Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle im Ortsteil Ossenzhausen bescherte dem Autofahrer am gestrigen Abend zwei Strafanzeigen.
(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist einem 58-Jährigen am gestrigen Abend im Gemeinde-Gebiet von Rohrbach gleich zum doppelten strafrechtlichen Verhängnis geworden. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, wurde der Mann gegen 22.25 Uhr von Streifenbeamten gestoppt, als er mit seinem VW gerade im Bereich des Ortsteils Ossenzhausen unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen stellte sich dann heraus, dass er aus zwei verschiedenen Gründen nicht hinterm Lenkrad hätte sitzen dürfen.
Zunächst sei von den Gesetzeshütern "deutlicher Alkohol-Geruch" bei dem im Gemeinde-Bereich von Rohrbach wohnenden Mann wahrgenommen worden. Ein freiwilliger Test bestätigte anschließend den Verdacht: Laut Polizei wurde ein Wert in Höhe von umgerechnet 1,96 Promille festgestellt. Deshalb musste der 58-Jährige zur Blutentnahme. Sein Führerschein konnte nicht sichergestellt werden: Der Mann habe gegenüber den Streifenbeamten eingeräumt, dass er gar nicht im Besitze einer Fahrerlaubnis sei. Auf ihn kommen jetzt Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.