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Nachdem die Kandidaten für den Geschäftsführerposten der Veranstaltungs-GmbH nicht dem Stadtrat vorgestellt werden sollen, der aber die umstrittene Nominierung von Tobias Klein absegnen soll, schlägt Stadtrat Thomas Thöne Alarm 

(ty) Nachdem die Stadt Ingolstadt beziehungsweise der Aufsichtsrat der IN-Veranstaltungs-GmbH offenbar beschlossen hat, den Kandidaten für die Geschäftsführerposition, Tobias Klein, dem Stadtrat nicht zu präsentieren und der die Wahl einfach mal so absegnen soll, ohne den Bewerber überhaupt zu Gesicht zu bekommen, wendet sich jetzt der ÖDP-Stadtrat Thomas Thöne an den Oberbürgermeister, um ihm zu sagen: So geht es nicht. Er will beide Bewerber im Stadtrat sehen.

„Aus kommunalrechtlicher Sicht ist eine derartige Beschlussfassung im Hinblick auf die Rechte und Pflichten des Stadtrats in der Veranstaltungs-GmbH weder möglich, noch rechtlich bindend. Ein solcher Beschluss würde in die Autonomie eines jeden Stadtratsmitgliedes eingreifen“, schreibt er, „für meine Person darf ich Ihnen im Vorfeld der anstehenden Stadtratssitzung, in der nach meinem derzeitigen Sach- und Kenntnisstand die Bestellung des Geschäftsführers durch Abstimmung im Stadtrat abschließend erfolgen soll, mitteilen, dass ich nicht auf eine persönliche Vorstellung der Bewerber verzichten kann und will. Ganz im Gegenteil. Aufgrund der sehr aufgeheizten und emotionalen Diskussion zur Bewerberauswahl in der Öffentlichkeit halte ich es gerade für erforderlich, dass sich jedes Mitglied des Stadtrates einen persönlichen Eindruck über die Bewerber macht.“

Nach der Gemeindeordnung halte Thöne es geradezu für seine Pflicht, sich diesen persönlichen Eindruck über die Bewerber zu machen. „Aus den zuvor genannten Gründen beantrage ich, dass die Bewerber für die Geschäftsführerposition in der Veranstaltungs-GmbH zur nächsten Stadtratssitzung eingeladen werden und sich dem Gremium persönlich vorstellen. Abschließend darf ich mitteilen, dass ich mich nicht in der Lage sehe, aufgrund der Aktenlage, eine Bewerberauswahl zu treffen. Weiter beantrage ich die Abstimmung per Stimmzettel in geheimer Wahl.“

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