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Eine Münchner Firma hatte die Riegel in den USA bestellt – Das Problem: Sie waren nicht einfuhrfähig aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen.

(ty) Knapp 500 Gramm Snack-Riegel aus Bison-Fleisch haben Münchner Zöllner in dieser Woche sichergestellt. Geordert worden waren die Riegel in den USA – und zwar den Angaben zufolge von einer Münchner Firma, die diesen Snack in ihrem Laden zum Verkauf anbieten wollte. Das Problem an dieser Bestellung: „Die aus Bison-Fleisch bestehenden Riegel sind nicht einfuhrfähig aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen“, erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

 

„Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen sicher sein“, betont Müller. Das bedeute, sie müssen die europarechtlichen und einzelstaatlichen Kriterien erfüllen. „Vor allem dürfen sie die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigen. Das Fleisch wurde daher sofort vernichtet", erläutert Müller. 

Neben diesen Bison-Riegeln wurden nach Angaben des Zoll heuer bereits insgesamt 13,5 Kilogramm "Bushmeat", ein Kilogramm reines Lammfett und 47 Flaschen mit Fischsauce aus dem Verkehr gezogen. Damit liege die versuchte Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Postverkehr bereits um einiges höher als im vergangenen Jahr.

Zum Hintergrund erklärt der Zoll:

Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren – wie zum Beispiel Nutzvieh und Haustiere – auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen unter anderem Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, Eier, Milch und Milchprodukte. Der Zoll wirkt bei der Überwachung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mit und kann zu diesem Zweck betroffene Tiere und Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein könnten, zur Überprüfung anhalten.

Lebensmittel tierischen Ursprungs dürfen unter anderem keine Träger von Tierseuchen oder Tierseuchenerregern sein. Sofern Lebensmittel als nicht sicher gelten, dürfen sie nicht in die EU verbracht werden. Darüber hinaus können Lebensmittel mit Ursprung oder Herkunft aus bestimmten Drittländern in der EU verboten sein.

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