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Heute ist Stichtag, morgen geht es mit Interviews los. Alle zu befragenden Personen sind "kraft Gesetzes zur Auskunft verpflichtet".

(ty) Der heutige Sonntag, 15. Mai, ist der Stichtag für ein europaweites Groß-Projekt der Statistik – es geht um den Zensus 2022. "Dabei werden insbesondere zufällig ausgewählte Privat-Haushalte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen befragt", erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt noch einmal. Zugleich weist die Behörde erneut darauf hin, dass die so genannten Erhebungs-Beauftragten bereits seit Anfang dieses Monats im gesamten Landkreis unterwegs sind, um Vorbegehungen durchzuführen. Die eigentlichen Befragungen starten den Angaben zufolge am morgigen Montag, 16. Mai. Nachfolgend die wichtigsten Infos in der Zusammenfassung.

Was hat es mit den bereits laufenden Vorbegehungen auf sich? Dazu erklärt das Landratsamt: "Die Erhebungs-Beauftragten besichtigen alle Anschriften vor Ort und prüfen, ob die jeweilige Anschrift mit den Daten übereinstimmt, die ihnen dazu von der Erhebungsstelle mitgeteilt wurden." Zum Beispiel gehe es dabei um die Übereinstimmung der Schreibweise beim Straßennamen. "Zudem notieren sie die Namen, die auf den Klingel-Schildern beziehungsweise Briefkästen stehen." Im Anschluss daran, so heißt es weiter, versenden sie die so genannten Erstankündigungs-Schreiben, anhand derer sie den ausgewählten Haushalten einen Termin vorschlagen, an dem sie zum persönlichen Interview vorbeikommen möchten. Die eigentlichen Befragungen für den Zensus starten am 16. Mai. 

Das läuft dann laut Landratsamt wie folgt ab: "Zum angekündigten Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer mit einem Ausweis aus und befragen anschließend alle Personen eines Haushaltes in einem kurzen Interview." Die Erhebungs-Beauftragten erfragen laut Behörde, wie viele und welche Personen in der Wohnung wohnen. Anschließend würden Fragen zum Haushalt und zu den darin lebenden Personen gestellt – etwa Name, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohn-Situation. Ein Teil der Befragten erhalte noch Fragen zur Bildung, Ausbildung und zur Berufstätigkeit. "Es werden weder Fragen zum Einkommen noch zum Impf-Status oder zur Religions-Zugehörigkeit gestellt", wird betont.

Außerdem seien "alle Beteiligten zur absoluten Verschwiegenheit über die Daten sowie zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet". Wichtig dabei sei, dass alle zu befragenden Personen "kraft Gesetzes zur Auskunft verpflichtet sind". Ansonsten drohe ein Mahnverfahren durch die Zensus-Erhebungsstelle, die dann auch Zwangsgelder verhänge. Der Zeitraum der Befragungen erstreckt sich laut Landratsamt etwa von Mitte Mai bis Anfang August dieses Jahres. Mit den Ergebnissen könne etwa im November 2023 gerechnet werden. Die Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen ist unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 33 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Weitere Infos gibt es auf www.zensus2022.de oder auf www.landkreis-pfaffenhofen.de/zensus.

Zum Hintergrund:

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 5)

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 4)

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 3)

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 2)

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 1)


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