Zusätzlich zu bereits erlassenen Regelungen gelten ab morgen weitere Einschränkungen. Wir fassen zusammen.
(ty) Nachdem sich, wie bereits kurz berichtet, die Corona-Situation im Kreis Neuburg-Schrobenhausen weiter verschärft hat, stehen nun noch strengere Regeln bevor. Laut heutiger Mitteilung gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) den Wert der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner für den Landkreis mit 103,8 an. Damit ist die 100er-Stufe überschritten und die Corona-Ampel springt für den Landkreis von "rot" auf "dunkelrot". Das wurde mittlerweile auch vom bayerischen Gesundheits-Ministerium offiziell veröffentlicht. Laut aktueller Pressemeldung des Landratsamts sind deshalb ab dem morgigen Montag, 26. Oktober, und bis auf weiteres noch schärfere Regelungen zu beachten. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
Die Corona-Situation im Kreis Neuburg-Schrobenhausen stellt sich laut jüngster Mitteilung aus dem Landratsamt wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 12 Uhr – wurden 645 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Die Zahl hat sich seit der gestrigen Meldung um 13 erhöht. Von den Infizierten gelten mittlerweile 497 als genesen – 19 mehr als gestern. 18 Personen, die positiv auf das Virus getestet worden waren, sind gestorben. Damit gibt es momentan 130 aktive Corona-Fälle (gestern: 136) im Landkreis. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt für den Kreis sowohl laut Robert-Koch-Institut (RKI) als auch laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) jetzt über 100.
Die jüngsten Werte für die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner betragen für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) 103,8 (Stand: heute, 8 Uhr) und laut Robert-Koch-Institut 103,8 (Stand: heute, 0 Uhr). Der höhere der beiden Werte gilt bei unterschiedlichen Angaben als bindend. Wegen der Überschreitung des Grenzwerts von 50 (Ampel-Stufe "rot") setzte der Kreis Neuburg-Schrobenhausen zuletzt bereits Maßnahmen nach den Maßgaben der bayerischen Staatsregierung um. Nun greift die erst kürzlich neu hinzugefügte Stufe "dunkelrot" für den Landkreis. (Zum Hintergrund: Bayerische Corona-Ampel wird erweitert: Jetzt gibt's auch die dunkelrote Stufe)
Bislang galten laut Landratsamt folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder zwei Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Masken-Pflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeit-Einrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe und Hochschulen
- Sperrstunde ab 22 Uhr
- Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr
- Alkohol-Verkaufs-Verbot an Tankstellen ab 22 Uhr
- Die Masken-Pflicht auch am Platz für Grundschüler im Kreis Neuburg-Schrobenhausen wurde, wie berichtet, ausgesetzt.
Ab morgen, 26. Oktober, gelten zusätzlich zu den bereits erlassenen Regelungen und Maßnahmen laut Landratsamt insbesondere folgende weitere Einschränkungen:
- Sperrstunde ab 21 Uhr
- Alkohol-Verkaufs-Verbot an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen bei Veranstaltungen aller Art sowie bei Tagungen, Kongressen und Messen, bei kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie in Kinos. Ausgenommen sind Kirchen-Veranstaltungen, Demonstrationen und Präsenz-Veranstaltungen an Hochschulen
- Beschränkung der Zuschauerzahl bei Sport-Veranstaltung auf maximal 50 Personen
Die Gesundheits-Behörde von Neuburg-Schrobenhausen hat bekanntlich bereits seit März ein Bürger-Telefon für diejenigen Menschen eingerichtet, die zum Beispiel Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatten. Das Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 10 bis 14 Uhr. Unter dieser Telefonnummer werden unter anderem auch Fragen zur Allgemein-Verfügung beziehungsweise zu den aktuell geltenden Regelungen und Einschränkungen beantwortet.
Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen hat bekanntlich mittlerweile ein winterfestes Corona-Test-Zentrum an der "Rinderhofer Breite" in Schrobenhausen-Mühlried eröffnet. Betreiber ist den Angaben zufolge das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen in Kooperation mit dem hiesigen Kreisverband des bayerischen Roten Kreuzes. "Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich testen lassen möchten, können ab sofort Termine vereinbaren", hatte eine Behörden-Sprecherin bereits im Vorfeld betont. Weitere Details dazu sowie Infos zu Anmeldung und Termin-Vereinbarung lesen Sie hier: Neues Corona-Test-Zentrum in Schrobenhausen: So ist der Ablauf
Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem neuartigen Corona-Virus von 50 beziehungsweise 100 pro 100 000 Einwohner überschritten wird.