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Der Mann hatte nämlich noch weitere Straftaten begangen, ihn erwarten nun unter anderem Anzeigen wegen Handel mit Betäubungsmitteln und Bedrohung.

(ty) Aufregung in München-Obergiesing: Dort war am Samstag eine Familie in ihrem Auto unterwegs, als ein Mann einen Eisbrocken auf die Frontscheibe warf. Der Vater wollte den Angreifer stellen, bekam dabei jedoch Pfefferspray ins Gesicht und wurde später auch noch mit einem Messer bedroht. Die Polizei konnte den Mann schließlich stellen und deckte noch weitere Straftaten auf: Der Ermittlungsrichter erließ deshalb am Sonntag einen Haftbefehl gegen den 29-Jährigen.

Am Samstagnachmittag befuhr ein 36-jähriger Münchener mit seinem Audi die Chiemgaustraße. Mit im Auto befanden sich seine Frau und die zwei gemeinsamen Kinder. Auf Höhe der Kreuzung Chiemgaustraße/Pollatstraße warf laut Polizei dann ein 29-jähriger Münchener unvermittelt einen großen Eisblock auf die Frontscheibe des Audi. Nachdem der Wagen getroffen und beschädigt wurde, hielt der 36-Jährige an und ging auf den 29-Jährigen zu. Als er direkt vor ihm stand, sprühte ihm dieser Pfefferspray ins Gesicht und entfernte sich zu Fuß in Richtung Schwanseestraße.

Der Familienvater verständigte daraufhin die Polizei und nahm die Verfolgung des Mannes auf. Kurz bevor die Einsatzkräfte eintrafen, unternahm der 36-Jährige einen weiteren Versuch, den 29-Jährigen zu stellen und wurde dabei von diesem mit einem Messer bedroht. Die nun eintreffenden Streifen konnten den aggressiven Mann überwältigen und festnehmen. Hierbei leistete er Widerstand und beleidigte die Beamten. Bei der anschließenden Durchsuchung konnten die Polizisten Betäubungsmittel und eine höhere Menge Bargeld auffinden.

Daraufhin wurde der Wohnraum des Mannes nach einer richterlichen Anordnung durchsucht. Hierbei wurden diverse Betäubungsmittel sowie Verpackungsmaterialien aufgefunden. Der 29-Jährige wurde am Sonntag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl. Den Mann erwarten laut Polizei nun Anzeigen aus folgenden Gründen: Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten.


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