Bislang 5508 Infektionen: 5084 Betroffene genesen, 157 gestorben, 267 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 66,3.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 157 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (siehe unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von Mittwoch um 38 erhöht und beträgt somit momentan 5508.
Von den bislang insgesamt 5508 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 5084 als genesen – das sind 48 mehr als am Mittwoch gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis verringert und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 267 (Mittwoch: 277). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Insgesamt 770 Menschen aus dem Landkreis (Mittwoch: 768) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit insgesamt zwölf Patienten (Mittwoch: zwölf), bei denen eine Corona-Infektion bestätigt worden ist – zwei davon müssen intensiv-medizinisch betreut werden. Bei weiteren zwei Patienten bestehe hier aktuell der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion.
Im Kreis Pfaffenhofen haben laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bisher insgesamt 44 102 Personen – das seien 34,4 Prozent der Landkreis-Bevölkerung – eine Erst-Impfung gegen Corona erhalten. Insgesamt 11 233 Landkreis-Bewohner haben den Angaben zufolge auch bereits ihre zweite Impfung gegen das Corona-Virus bekommen – das entspreche 8,8 Prozent der Landkreis-Bevölkerung. "Nächste Woche werden insgesamt 3588 Impf-Dosen an die beiden Impf-Zentren im Landkreis geliefert", teilte eine Behörden-Sprecherin am heutigen Nachmittag mit.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 66,3 (Stand: heute, 3.10 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Lesen Sie dazu auch: Im Landkreis Pfaffenhofen gelten ab 5. Mai gelockerte Corona-Regelungen. Und: Im Überblick: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Pfaffenhofen
Auf Grund des wegen der Corona-Pandemie mittlerweile beschlossenen vierten Bevölkerungs-Schutz-Gesetzes, der so genannten Bundesnotbremse, wurde die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Im Freistaat hielt man aber auch an einigen schärferen Corona-Regeln fest. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 24. April; lesen Sie dazu auch: Corona-"Bundesnotbremse": Was jetzt im Kreis Pfaffenhofen gilt und Das bedeutet die "Bundesnotbremse" für Bayern
Seit Mittwoch, 28. April, greifen im Freistaat einige handfeste Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Das wurde nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats am 27. April erklärt. Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungs-Betriebe und der Handwerks-Betriebe sowie Gartenmärkte, Blumen-Fachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen demnach inzidenz-unabhängig öffnen. Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 unter Vorraussetzungen öffnen. Und: Vollständig gegen Corona geimpfte Personen werden im Rahmen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung negativ getesteten Leuten gleichgestellt. Hier die Beschlüsse im Detail: Corona-Lockerungen für Bayern
Der bayerische Ministerrat hat am 4. Mai beschlossen, dass ab 6. Mai Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Ab 10. Mai findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind ab 10. Mai auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls ab 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Hier lesen Sie die Details: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Seit 19. Oktober vergangenen Jahres ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Informationen des bayerischen Innen-Ministeriums zu den neuen Regelungen ab 2. November finden Sie unter diesem Link. Informationen und Formulare für Reise-Rückkehrer findet man auch auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de.
Aktuelle Informationen für Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) online auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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