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Das wegen peinlicher Formfehler mutmaßlich ungültige Bürgerbegehren zur Zukunft der sanierungsbedürftigen Paarhalle ist – nach einer weiteren Panne beim ersten Versuch, es deshalb zurückzuziehen – nun endgültig vom Tisch.

Die Initiative, die sich für Erhalt und Generalsanierung der Reichertshofener Paarhalle stark macht, hat nach Mitteilung der Gemeinde-Verwaltung am heutigen Freitag das am 26. Juni eingereichte Bürgerbegehren jetzt "rechtskonform" zurückgenommen. Damit sei eine Behandlung dieses Bürgerbegehrens im Gemeinderat nicht mehr erforderlich. Will sagen: "Die für 25. Juli geplante Sondersitzung entfällt", wurde aus dem Rathaus gemeldet. Indes soll es einen neuen Anlauf für ein fehlerfreies Bürgerbegehren geben.

Bürgermeister Michael Franken (JWU) erklärte zudem heute per Pressemitteilung: "Unabhängig von der Rücknahme des Begehrens wird sich der Marktgemeinderat planmäßig in der Sitzung vom 31. Juli mit der Zukunft der Paarhalle befassen." Da der Gemeinderat bereits vor Monaten in den diesjährigen Haushaltsplan finanzielle Mittel für die Sanierung der Halle eingeplant habe, gehe der Rathauschef "davon aus, dass die Mehrheit der Räte für eine Instandsetzung der Halle stimmen wird und die auch vom Gemeinderat diskutierten Neubaupläne nicht weiter verfolgt werden." 

 

Wie berichtet, war es bei der angekündigten Rücknahme des wegen Formfehlern im ersten Anlauf verpatzten Paarhallen-Bürgerbegehrens – mit der man der offiziellen Feststellung der Unzulässigkeit zuvorkommen wollte – zu einer weiteren Panne gekommen. "Die Vertreter des Bürgerbegehrens waren bei mir mit dem Schreiben zur Rücknahme der Bürgerbegehrens", bestätigte der Rathauschef unserer Redaktion. Das Schreiben enthielt seinen Worten zufolge allerdings lediglich drei Unterschriften – anstatt die aller sechs als Verantwortliche genannten Personen. "Aus Sicht der Verwaltung", so Franken, war das Bürgerbegehren "damit formell nicht zurückgenommen". Dies sei der Gemeinde-Verwaltung auch so von der Rechtsaufsicht am Pfaffenhofener Landratsamt bestätigt worden. Die gescheiterten Bürgerbegehren-Zurücknehmer wollten daraufhin die noch fehlenden drei Unterschriften einholen – was inzwischen offensichtlich passiert war.

Bürgermeister Michael Franken (links) blickte am 26. Juni etwas skeptisch auf die Unterschriften-Listen, die ihm Ernst-Peter Klinker (CSU) da in die Hand gedrückt hatte. Inzwischen ist das Bürgerbegehren offiziell zurückgezogen.

Zuvor waren den Verantwortlichen, wie berichtet, bereits beim Bürgerbegehren selbst gravierende Formfehler unterlaufen, die mutmaßlich zur Folge gehabt hätten, dass sämtlich 1577 gesammelten Unterschriften ungültig gewesen wären. Vereinfacht gesagt, war Folgendes passiert: Anstatt Unterschriften-Listen auszugeben, auf denen jeweils auch das Ansinnen des Bürgerbegehrens steht, teilten die Initiatoren offenbar aneinander-geheftete Zettel aus. Auf dem ersten Blatt war der Text des Bürgerbegehrens zu finden, weitere Zettel enthielten die Felder für Namen, Anschriften und Unterschriften. "Nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist das Hintereinander-Klammern der Unterschriftenlisten nach dem Antrag und der Begründung des Begehrens unzulässig", räumten die Initiatoren selbst ein und kündigten zugleich an: "Wir werden, um einer Ablehnung zuvorzukommen, das eingereichte Bürgerbegehren zurückziehen."

 

Auch im Rathaus war man bereits "zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem Bürgerbegehren zwei schwere Formfehler vorliegen, die das Begehren unzulässig machen". Frankens Ausführungen zufolge waren eben zum einen die Unterschriften-Listen falsch gestaltet: "Auf keiner einzigen ist die Fragestellung vermerkt, es fehlt die Begründung des Begehrens und die Benennung der Vertreter." Außerdem, und das sei der zweite Formfehler gewesen, "sind mehr als drei Vertreter des Bürgerbegehrens genannt". Auch das führe nach Artikel 18a, Absatz 4, der bayerischen Gemeindeordnung zur Unzulässigkeit. "Es dürfen nämlich nur bis zu drei Personen benannt werden."

 

Das ist nun alles Geschichte. Und es geht schon wieder von vorne los. Man werde die Listen neu gestalten, sie dann von einem Fachmann prüfen lassen und schließlich einen neuen Anlauf starten, hieß es von den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Sie sehen sich ermutig vom Zuspruch, wie sie mit Verweis auf die fast 1600 Unterschriften erklärt hatten. Nötig sind für ein Bürgerbegehren in Reichertshofen lediglich um die 650 Unterschriften. 

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