Das Urteil gegen den Messerstecher vom Ingolstädter Asia Palast ist rechtskräftig – Der Bundesgerichtshof hat eine Revision verworfen
(ty) Zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft hatte Richter Jochen Bösl den Angeklagten Ercan K., den Messerstecher vom Asia Palast, im vergangenen Dezember am Landgericht Ingolstadt verurteilt. Wegen Mordversuch. Es hatte bei einer Weihnachtsfeier seine damalige Ehefrau aus Eifersucht mit mehreren Messerstichen schwer verletzt. Der Verurteilte hatte gegen das Urteil des Landgerichtes Ingolstadt Revision eingelegt, die jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen wurde, Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Bösl hatte in seiner Urteilsbegründung erläutert, dass sowohl der Mordversuch als auch die Heimtücke der Tat zweifelsfrei erwiesen seien. Ercan K. hatte während der Weihnachtsfeier der Firma seiner Frau, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits von ihm scheiden lassen wollte, dreimal mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen. In den Rücken und in die Beine. Die Frau ist heute noch gehbehindert. Und wird es wohl ihr Leben lang bleiben.
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