Die Berufungsverhandlung gegen Albert Müller, den ehemaligen Bürgermeister von Scheyern, der Frauen unter den Rock fotografiert hat, wird am 17. September fortgesetzt
(ty) Ohne Urteil endete der heutige Verhandlungstag vor dem Landgericht München im Prozess gegen Albert Müller, den ehemaligen Bürgermeister von Scheyern, der sich in der Berufungsverhandlung wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung verantworten muss. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Müller im Sommer vergangenen Jahres auf der Rolltreppe am Münchner Stachus versucht haben soll, einer Frau unter den Rock zu fotografieren.
Auch diese Frau wird beim nächsten Verhandlungstag am 17. September vor dem Landgericht als Zeugin gehört. Ebenso ein IT-Spezialist der Forensik, von dessen Aussage man sich Erkenntnisse darüber erhofft, was auf der Speicherkarte des Angeklagten so alles zu finden war. Die Digitalkamera von Müller war bekanntlich von der Polizei sichergestellt worden, nachdem die Beamten aufgrund eines Hinweises angerückt waren und Müller sogar auf frischer Tat ertappten, wie er gerade seine Kamera unter den Rock der Frau hielt.
Die Polizisten, die heute als Zeugen vernommen worden waren, konnten sich an die Vorkommnisse vor einem Jahr nicht mehr ganz detailliert erinnern. Ihre Aussagen ergaben indes kein wesentlich anderes Bild als im März bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, das ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro wegen der neuerlichen Spanner-Affäre verurteilt hatte. Gegen das Urteil, das vom Münchner Amtsgericht gesprochen worden war, hatten sowohl Müllers Verteidigerin Regina Rick als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt: Der Staatsanwaltschaft war die Geldstrafe zu niedrig – sie entsprach exakt der Höhe des Strafbefehls, den Müller nicht akzeptiert hatte, weshalb es überhaupt erst zur Verhandlung gekommen war. Und Müllers Anwältin hatte auf Freispruch plädiert. Sie hatte auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg verwiesen und sinngemäß betont, dass das, was ihrem Mandanten vorgeworfen wird, juristisch gesehen nicht strafbar sei.
Ausführlicher Bericht zum heutigen Verhandlungstag: Darf man Frauen ungestraft unter den Rock fotografieren?
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