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32-Jähriger stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, als er einen Crash verursachte. Die Kripo hatte ihn da bereits im Visier.

(ty) Am gestrigen Nachmittag war ein 41-jähriger Einheimischer mit seinem Pkw in Ingolstadt auf der Schillerstraße in Richtung der Theodor-Heuss-Straße unterwegs, als es plötzlich gescheppert hat. An der Einmündung zum Unteren Grasweg musste er laut Schilderung der Polizei verkehrsbedingt halten. Ein nachfolgender 32-Jähriger, ebenfalls aus Ingolstadt, krachte mit seinem Pkw ungebremst ins Heck dieses wartenden Wagens: Er schob diesen nach dem Crash ungefähr 20 Meter weiter und auf die Gegenfahrbahn. Soweit zur Vorgeschichte.

Der 41-Jährige erlitt bei dem Unfall, der sich gegen 13.45 Uhr ereignet hatte, nach Angaben der Verkehrspolizei zum Glück lediglich leichte Verletzungen. Der Sachschaden wurde von den Beamten auf ungefähr 6000 Euro geschätzt. Beide Autos waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen zur Unfall-Aufnahme stellten die Gesetzeshüter dann bei dem 32-Jährigen "drogentypische Ausfall-Erscheinungen" fest. Ein Test habe den im Raum stehenden Verdacht anschließend auch bestätigt: Er habe positiv auf THC und Kokain angeschlagen.

Der 32-Jährige musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. "Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Kriminalpolizei Ingolstadt bereits wegen eines Drogen-Delikts gegen den 32-Jährigen ermittelte", berichtet eine Sprecherin der Verkehrspolizei. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Kripo sei kontaktiert worden. Und, so heißt es weiter: "Ein vom Amtsgericht Ingolstadt bereits im Vorfeld erlassener Durchsuchungs-Beschluss für die Wohnung des 32-Jährigen wurde kurzerhand vollzogen."

In der besagten Wohnung seien dann – neben diversen Betäubungsmittel-Utensilien auch "verschiedene pflanzliche und synthetische Drogen" entdeckt worden. Der 32-Jährige müsse sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – wegen des Unfalls im berauschten Zustand – verantworten. Damit droht dem Mann auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Außerdem werden ihm Straftaten nach dem Betäubungsmittel-Gesetz zur Last gelegt, so die Verkehrspolizei.


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