Bislang 6316 Infektionen: 110 Betroffene gestorben, 6041 gelten als genesen, 165 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 101,3. Noch schärfere Regeln seit 31. August.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 110 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 6316 liegt: Das sind 23 mehr als gestern gemeldet (Vortage: plus 18, plus 17, plus 19, plus 19, plus 17). Insgesamt 6041 hiesige Corona-Patienten (gestern: 6025) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 165 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 158). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Inzidenz-bedingt gelten im Landkreis seit 23. August strengere Regeln, eine weitere Verschärfung griff ab 31. August (Details siehe ganz unten).
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit drei Personen (gestern: drei) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan zwei Corona-Patienten (gestern: keinen).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 101,3 (Stand: heute). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie machte der Freistaat große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität.
Der bayerische Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und ab Montag, 7. Juni, gelten. Ein Beispiel: Die Innen-Gastronomie wurde wieder geöffnet. Auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die neuen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern. Lesen Sie auch: Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen im Kreis Kelheim wird aufgehoben. Und: Lockerung bei der Masken-Pflicht an den bayerischen Grundschulen
Im Freistaat gelten ab 1. Juli weitere Lockerungen Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind dann bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind künftig bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Lesen Sie dazu: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Gastro, Märkte und Schulen. Am 27. Juli wurden einige Änderungen beschlossen; lesen sie dazu: Aktuelle Corona-Beschlüsse für Bayern
Zum 23. August traten im Freistaat neue Corona-Regeln in Kraft. Der Schwellenwert für Testungen wird weitestgehend von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 gesenkt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 ist ein negativer Corona-Test dann die Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innen-Gastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeit-Einrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen. Auch Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen müssen dann einen Test vorlegen. Lesen Sie dazu: Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab Montag, 23. August
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.
Zum 1. August hat das Kelheimer Landratsamt seine eigens eingerichtete Corona-Telefon-Hotline eingestellt und auch die dazugehörige E-Mail-Adresse deaktiviert. Zugleich wurde vom Kelheimer Landratsamt aber darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impfwillige aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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