Bislang 7778 Infektionen: 6839 Betroffene genesen, 170 gestorben, 769 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 443,0. Die verschärften Regeln im Überblick.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen vier weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute gegenüber unserer Redaktion mitteilte, sind eine mit dem Virus infizierte Frau im Alter von über 80 Jahren aus Scheyern sowie drei corona-infizierte Männer im Alter zwischen knapp 70 und knapp 80 Jahren aus Pfaffenhofen, Reichertshofen und Wolnzach gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Landkreis auf 170. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 123 erhöht und beträgt somit aktuell 7778. Seit 2. September gelten bayernweit völlig neue Corona-Regeln (Details siehe unten), seit 7. November gibt es Verschärfungen, seit 9. November gelten noch strengere Regeln.
Von den bislang insgesamt 7778 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 6839 als genesen – das sind 72 mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis deutlich erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 769 (gestern: 722). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Rückblickend teilte das Landratsamt heute außerdem mit, dass sich im Kreis Pfaffenhofen zwischen 30. Oktober und 5. November insgesamt 348 Corona-Infektionen bestätigt hatten. 38 dieser 348 betroffenen Personen seien gegen Corona geimpft gewesen – man spricht von so genannten Impf-Durchbrüchen. Eine dieser 38 Personen müsse stationär behandelt werden. "Im Verlauf ihrer Erkrankung sind zwei Personen mit vollständigem Impf-Schutz verstorben", heißt es weiter. Alle anderen corona-infizierten Personen, die geimpft waren, haben laut Landratsamt "nur milde Symptome".
Insgesamt 431 Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen (gestern: 405) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt.
Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit fünf Patienten (gestern: sechs), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – einer davon (gestern: einer) muss intensiv-medizinisch betreut werden. Bei einem weiteren Patienten bestehe hier der Verdacht auf eine Corona-Infektion.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 443,0 (Stand: heute, 3.12 Uhr). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.
Im Freistaat gelten seit 2. September völlig neue Corona-Regelungen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 gilt im jeweiligen Landkreis indoor weitestgehend die 3G-Regel: Zugang nur noch für gegen Corona geimpfte, von Corona genesene oder negativ auf Corona getestete Leute. Alle anderen inzidenz-abhängigen Regeln sowie etliche weitere Beschränkungen fielen weg; maßgeblich ist stattdessen nun die "Krankenhaus-Ampel" als Indikator für die Belastung des Gesundheits-Systems. Zudem entfielen die allgemeinen Kontakt-Beschränkungen, die bisherigen Obergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die FFP2-Masken-Pflicht ("OP-Maske" neuer Standard). Als oberstes Ziel für Schulen wurde Präsenz-Unterricht genannt; Wechsel-Unterricht soll es nicht mehr geben. In der Gastronomie entfiel die corona-bedingte Sperrstunde. Volksfeste blieben untersagt. Hier die neuen Regelungen im Detail: Diese völlig neuen Corona-Regeln gelten ab 2. September in Bayern.
Deutliche Lockerungen gelten seit Anfang Oktober; lesen Sie dazu: Discos, Clubs und Bordelle dürfen wieder öffnen, Volksfeste wieder möglich. Laut weiteren Kabinetts-Beschlüssen gibt es seit 6. Oktober zudem deutliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig auf die so genannte "2G"-Regel oder die "3G plus"-Regel setzen: Demnach fallen dann Masken-Pflicht, Mindest-Abstand, Personen-Obergrenzen und Alkohol-Verbote weg. Außerdem beschlossen: Tanz und Musik in der Gastronomie werden unter den für Discos geltenden "3G plus"-Bedingungen erlaubt. Und: Für Schankwirtschaften fallen die Beschränkungen weg, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste sowie Abgabe und Verzehr von Getränken an Theke oder Tresen unzulässig war. Lesen Sie dazu: Große Corona-Lockerungen bei Veranstaltungen mit 2G oder 3G-plus
Der bayerische Ministerrat hat angesichts stark steigender Infektions-Zahlen Anfang November für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrt die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gibt es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die Beschlüsse sowie die Maßnahmen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern. Mittlerweile steht die Krankenhaus-Ampel auf Gelb: Deshalb gelten bayernweit verschärfte Regelungen: Klinik-Ampel auf Gelb: Diese Corona-Regeln gelten nun. Wegen der roten Ampel-Stufe gelten seit 9. November weitere Verschärfungen: Klinik-Ampel auf Rot: Diese Corona-Regeln gelten jetzt.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Nachdem der wegen der Pandemie für Bayern ausgerufene Katastrophenfall mittlerweile offiziell wieder aufgehoben worden ist, wurde ab 9. Juni auch das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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