Nach der Kritik der AfD am Abgeordneten Karl Straub (CSU) kommt die Retourkutsche prompt – und sie fällt nicht minder deutlich aus
Antwort von Strixner "Die nächste Lüge aus dem Wolkenkuckucksheim aus Straubs Umfeld"
(ty/zel) Die Retourkutsche der CSU ließ nicht lange auf sich warten. Und sie fällt nicht minder deutlich aus, als die Aussagen der "Alternative für Deutschland" (AfD). Andreas Strixner, der hiesige AfD-Kreisvorsitzende, hatte dem Wolnzacher Landtagsabgeordneten Karl Straub (CSU) attestiert, er würde „wieder Unfug“ erzählen. Konkret warf Strixner ihm vor, eine "gezielte Falschaussage zur Asylverfahrenspraxis" gemacht zu haben. Das will man beim Pfaffenhofener CSU-Kreisverband, dem Straub auch vorsteht, keinesfalls so stehen lassen. „Strixner kennt das Gesetz nicht und betreibt billigen Populismus“, schallt es zurück. Was der AfD-Mann da von sich gegeben habe, sei „kompletter Schwachsinn“, wettert Straub: „Aber das kommt halt davon, wenn man sich nur aus der Entfernung mit dem Thema Asyl befasst und nur Google-Wissen einbringt.“
Straub sitzt im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags; in dem Gremium hat er den Posten des Berichterstatters für Asyl- und Ausländerpolitik inne. In einem Medienbericht war er dieser Tage mit den Worten zitiert worden, „dass Leute, die jetzt hier ankommen und Straftaten wie Diebstähle begehen, sicher sein können, dass sich das später einmal äußerst negativ in ihrem Asylverfahren auswirken wird“.
Diese Aussage kritisierte Strixner, der auch im Landesvorstand der AfD sitzt, scharf. „Lieber Herr Straub, hören Sie endlich auf, der Bevölkerung mit gezielten Falschaussagen Beruhigungspillen zu verpassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über den Schutzstatus eines Menschen unabhängig von begangenen Straftaten“, so Strixner. „Gerade zur Weihnachtszeit sollten Sie zu Ehrlichkeit und Transparenz für den Bürger zurückkehren“, lautete sein Appell an Straub. Lesen Sie dazu: "Karl Straub von der CSU erzählt wieder Unfug"
„Das Presse-Statement von Strixner war ein Bumerang, der zu ihm zurückkommt“, entgegnet nun CSU-Kreisgeschäftsführer Christian Moser. „Herr Strixner sollte sich lieber die geltende Gesetzeslage anschauen.“ Ein Blick ins Aufenthaltsgesetz hätte da schon gereicht, so Moser. „Um einer dumpfen AfD-Hetze gegen Ausländer und Asylbewerber Vorschub zu leisten“, müsse man aber zunächst betonen, dass nach seriösen Statistiken Asylbewerber prozentual nicht mehr Straftaten begehen würden als die Gesamtbevölkerung.
Um indes straffällige Asylbewerber leichter ausweisen zu können, habe die CSU im Bundestag sehr erfolgreich für eine Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts in Deutschland gekämpft, heißt es vom Pfaffenhofener Kreisverband der Christsozialen. Im Zuge der folgenden Gesetzesänderungen im letzten Jahr sei die so genannte Ermessensausweisung in Paragraf 55 des Aufenhaltsgesetzes eingeführt worden.
Es sei zwar richtig, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge alleine über den Asylantrag eines Asylbewerbers entscheide, erläutert Moser. „Aber zur Richtigkeit gehört eben auch, dass die Ausländerbehörden – zum Beispiel im Landratsamt Pfaffenhofen – über das Bleiberecht eines Asylbewerbers nach dem Aufenthaltsgesetz entscheiden.“ Wer beispielsweise Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Schwarzfahrten begehe, könne jetzt nach Paragraf 55, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen werden.
"Paragraf wird auch fleißig angewandt"
„Und dieser Paragraf wird von den bayerischen Behörden auch fleißig angewandt“, weiß Moser. Darüberhinaus werde bei Petitionssachen von Asylbewerbern im bayerischen Landtag oder bei Sitzungen der Härtefallkommission immer zuerst geprüft, ob der Asylbewerber Straftaten begangen habe. „Ich gehe aber davon aus, dass auch diese Informationen für Herrn Strixner gänzlich neu sind“, so Moser.
Die Aussage von Straub, dass sich Straftaten von Asylbewerbern negativ auf ihren Aufenthalt und ihren Asylstatus auswirkten, sei jedenfalls korrekt, heißt es in dem Statement der Pfaffenhofener Kreis-CSU. „Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, muss das Land verlassen. Das ist Rechtslage“, unterstreicht Moser. Die CSU weise deshalb auch die Forderung der AfD nach Schaffung solcher Möglichkeiten im Gesetz ab.
Das Fazit der Christsozialen fällt jedenfalls eindeutig aus: Der einzige, der hier Unfug erzähle, sei Strixner von der AfD. Dem Landtagsabgeordneten Karl Straub in dieser Frage eine „gezielte Falschbehauptung“ vorzuwerfen, sei „absolut unseriös und billiger Populismus“. Die CSU empfiehlt: „Die AfD sollte bei der nächsten Pressemitteilung möglichst vorher ins Gesetz schauen.“
Inzwischen hat sich Strixner erneut zu Wort gemeldet, lesen Sie dazu: "Die nächste Lüge aus dem Wolkenkuckucksheim aus Straubs Umfeld"
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