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Darauf weist die Agentur für Arbeit hin und erklärt den Unterschied zwischen arbeitslos und arbeit-suchend.

(ty) Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich zuletzt  ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September müssen Arbeitslos-Meldungen nun aber wieder verpflichtend persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Ingolstadt für die Arbeitsagenturen in der gesamten Region hin. "Das heißt", stellt ein Behörden-Sprecher klar: "Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen – telefonisch oder online – arbeitslos zu melden." Den Unterschied zwischen "arbeitslos" und "arbeit-suchend" lesen Sie unten.

 

Diese Regelung gelte verbindlich ab dem 1. September bundesweit. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiere die Agentur für Arbeit Ingolstadt gegebenenfalls rechtzeitig. "Für die Job-Center gelten die jeweils örtlichen Regelungen", heißt es weiter. Aufgrund der anhaltenden Pandemie und zur Vermeidung von Wartezeiten bitte die Arbeitsagentur Ingolstadt darum, möglichst vor der persönlichen Meldung unter der gebührenfreien Service-Nummer 08 00 4 55 55 00 anzurufen. "Hier wird Ihr Anliegen vollständig erfasst und ein Termin für die persönliche Arbeitslos-Meldung vor Ort vereinbart", so ein Sprecher.

Die regionalen Öffnungszeiten für die persönliche Arbeitslos-Meldung in Ingolstadt sowie in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit Ingolstadt veröffentlicht; hier der direkte Link. Viele weitere Kunden-Anliegen lassen sich nach Angaben der Behörde wie bisher einfach und unkompliziert über die digitalen E-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Ausführliche Informationen dazu finden sich online unter www.arbeitsagentur.de/eServices

Das ist der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeit-suchend

Arbeitslos: "Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung", erklärt die Behörde. "Die persönliche Arbeitslos-Meldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen." Sie sei eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen dazu gibt es auf www.arbeitsagentur.de

Arbeit-suchend: "Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeits-Verhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeits-Vertrag nicht verlängert wird –, melden sich arbeit-suchend", wird dazu erläutert. Die Arbeit-suchend-Meldung müsse spätestens drei Monate, bevor das Arbeits-Verhältnis endet, erfolgen. Leute, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssten sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeit-suchend melden. "Die Arbeit-suchend-Meldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann", so ein Sprecher. Die Arbeit-suchend-Meldung könne auch nach dem 1. September weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Service-Nummer 08 00 4 55 55 00 bei der Agentur für Arbeit erfolgen. 


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