Bislang 66.983 Infektionen: 284 Betroffene gestorben, Sieben-Tage-Inzidenz: 117,1. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 284 Menschenleben zu beklagen. Wir fassen nachfolgend die aktuelle Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit dem vergangenen Mittwoch um 155 erhöht und beträgt aktuell 66 983. Ab 3. April 2022 griffen massive Lockerungen der Corona-Regelungen im Freistaat, seit 16. November 2022 fällt die Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte weg, seit 10. Dezember 2022 die Masken-Pflicht im ÖPNV, seit 1. März 2023 gibt es in Bayern keine landesrechtlichen Corona-Einschränkungen mehr (Details siehe unten).
Zur Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten und noch nicht genesenen Landkreis-Einwohner ("aktive Fälle") liegen keine offiziellen Informationen vor. In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden laut aktuellen Angaben derzeit elf Patienten behandelt (vergangener Mittwoch: elf), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – zwei von ihnen müssen intensiv-medizinisch betreut werden (vergangener Mittwoch: einer). Das wurde heute auf Anfrage unserer Redaktion von der Ilmtalklinik-GmbH mitgeteilt.
Als stationäre Covid19-Patienten zählen laut Behörde alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 117,1 (Stand: heute). Zum Vergleich: Am vergangenen Mittwoch hatte sie bei 95,6 gelegen, eine Woche zuvor bei 73,2, eine Woche zuvor bei 114,8, eine Woche zuvor bei 85,5, eine weitere Woche zuvor bei 68,6. In den Wochen davor, jeweils mittwochs, waren folgende Werte gemeldet worden: 64,0 – 87,8 – 101,0 – 101,7 – 93,2 – 105,6 – 87,8 – 80,9 – 111,0 – 121,0 – 177,2 – 177,2 – 366,8 – 686,6 – 1068,8 – 740,5 – 558,7 – 410,4 – 360,1 – 422,1 – 304,3 – 306,7 – 207,5 – 391,9 – 596,3 – 1018,4 – 1095,8 – 938,6 – 817,0 – 639,7 – 488,7.
Seit 1. März 2023, gibt es im Freistaat keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemein-Verfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) hingewiesen. "Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern", verdeutlichte er. Das sei ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung. "Sämtliche auf Landesebene infektions-schutz-rechtlich angeordneten Masken-Pflichten sowie bundesweit alle Test-Nachweis-Pflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023." Lesen Sie dazu auch: Ab dem 1. März gibt es keine bayerischen Corona-Einschränkungen mehr
Der bayerische Gesundheits-Minister erklärte in diesem Zusammenhang: "Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität. Jetzt steht die Eigenverantwortung noch stärker im Vordergrund." Die 17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (17. BayIfSMV) wurde nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben.
Da der Bund die Test-Nachweis-Pflichten zu diesem Datum auslaufen lasse, entfalle auch die Notwendigkeit, die bayerischen Ausnahmen von der Test-Nachweis-Pflicht festzulegen. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen sei kein Test mehr erforderlich. Lesen Sie dazu auch: Massive Lockerung der Corona-Regeln für Ilmtalklinik-Besucher ab 1. März
Derzeit gelten nach Bundesrecht allerdings noch Masken-Pflichten in einigen wenigen Bereichen, wurde aus München erklärt. So gelte beispielsweise für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen noch die FFP2-Masken-Pflicht nach Paragraf 28b Absatz 1, Satz 1, Nummer 3 des Infektions-Schutz-Gesetzes. Zudem müssten Patienten und Besucher in Arzt-Praxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Nach dem Infektions-Schutz-Gesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023, erklärt das bayerische Gesundheits-Ministerium.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und in den einzelnen Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass am Wochenende und an Feiertagen keine Fallzahlen an das LGL als zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das LGL erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittelt das LGL nach eigenen Angaben die Daten nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern am folgenden Arbeitstag. "Bitte beachten Sie, dass sich durch die verschiedenen Datenstände des RKI (0 Uhr) und des LGL (8 Uhr) geringe Diskrepanzen ergeben können", so das LGL weiter. Die Daten des RKI gibt es unter diesem Link.
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