Bislang 5677 Infektionen: 5501 Betroffene genesen, 159 gestorben, 17 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 10,1.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 159 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um eins erhöht und beträgt somit aktuell 5677.
Von den bislang insgesamt 5677 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 5501 als genesen – einer mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich dadurch im Landkreis nicht erhöht und beträgt – Stand: heute Mittag – derzeit 17 (gestern: 17). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Im Kreis Pfaffenhofen haben laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bisher insgesamt 67 702 Personen – das entspreche 52,4 Prozent der Landkreis-Bevölkerung – eine Erst-Impfung gegen Corona erhalten. Davon seien bis dato 55 401 Personen – das seien 42,9 Prozent der Landkreis-Bevölkerung – auch bereits ein zweites Mal gegen Corona geimpft worden. "Insgesamt wurden im Landkreis 123 103 Impfdosen verimpft", erklärte heute eine Behörden-Sprecherin. Die genannten Zahlen beziehen sich laut Landratsamt ausschließlich auf Corona-Impfungen, die in einem der beiden Impf-Zentren im Landkreis oder in einer Arzt-Praxis im Landkreis verabreicht wurden.
Insgesamt 47 Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen (gestern: 50) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Mitteilung des Landratsamts derzeit keinen Patienten (gestern: keinen), bei dem eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 10,1 (Stand: heute, 3.13 Uhr). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht der Freistaat mittlerweile große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität.
Der bayerische Ministerrat hatte am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und seit 7. Juni gelten. Die Innen-Gastronomie wurde geöffnet; auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die künftigen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern.
Ab 1. Juli gelten weitere Lockerungen. Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Lesen Sie dazu: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Gastro, Märkte und Schulen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.
Nachdem der wegen der Pandemie für Bayern ausgerufene Katastrophenfall mittlerweile offiziell wieder aufgehoben worden ist, wurde ab 9. Juni auch das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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