG). Durch die Allgemeinverfügung soll das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch die Bewässerung mit PFC-kontaminiertem Wasser vermieden werden. Das Grund- und Oberflächenwasser darf zunächst bis 30.04.2032 nicht benutzt werden. Diese Frist orientiert sich an den bislang bekannten Erkenntnissen über die Stabilität und Langlebigkeit der Stoffgruppe PFC.

Der bisherige Wissensstand zeigt, dass aus Verunreinigungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien aufgrund der Vielzahl der Einzelparameter sowie der unterschiedlichen Stoffeigenschaften äußerst komplexe Untersuchungs- und Sanierungs-Maßnahmen resultieren. Zudem befindet sich die PFC-Problematik teils noch im Forschungs-Stadium, so dass die einschlägigen Beurteilungs-Grundlagen regelmäßig aktualisiert werden und somit die fachliche Bewertung angepasst werden muss.

Da bisher keine abschließenden Gefährdungsabschätzungen in den Kontaminations-Verdachtsflächen vorliegen, kann momentan nicht mit Sanierungs-Maßnahmen begonnen werden. Aus diesem Grund und weil es sich um großflächige PFC-Verunreinigungen im Abstrom des Flugplatzes Manching handelt, muss von einer langjährigen Untersuchungs- und Sanierungsdauer ausgegangen werden.

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt)

Warum erfolgte keine Info-Veranstaltung vor Bekanntgabe der Allgemeinverfügung?

Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um einen Verwaltungsakt der unteren Bodenschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen. Einer Anhörung vor Erlass einer Allgemeinverfügung bedarf es gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 bayerisches Verwaltungs-Verfahrensgesetz (BayVwVfG) nicht.
Jedoch wurde bereits im Vorfeld mehrfach angekündigt, dass der Erlass einer solchen Regelung durch das Landratsamt Pfaffenhofen vorgesehen ist. So wurde beispielsweise sowohl in der Informations-Veranstaltung am 16.11.2017 als auch in einer Pressemitteilung des Landratsamtes vom 28.03.2018 auf die Vorbereitung einer solchen Untersagung hingewiesen. Außerdem wurde die Allgemeinverfügung bereits Ende April in einem Gespräch mit der Interessens-Gemeinschaft PFC-Westenhausen angekündigt.

Warum ist der Flugplatz Manching nicht in die Allgemeinverfügung eingeschlossen?

Die Allgemeinverfügung umfasst die erlaubnisfreie Benutzung von Grund- und Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken. Da auf dem Flugplatz Manching keine erlaubnisfreie Grund- und Oberflächenwasserbenutzung stattfindet, wurde der Flugplatz nicht in den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung einbezogen.

Warum werden auch "PFC frei" beprobte Brunnen pauschal in die Allgemeinverfügung eingeschlossen?

Eine Allgemeinverfügung ist als eine Einzelfall-Entscheidung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts anzusehen, die vom Landratsamt getroffen wird, um einen bestimmten Personenkreis zu erreichen. Zu der Entscheidung des Landratsamtes, die Allgemeinverfügung für die gesamten Ortsteile Lindach und Westenhausen zu erlassen, haben mehrere Faktoren geführt:

  • Werden lediglich Brunnen, deren PFC-Gehalte im Grundwasser oberhalb der vorläufigen Schwellenwerte liegen, einbezogen, kann aus fachlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Benutzung von Hausbrunnen geringfügig belasteter Brunnen eine Verlagerung der Kontamination in die vormals niedrig belasteten Bereiche stattfindet.
  • Ausnahme-Regelungen für einzelne Brunnen wären durch regelmäßige, aufwändige Beweis-Untersuchungen der Hausbrunnen zu überwachen. Im Vergleich mit den zusätzlichen Kosten für eine Bewässerung mit Trinkwasser wäre eine derartige Verfahrensweise unverhältnismäßig. Außerdem widersprechen Ausnahme-Regelugen grundsätzlich der beabsichtigten Wirkung einer Allgemeinverfügung.
  • In den beiden Ortsteilen befinden sich einige private Gartenbrunnen, die im Rahmen des laufenden Untersuchungs-Programmes auf PFC untersucht wurden. Diese Beprobungen sind auf Basis freiwilliger Meldungen der Bürger erfolgt; es ist davon auszugehen, dass noch weitere, nicht gemeldete Hausbrunnen in den beiden Ortsteilen vorhanden sind. Diese werden durch den Erlass einer Allgemeinverfügung ebenso erreicht.

Wie will der Markt Manching beziehungsweise das Landratsamt Pfaffenhofen den betroffenen Bürgern aufwands-neutral sauberes Wasser zur Garten-Bewässerung als Ersatz für die PFC belasteten beziehungsweise zur Nutzung untersagten Gartenbrunnen zur Verfügung stellen?

Hierzu teilt der Markt Manching mit: Der Manchinger Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 einstimmig beschlossen, dass jeder von PFC betroffene Haushalt in Westenhausen, Lindach und Rottmannshart auf Antrag einen Zuschuss für den Kauf eines Gartenwasser-Zählers bis zu einem maximalen Preis von 50 Euro brutto erhält. Der Kauf sowie der Einbau des Gartenwasser-Zählers durch einen zugelassenen Fachbetrieb müssen vom Grundstücks-Eigentümer aber nachgewiesen werden. 

Das entsprechende Antragsformular mit detaillierten Informationen zur Zuschuss-Erteilung ist ab spätestens Ende Juli 2018 auf der Homepage des Marktes Manching (www.manching.de) abrufbar. Auch in der August-Ausgabe des Manchinger Anzeigers werden die Informationen hierzu nochmals abgedruckt. Zudem wird empfohlen, Regenwasser zur Bewässerung zu benutzen. Ersatzleistungen sind seitens des Landratsamts nicht möglich.

Wie sollen ferner Grundstücke, welche über keinen Wasser-Anschluss verfügen, versorgt werden?

Für Grundstücke ohne Wasseranschluss wird empfohlen, einen mit Trinkwasser gefüllten Wassertank aufzustellen oder Regenwasser aufzufangen.

Können/Dürfen die Löschbrunnen in Lindach und Westenhausen zu Übungszwecken beziehungsweise zu Einsätzen von der Feuerwehr verwendet werden?

Grundwasser-gespeiste Löschbrunnen und Wasser aus von der Allgemeinverfügung betroffenen Oberflächen-Gewässern dürfen zu Übungszwecken nicht benützt werden. Entnahmen aus dem trinkwasser-gespeisten Hydranten-System sind wie bisher zulässig. Die Freiwillige Feuerwehr Westenhausen wurde darüber bereits informiert.



Was sind die aktuell gültigen Grenzwerte für PFC-Belastung in Lebensmitteln und Trinkwasser?

Für den Schutz des Trinkwassers existieren gesundheitlich lebenslang duldbare Leitwerte (LW) und gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) der Trinkwasser-Kommission (TWK) des Umweltbundesamts, die auf Basis aktuell verfügbarer toxikologischer Erkenntnisse (->LW) oder vorsorgeorientierter Bewertungsmodelle (->GOW) abgeleitet werden. Nach Anhörung der Trinkwasser-Kommission hat das Umweltbundesamt im Januar 2017 im Bundesgesundheitsblatt eine aktualisierte Bewertung mit Leitlinien für sieben der 13 als für das Grundwasser prioritär benannten PFC (darunter PFOS und PFOA) sowie gesundheitliche Orientierungswerte für die restlichen sechs PFC als Empfehlung veröffentlicht (Bundesgesundheitsblatt 2017; online publiziert am 02.01.2017).

Grundlage dafür ist das Minimierungsgebot nach § 6 Abs. 3 der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2001), das besagt, dass Verunreinigungen, die die Beschaffenheit des Trinkwassers nachteilig beeinflussen, so niedrig zu halten sind, wie dies nach den Umständen des Einzelfalles auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) möglich erscheint. Das Trinkwasser soll im Sinne von § 1 TrinkwV 2001 die Verbraucher uneingeschränkt genusstauglich und so rein wie möglich erreichen.

Für PFC in Lebensmitteln existieren keine gültigen Grenzwerte. Die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat 2008 eine duldbare tägliche Aufnahme (TDI, tolerable daily intake) von 1500 ng PFOA/kg Körpergewicht beziehungsweise 150 ng PFOS/kg Körpergewicht abgeleitet. Die EFSA beschäftigt sich derzeit jedoch mit einer Überprüfung der TDI-Werte. Die amerikanische Umweltschutzbehörde (US EPA) hat in einer aktuellen Bewertung auf der Basis tierexperimenteller Studien eine deutlich niedrigere Reference Dose (RfD), die mit TDI-Werten vergleichbar ist, von jeweils 20 ng/kg Körpergewicht für PFOA und PFOS abgeschätzt.

Wird ein PFC-Monitoring beziehungsweise Entsorgung von PFC-belasteten Erntegütern im Flughafen Manching, zum Beispiel des Grasschnitts, durchgeführt?

Im Auftrag der Bundeswehr wurden Untersuchungen des Grasschnittes durchgeführt, die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wie folgt bewertet wurden: "Aus fachlicher Sicht ist aufgrund der Ergebnisse keine Gefährdung des aufnehmenden Tieres oder gegebenenfalls eine Beeinträchtigung der Sicherheit der von ihm gewonnenen Lebensmitteln zu befürchten. Sollten künftig PFC-Belastungen festgestellt werden, ist eine entsprechende fachgerechte Entsorgung erforderlich."



Was passiert bei Schadens-Ereignissen wie Hochwasser – wohin soll das eingelaufene Kellerwasser abgepumpt werden?

Im Hochwasserfall ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, die geltenden Vorschriften einzuhalten (Ausnahme-Situation).

Welche Auswirkung hat der geplante Polder auf das Grund- und Oberflächenwasser? Kann hier zu 100 Prozentsichergestellt werden, dass die PFC-Belastung nicht auf weitere bisher nicht belastete Flächen verteilt wird?
Nach derzeitigem Kenntnisstand des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt können Auswirkungen des Polders auf die PFC-Belastungen ausgeschlossen werden.

Welche Maßnahmen hat der Bund bereits unternommen, um die PFC-Belastung zu mindern beziehungsweise zu beseitigen?
Nach der Systematik des Bodenschutzrechts ist wie folgt vorzugehen: 1. Erfassung – 2. Historische Recherche – 3. Orientierende Untersuchung –4. gegebenenfalls Detailuntersuchung – 5. gegebenenfalls Sanierungsuntersuchung – 6. gegebenenfalls Sanierung. Derzeit werden die drei Hauptkontaminationsflächen auf dem Flugplatz-Gelände im Detail untersucht. Der Abschluss dieser Untersuchungsphase ist die "abschließende Gefährdungs-Abschätzung". Diese muss den Behörden bis 30.08.2018 vorliegen. Ziel dieser Gefährdungs-Abschätzung ist die Feststellung, ob eine Gefahr vorliegt. Auf deren Grundlage folgt die Sanierungs-Untersuchung zur Planung konkreter Sanierungs-Maßnahmen. Der genaue Zeitraum bis zu einer konkreten Sanierung kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.


Ist das Bundesbodenschutz-Gesetz und Wasserhaushalts-Gesetz auch für den Bund gültig? Warum wird eine weitere PFC-Verschmutzung von Böden durch die Nutzung von PFC-belastetem Wasser den Bürgern untersagt, während der Bund Tag für Tag das Grund- und Oberflächenwasser und damit auch die Böden weiter mit PFC anreichert und verschmutzt?

Das Wasserhaushalts-Gesetz (WHG) und das Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) sind auch für den Bund gültig. Die Belastungen auf dem Flugplatz-Gelände müssen jedoch noch abschließend eingegrenzt werden, um entsprechende Sanierungs-Maßnahmen einleiten zu können. Die privaten Gärten sind dagegen noch unbelastet beziehungsweise geringfügig belastet und müssen vor Verunreinigungen geschützt werden.



Was unternimmt der Markt Manching beziehungsweise das Landratsamt Pfaffenhofen hier aktiv, um die Einhaltung des BBodSchG und WHG durch den Flughafen Manching sicherzustellen?

Das Landratsamt Pfaffenhofen ordnet in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachbehörden alle nach Bundesbodenschutzgesetz erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen an und überwacht diese detailliert. Diese Untersuchungen werden von der Bundeswehr durchgeführt.

Was passiert bei den ständigen Baumaßnahmen auf dem Flughafengelände Manching in Bezug auf die Reinigung von PFC-belastetem Baugrundwasser und die Entsorgung von PFC-belastetem Erdaushub?

Die Anforderungen an eventuelle Bauwasserhaltungen müssen nach den gültigen rechtlichen und fachlichen Bestimmungen auch bei Baumaßnahmen auf dem Flugplatz-Gelände eingehalten werden. Falls in Untersuchungen Konzentrationen oberhalb der vorläufigen Schwellenwerte für das Grundwasser ermittelt werden, kann das Grundwasser nur nach Abreinigung über eine geeignete Reinigungsanlage wieder versickert oder abgeleitet werden; dem Ver-schlechterungsverbot nach dem WHG ist Rechnung zu tragen. Die Untersuchung und fachgerechte Entsorgung des Aushub-Materials ist nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen (kraft Gesetzes) erforderlich und somit auch bei Baumaßnahmen auf dem Flugplatz-Gelände einzuhalten.

Warum wird den Bürger zugemutet, auf eigenen Kosten PFC-belastetes Baugrundwasser zu reinigen und nicht erlaubt, dieses in bereits PFC-belastete Oberflächengewässer (zum Beispiel Ach) einzuleiten?

Aufgrund rechtlicher und fachlicher Bestimmungen ist das Grundwasser abzureinigen, wenn Konzentrationen oberhalb der vorläufigen Schwellenwerte für das Grundwasser vorliegen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundesumweltministeriums prüft derzeit jedoch die Einführung einer Bagatellregelung, mit der eventuell Ausnahmen bei der Bauwasserhaltung möglich werden.

Wie übernimmt der Bund die Mehrkosten für die Entsorgung von PFC-belastetem Erdaushub/Baumaterial und Wasserreinigung gemäß dem Verursacherprinzip?

Schadensersatzansprüche können bei Bundeswehr geltend gemacht werden.



Wie übernimmt der Bund den vollständigen Schadenersatz für die langfristigen Wertminderungen von Grund und Boden sowie Immobilien ohne die Geltendmachung von Verjährungsfristen?
Auskunft der Bundeswehr: "Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatz-Forderungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Jahresende, in welchem von einem Eigentümer ein Schaden konkret an einem Grundstück festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Dazu ist keine Klage erforderlich. Es ist ein Schreiben unter Darlegung des Anspruchsgrundes und der Anspruchshöhe an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, zu richten. Dort wird der Schadensersatz-Anspruch individuell geprüft und für den Fall, dass ein Anspruch besteht, eine Erstattung eingeleitet."

In welcher Form setzt sich das Landratsamt Pfaffenhofen und der Markt Manching dafür ein, dass gesetzliche Verjährungsfristen bezüglichHaftung für durch PFC verursachte Schäden rechtsverbindlich durch den Bund ausgesetzt werden beziehungsweise nicht geltend gemacht werden?

Das Landratsamt als staatliche Behörde kann und darf sich nicht für zivilrechtliche Problematiken einsetzen.Auf politischer Ebene findet jedoch ein ständiger Austausch mit der Bundeswehr statt: Bislang fanden drei Koordinierungs-Gespräche unter Beteiligung von Mitgliedern des deutschen Bundestags statt. Zudem wurden auf politischer Ebene bereits einige Anstrengungen unternommen, um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abgeordneten Lösungen für die aufgetretenen Problembereiche zu erzielen.

Welche Auswirkung hat die PFC-Belastung auf zukünftig geplante Bauland-Ausweisung in Westenhausen und Lindach?

Aus fachlicher Sicht sind vor Ausweisung von Bauland jedenfalls Voruntersuchungen in Form von Baugrund-Untersuchungen erforderlich. Der Markt Manching nimmt ergänzend wie folgt Stellung: Wie im Manchinger Marktgemeinderat aber bereits thematisiert wurde, kann in Westenhausen eine bauliche Entwicklung in Form der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan beziehungsweise Bebauungsplan) solange nicht rechtskonform erfolgen, bis eine erfolgreiche Sanierung des Grundwassers in diesem Bereich absehbar ist beziehungsweise die rechtlichen Voraussetzungen wieder gegeben sind. Dies wird voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sein.

Was ist der Grund für das Schreiben bezüglich der angedachten Bodenproben in den Gärten und dessen Folgen?

In den vergangenen Jahren wurden bereits Bodenproben in einigen Hausgärten durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse aus den Hausbrunnen-Untersuchungen 2016 und 2017 werden in denjenigen Gärten Bodenproben durchgeführt, in denen im Hausbrunnen Überschreitungen der vorläufigen Schwellenwerte für das Grundwasser gemessen wurden. Diese Untersuchungen dienen der Feststellung, ob durch die bisherige Bewässerung PFC-Kontaminationen im Boden vorhanden sind. In Abhängigkeit von den Ergebnissen werden gegebenenfalls auch Nutzpflanzen in den Gärten untersucht.

Bisherige Beiträge zum Thema:

Grundwasser-Belastung bei Manching: "Ein Umwelt-Skandal ist das"

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