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Nach langen Ermittlungen: 310 Tagessätze, er gilt damit als vorbestraft. Sein Mandat als Mitglied des Landtags will er "natürlich" behalten.

(ty) Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem einstigen Betrieb von drei Autohäusern in Pfaffenhofen, Wolnzach und Mainburg kommen den Landtags-Abgeordneten Karl Straub (CSU) aus Wolnzach teurer zu stehen. Wie er selbst öffentlich gemacht hatte, war er wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, Insolvenz-Verschleppung und Betrug ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Anfang Mai hatte er erklärt, dass die Ermittlungen "hinsichtlich des Hauptvorwurfs der Steuerhinterziehung" eingestellt worden seien. Heute ließ er wissen, dass auch das Verfahren wegen Insolvenz-Verschleppung vom Tisch sei. Zugleich gab er jedoch bekannt, dass er einen wegen Betrugs gegen ihn erlassenen Strafbefehl über 310 Tagessätze akzeptiert habe und dass dieser rechtskräftig sei. Damit gilt er als vorbestraft. Straub, der auch Vorsitzender der CSU im Kreis Pfaffenhofen ist, erläutert in einem längeren Statement (kompletter Wortlaut siehe unten) die Hintergründe und stellt klar, dass er "natürlich" sein Landtags-Mandat behalten werde.

 

Die heutige Erklärung von Straub im Wortlaut: 

"Wie ich bereits in meiner Pressemitteilung vom 3. Mai 2021 öffentlich gemacht habe, wurde das Ermittlungs-Verfahren gegen mich im Zusammenhang mit dem Betrieb dreier Autohäuser, deren Geschäftsführer ich war, hinsichtlich des Hauptvorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Zunächst offen blieben zwei weitere Verfahren, zum einen der Verdacht der Insolvenz-Verschleppung und zum anderen der des Betruges.

Nunmehr ist auch die Anschuldigung der Insolvenz-Verschleppung von der Staatsanwaltschaft dieser Tage ebenfalls eingestellt worden. Der Vorwurf des Betruges ist dagegen mit einem auf 310 Tagessätzen versehenen Strafbefehl rechtskräftig geworden, zumal ich gegen ihn keine Einwände erhoben habe.

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass eine Fortführung des Verfahrens sich aller Voraussicht nach noch über viele weitere Jahre hingezogen hätte. Auf Anraten meiner beiden Anwälte habe ich aus prozess-ökonomischen Gründen die Geldbuße akzeptiert. Eine Fortführung der gerichtlichen Auseinandersetzung hätte mich sowohl finanziell als auch psychisch in einem Maß überlastet, das ich zusammen mit meiner Familie, insbesondere nach den jahrelangen Vorermittlungen, nicht weiter durchgestanden hätte.

Unmittelbar verbunden mit der Strafbemessung ist meine damalige Rolle als Geschäftsführer von drei Autohäusern, durch die sich eine so genannte mittelbare Täterschaft ergibt. Diese muss ich mir als haftender Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zurechnen lassen und betone hier gleichzeitig, dass andererseits meine damaligen Mitarbeiter keine Schuld auf sich geladen haben. Vielmehr war es den betrieblichen Abläufen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Bezahlung eines von der Gemeinde Rudelzhausen beim Autohaus Straub bestellten Bauhof-Fahrzeuges geschuldet.

Dieses war von der Kommune unmittelbar nach Rechnungsstellung bezahlt worden. Der Betrag ging mit einer zeitlichen Überschneidung zum Insolvenzbeginn auf einem der Geschäftskonten ein und wurde folglich der Insolvenzmasse zugerechnet. Dies wiederum hatte zur Folge, dass die Gemeinde Rudelzhausen nicht nur ihren überwiesenen Rechnungsbetrag nicht mehr zurück, sondern auch das bestellte Fahrzeug nicht mehr ausgehändigt bekam. Weder bei der Abwicklung dieses Geschäftsvorgangs noch bei der Rechnungsstellung war ich persönlich involviert. Im Nachgang des Falles wurde mit der Kommune ein Vergleich geschlossen, über dessen Inhalt die beteiligten Parteien gegenseitiges Stillschweigen vereinbart haben.

Der Staatsanwalt, der sich mit dem nun als Betrug eingeordneten Fall zunächst befasst hatte, bekundete im Laufe seiner Ermittlungen, dass er keine 'hinreichende Verurteilungs-Wahrscheinlichkeit' sehe, womit zu erwarten war, dass das Verfahren wohl eingestellt würde. Nach einem Wechsel der staatsanwaltschaftlichen Personalie wurde seine Ansicht der Dinge jedoch revidiert mit dem nun vorliegenden Ausgang des Verfahrens.

 

An dieser Stelle wiederhole ich die bereits in der Pressemitteilung vom 3. Mai getroffenen Einlassungen, wonach mir stets an einer zeitnahen und vollumfänglichen Aufklärung der gegen mich gerichteten Beschuldigungen gelegen war. Erneut betone ich, dass ich in all den mir vorgeworfenen Handlungen keinerlei persönliche Vorteile gehabt, mich daran nicht bereichert oder bewusst gegen geltende Gesetze verstoßen habe.

Da ich Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration und damit in diesem dazu notwendigen Procedere abstimmungs-berechtigt bin, weise ich darauf hin, dass ich im Interesse einer vollständigen Aufklärung der Sachverhalte dem Gesuch um Aufhebung meiner Immunität zugestimmt habe.

Meine Mitgliedschaft in dem Gremium werde ich natürlich ebenso wie meine Tätigkeit als Abgeordneter des bayerischen Landtages beibehalten, da ich keine widerstreitenden Interessen vertrete und es darüber hinaus keinen rechtlichen oder auch persönlichen Hinderungsgrund gibt, diese Aufgabe guten Gewissens weiterhin wahrzunehmen."

Zum Hintergrund:

Die Autohaus-Straub-GmbH hatte im Jahr 2018, es war wenige Tage vor Weihnachten, einen Insolvenz-Antrag gestellt. Betroffen davon waren alle drei Autohäuser, die das Unternehmen an den Standorten in Wolnzach, Pfaffenhofen und Mainburg betrieb, wie der einstige Geschäftsführer Karl Straub damals selbst erklärt hatte. Kurz zuvor, im Oktober 2018, hatte Straub bei der Landtagswahl noch das Direkt-Mandat im hiesigen Wahlkreis verteidigt. Er sitzt seit dem Jahr 2013 im bayerischen Landtag. Außerdem ist Straub der Vorsitzende der Christsozialen im Landkreis Pfaffenhofen. Seit 2014 ist der CSU-Politiker auch Mitglied des Pfaffenhofener Kreistags.

Dass Straub seit Jahren im Visier der Staatsanwaltschaft steht, hatte er – wie berichtet – heuer am 19. März selbst bekanntgegeben. Dazu hatte er sich offenbar veranlasst gesehen, nachdem ihn Medien-Anfragen zu den Ermittlungen gegen ihn erreicht hatten. Im Zuge der gegen ihn laufenden Ermittlungen, so hatte Straub wissen lassen, seien auch seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht worden. Straub verwies auf die Unschulds-Vermutung. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies er zurück; Bereicherungs-Vorwürfen in Zusammenhang mit seinem Mandat trat er entgegen.

Nun akzeptierte er einen Strafbefehl, der aus Sicht von Insidern in seiner Dimension weit über das übliche Maß an Tagessätzen im Bereich der Alltags-Kriminalität hinausgeht. Zur Einordnung: Ab 91 Tagessätzen wird eine Vorstrafe ins Führungs-Zeugnis eingetragen.

Bisherige Beiträge zum Thema:

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