Der Weißenburger hatte mehrfach die Polizei auf den Plan gerufen. Nun sitzt er bis 19. April hinter Gittern.
(ty) In Weißenburg und in Erlangen sind insgesamt drei Personen wegen beharrlicher Verstöße gegen die aufgrund der Corona-Krise für ganz Bayern erlassenen Ausgangs-Beschränkungen in Gewahrsam genommen worden. Ein 46-Jähriger hatte es mehrfach derart krachen lassen, dass er nun in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde und dort bis zum 19. April hinter Gittern sitzt.
In fünf Fällen waren laut aktueller Mitteilung des mittelfränkischen Polizeipräsidiums zwischen 22. März und gestern in Weißenburg Beamte der örtlichen Polizeiinspektion zur Wohnung eines 46-Jährigen gerufen worden. In jedem Fall befanden sich den Angaben zufolge auch mehrere Bekannte des Mannes in dessen Wohnung. "Zum Teil wurden dort auch Betäubungsmittel konsumiert", berichtet die Polizei.
"Da der 46-Jährige sich beharrlich uneinsichtig zeigt und zu erwarten ist, dass er die geltenden Bestimmungen weiterhin missachten wird, ordnete das Amtsgericht Weißenburg die Gewahrsamnahme bis einschließlich 19. April an", wurde heute erklärt. Der 46-Jährige befinde sich nun bis zur Beendigung der Maßnahme in einer Justizvollzugsanstalt.
Beamte der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt trafen am gestrigen Abend gegen 19 Uhr zwei Jugendliche an, die wiederholt gegen die Bestimmungen der Allgemein-Verfügung verstoßen haben. Die Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren waren laut Polizei in den vergangenen Tagen bereits mehrmals erwischt worden, als sie mit anderen Jugendlichen unterwegs waren oder an Partys in Wohnungen teilnahmen.
"Offensichtlich blieben die bisherigen Belehrungen durch die Polizei ohne Erfolg, sodass der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts die Gewahrsamnahme des Duos für eine Nacht anordnete", so die Polizei. Am heutigen Morgen seien die Jungen von ihren Erziehungsberechtigten in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wieder in Empfang genommen worden. Sie seien nochmals eindringlich über die Bestimmungen der derzeit gültigen Allgemein-Verfügung belehrt worden.