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Bislang 4397 Infektionen: 4166 Betroffene gelten als genesen, 82 gestorben, 149 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 86,0. Verschärfte Regeln seit 23. August. 

(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 82 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation in dem Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 13.30 Uhr – wurden insgesamt 4397 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 14 mehr als gestern gemeldet (Vortag: plus 31). Mittlerweile wurde bekanntlich auch die so genannte Delta-Variante im Landkreis nachgewiesen. Von den Infizierten gelten mittlerweile 4166 als genesen – vier mehr als gestern. Momentan gebe es im Landkreis 149 aktive Corona-Fälle (gestern: 139). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Inzidenz-bedingt gelten im Landkreis seit 23. August verschärfte Regeln (Hier die Details: Diese verschärften Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ).

Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen wird nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit ein Patient behandelt (gestern: einer), bei dem eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist (Stand: heute, 6 Uhr).

In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit sieben Patienten behandelt (gestern: sieben), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist – einer davon wird intensiv-medizinisch betreut und beatmet. (Stand: heute, 7.30 Uhr). Bei einem weiteren Patienten bestehe hier aktuell der Verdacht auf eine Corona-Infektion. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Er soll die Belegung der hiesigen Kliniken mit Corona-Patienten steuern

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell 86,0 (Stand: heute, 7.51). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie machte der Freistaat große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität.

Der bayerische Ministerrat hatte am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und seit 7. Juni gelten. Die Innen-Gastronomie wurde geöffnet; auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die künftigen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern.

Seit 1. Juli gelten weitere Lockerungen. Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Lesen Sie dazu: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Gastro, Märkte und Schulen. Am 28. Juli wurden einige Änderungen beschlossen; lesen Sie dazu: Aktuelle Corona-Beschlüsse für Bayern

Zum 23. August traten im Freistaat neue Corona-Regeln in Kraft. Der Schwellenwert für Testungen wird weitestgehend von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 gesenkt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 ist ein negativer Corona-Test dann die Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innen-Gastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeit-Einrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen. Auch Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen müssen dann einen Test vorlegen. Lesen Sie dazu: Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab Montag, 23. August

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. 

Vor dem Hintergrund der Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Bürger-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen, die ab 16. Dezember in Kraft getreten waren, beantwortet werden. Diese Hotline ist  unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (nicht an Feiertagen). Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. 

Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. "Nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rückläufig ist, entfallen ab sofort die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen", war am 4. Februar erklärt worden.

Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite in Schrobenhausen-Mühlried sowie in Ostendhalle an der Berliner Straße in Neuburg an der Donau. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Eine Termin-Vereinbarung ist im Vorfeld unter www.terminland.de/coronatest-nd-sob/ erforderlich. Falls kein Internet-Zugang besteht, ist eine telefonische Termin-Vereinbarung unter der Nummer (0 82 52) 94 - 555 möglich (Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr). Lesen Sie auch: Corona-Schnelltest-Zentren in Neuburg und Schrobenhausen

Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.

Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.  

 

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