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Bislang 6048 Infektionen: 109 Betroffene gestorben, 5934 gelten als genesen, fünf aktive Fälle. Auch Delta-Variante nachgewiesen. Sieben-Tage-Inzidenz: 4,1.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 109 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 6048 liegt – unverändert seit der Meldung vom Freitag. Bekanntlich wurde im Landkreis Kelheim auch bereits die so genannte Delta-Variante nachgewiesen. Insgesamt 5934 hiesige Corona-Patienten (Freitag: 5934) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es fünf aktive Corona-Fälle im Landkreis (Freitag: fünf). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. 

Laut Landratsamt sind im Kreis Kelheim (Stand: gestern, 16 Uhr) bislang 58 554 Personen gegen Corona geimpft worden; davon haben 46 176 Personen auch bereits die Corona-Zweit-Impfung erhalten. Über mobile Teams – darunter auch der Impf-Bus – wurden bislang 4370 Erst-Impfungen und 4446 Zweit-Impfungen verabreicht. In der Impf-Zentrum-Außenstelle in Mainburg wurden bislang 7195 Erst-Impfungen und 5359 Zweit-Impfungen durchgeführt, im Impf-Zentrum in Kelheim 21 735 Erst- und 20 021 Zweit-Impfungen. Hausärzte haben bislang 25 254 Erst-Impfungen und 16 350 Zweit-Impfungen verabreicht.

Nach Angaben des Landratsamts hat bislang "ein Großteil aller Impfwilligen" ein Termin-Angebot für die Corona-Impfung(en) erhalten. Registrieren kann man sich unter der Rufnummer (0 94 41) 207 - 6940 oder unter der Rufnummer 116 117 oder auf www.impfzentren.bayern. In dieser Woche werde in den hiesigen Impf-Zentren insgesamt Impfstoff für 2916 Impfungen erwartet – von "Astra-Zeneca", "Biontech", "Johnson und Johnson" sowie "Moderna". Einwohnerzahl des Landkreises: 123 058.

In der Goldberg-Klinik in Kelheim wird laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit eine Person (Freitag: eine) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan keinen Corona-Patienten (Freitag: keinen). Lesen Sie dazu auch: In der Mainburger Klinik sollen keine Corona-Patienten mehr versorgt werden

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 4,1 (Stand: heute). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht der Freistaat mittlerweile große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität.

 

Der bayerische Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und ab Montag, 7. Juni, gelten. Ein Beispiel: Die Innen-Gastronomie wurde wieder geöffnet. Auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die neuen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern. Lesen Sie auch: Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen im Kreis Kelheim wird aufgehoben. Und: Lockerung bei der Masken-Pflicht an den bayerischen Grundschulen

Im Freistaat gelten ab 1. Juli weitere Lockerungen Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind dann bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind künftig bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Lesen Sie dazu: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Gastro, Märkte und Schulen 

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.

Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 und 12 und zwischen 13 und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

Die neuen Corona-Regeln:

Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Gastro, Märkte und Schulen

Lockerung bei der Masken-Pflicht an den bayerischen Grundschulen

Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen im Kreis Kelheim aufgehoben

Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen ab 7. Juni in Bayern 

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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