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Der Abgeordnete und CSU-Kreischef steht seit 1. März der "Elisabeth Hospiz Ingolstadt gGmbH" vor. Davon wussten selbst die meisten Partei-Freunde bislang nichts. Das sorgt für Gesprächsstoff und Irritationen – auch wegen der Vorgeschichte.

Von Tobias Zell

Der hiesige Landtags-Abgeordnete Karl Straub, der seit 2015 auch Chef des CSU-Kreisverbands von Pfaffenhofen ist, hat eine weitere berufliche Tätigkeit übernommen. Er ist nun Geschäftsführer der "Elisabeth Hospiz Ingolstadt gGmbH". Das bestätigte er am heutigen Abend auf Anfrage unserer Zeitung und nannte Details. Auf der offiziellen Abgeordneten-Seite des Landtags über ihn ist diese Tätigkeit bis dato nicht gelistet. In Partei-Kreisen sorgt Straubs neues Zusatz-Engagement dem Vernehmen nach nicht nur für Gesprächsstoff, sondern auch für Irritationen. Zum einen, weil bisher kaum jemand offiziell davon wusste – zum anderen wegen Straubs Vorgeschichte. Die Gretchen-Frage: Kann er all diesen Aufgaben und Pflichten gerecht werden? Im Jahr 2018 hatte die Autohaus-Straub-GmbH, deren Geschäftsführer er war, Insolvenz angemeldet. Später wurde bekannt, dass er wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, Insolvenz-Verschleppung und Betrug ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten war. Schließlich akzeptierte er im vergangenen Jahr einen Strafbefehl über 310 Tagessätze wegen Betrugs.

Wie Karl Straub heute im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte, habe er den Geschäftsführer-Posten bei der "Elisabeth Hospiz Ingolstadt gGmbH" bereits seit 1. März dieses Jahres inne – also seit zwei Monaten. Seinen Worten zufolge handelt es sich dabei um eine entgeltliche Tätigkeit mit einem Arbeits-Aufwand von durchschnittlich zehn Stunden pro Woche. Straub spricht von einer guten und verantwortungsvollen Aufgabe. Man sei diesbezüglich auf ihn zugekommen; Hintergrund sei eine Erkrankung des Vorgängers gewesen. Er habe kein Geheimnis um diese neue Geschäftsführer-Tätigkeit gemacht, erklärte Straub sinngemäß – er hätte aber nach eigenem Bekunden mit der offiziellen Information noch bis zur erfolgten Eintragung im Handelsregister abwarten wollen. Einigen Partei-Kollegen habe er jedoch bereits davon erzählt, sagt Straub. Die Info von seinem neuen Job verbreitete sich nach Informationen unserer Zeitung bislang zwar langsam, aber sicher. Hinter vorgehaltener Hand heißt es aus CSU-Kreisen sinngemäß schon: Abgeordneter und Kreisvorsitzender und Geschäftsführer – das ging doch schon mal nicht gut.

Als Geschäftsführer der Autohaus-Straub-GmbH hatte Karl Straub letztlich zumindest glücklos agiert. Unter seiner Regie ging das Unternehmen in die Insolvenz. Und er selbst gilt durch die Annahme des Strafbefehls nunmehr als vorbestraft. Ab 91 Tagessätzen wird eine Vorstrafe auch ins Führungs-Zeugnis eingetragen. Straubs Unternehmer-Karriere schien jedenfalls erst einmal beendet. Ihm blieb aber die Berufs-Politik. Denn nur wenige Wochen vor dem bitteren Gang in die Insolvenz hatte der CSU-Mann im Jahr 2018 sein Landtags-Mandat verteidigt. Und an diesem hielt er auch nach dem hingenommenen Strafbefehl fest. Er werde "natürlich" seine Tätigkeit als Abgeordneter des bayerischen Landtags, "beibehalten", erklärte er, "da ich keine widerstreitenden Interessen vertrete und es darüber hinaus keinen rechtlichen oder auch persönlichen Hinderungsgrund gibt, diese Aufgabe guten Gewissens weiterhin wahrzunehmen".

Auf der Internet-Seite des "Elisabeth Hospiz" wird Straub als Geschäftsführer genannt und gezeigt.

Mittlerweile hat Karl Straub, Jahrgang 1971, neben seinem Landtags-Mandat wieder einen Geschäftsführer-Posten übernommen: Er ist nun Chef der "Elisabeth Hospiz Ingolstadt gGmbH". Diese Information kann auf der Internet-Seite des "Elisabeth-Hospiz Ingolstadt" unter diesem Link nachgelesen werden; auch im Impressum der Internet-Seite wird Straub als Geschäftsführer und als inhaltlich verantwortlich genannt. Offiziell informiert hatte er selbst darüber bislang nicht, wie er heute selbst einräumte. Und selbst viele für gewöhnlich sehr gut informierte Parteifreunde wussten offenbar nichts davon. Auf der offiziellen Abgeordneten-Seite des bayerischen Landtags über Straub ist diese Geschäftsführer-Tätigkeit bislang (Stand: 1. Mai 2022) nicht aufgelistet. Straub versicherte aber heute, dass er alles ordnungsgemäß und fristgerecht melden und angeben werde. Unsere Redaktion hatte diesbezüglich bereits beim Landtagsamt des bayerischen Landtags nachgefragt und folgende Antworten erhalten:

Seit wann gelten die im Zuge der so genannten Masken-Affäre im Jahr 2022 neu gefassten, strengeren Verhaltensregeln für Mitglieder des bayerischen Landtags für die Anzeige und Veröffentlichung ihrer Tätigkeiten und Einkünfte? Gibt es dafür interne Umsetzungsfristen? Ab wann sind diese Tätigkeiten nach den ab dem Jahr 2022 gültigen Regeln auf der Internet-Seite des Landtags zu veröffentlichen?

Landtagsamt: "Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordneten-Gesetzes, im Zuge dessen die bisher untergesetzlichen Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags ergänzt und in einen eigenen Teil des Bayerischen Abgeordneten-Gesetzes überführt wurden, trat am 1. April 2022 in Kraft. Mit dem Inkraft-Treten haben die Abgeordneten drei Monate Zeit, ihre Tätigkeiten und Einkünfte der Präsidentin zu melden (vgl. Art. 34 Abs. 5 BayAbgG). Am 1. Juli 2022 werden die Informationen auf der Homepage des Landtags freigeschaltet."

Musste die Aufnahme einer entgeltlichen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens – zum Beispiel einer GmbH – durch einen Abgeordneten bereits nach den alten, von 2013 bis 2022 geltenden, Verhaltensregeln für die Mitglieder des bayerischen Landtags dem Landtags-Präsidium angezeigt und auf der Internet-Seite des Landtags veröffentlicht werden? Wie stellt es sich nach neuem Recht dar?

Landtagsamt: "Für eine entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat als Geschäftsführer eines Unternehmens, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungs-Verhältnisses ausgeübt wird, wäre bereits aufgrund der bis zum 31. März 2022 geltenden Rechtslage eine Anzeige- und Veröffentlichungs-Pflicht gegeben gewesen (vgl. Nr. I. 2. a) und Nr. III der Verhaltensregeln a. F.). Dies gilt ab 1. April 2022 unverändert fort."

Auszug aus der Landtags-Seite über Karl Straub (Stand: 1. Mai 2022).

Welche Umsetzungsfrist zwischen der Aufnahme der Tätigkeit und der dann verpflichtenden Anzeige beziehungsweise Veröffentlichung der Tätigkeit wird dem Abgeordneten nach den  a) alten (2013-2022) und nach den  b) neuen (ab 2022) Verhaltensregeln gewährt?

Landtagsamt: "Für a) und b) gilt: Die Anzeigen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag sowie nach Eintritt von Änderungen oder Ergänzungen während der Wahlperiode bei der Präsidentin einzureichen."

Wer ist für die Veröffentlichung der veröffentlichungs-pflichtigen Angaben verantwortlich? Durch wen erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetseite des Landtags? Erfolgt die Veröffentlichung der Angaben durch die Landtags-Verwaltung oder auf Geheiß der Landtags-Verwaltung oder ist für die Veröffentlichung der Abgeordnete selbst verantwortlich? Falls der letzte Fall zutrifft: Was hat er dafür zu tun? Bitte gehen Sie jeweils sowohl auf die alte Rechtslage (Verhaltensregeln von 2013 - 2022) und auf die neue Rechtslage (ab 2022) ein.

Landtagsamt: "Die Veröffentlichung der Angaben auf der Internet-Seite des Landtags erfolgt jeweils durch die Landtags-Verwaltung.

Zum Hintergrund

Die Autohaus-Straub-GmbH hatte im Jahr 2018, es war wenige Tage vor Weihnachten, einen Insolvenz-Antrag gestellt. Betroffen davon waren alle drei Autohäuser, die das Unternehmen an den Standorten in Wolnzach, Pfaffenhofen und Mainburg betrieb, wie der einstige Geschäftsführer Karl Straub damals selbst erklärt hatte. Kurz zuvor, im Oktober 2018, hatte der CSU-Politiker Karl Straub bei der Landtagswahl noch das Direkt-Mandat im hiesigen Wahlkreis verteidigt. Er sitzt seit dem Jahr 2013 im bayerischen Landtag. Außerdem ist er der Vorsitzende der Christsozialen im Landkreis Pfaffenhofen. Seit 2014 ist er zudem Mitglied des Pfaffenhofener Kreistags.

Dass Straub bereits seit Längerem im Visier der Staatsanwaltschaft stand, hatte er am 19. März vergangenen Jahres selbst bekanntgegeben. Dazu hatte er sich offenbar veranlasst gesehen, nachdem ihn Medien-Anfragen zu den Ermittlungen gegen ihn erreicht hatten. Im Zuge der gegen ihn laufenden Ermittlungen, so hatte er wissen lassen, seien auch seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht worden. Straub verwies auf die Unschulds-Vermutung. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies er zurück; Bereicherungs-Vorwürfen in Zusammenhang mit seinem Mandat trat er entgegen. Am Ende kamen ihm allerdings offenbar im Raum stehende Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem einstigen Betrieb der drei Autohäuser teurer zu stehen.

Wie er schließlich auch selbst öffentlich gemacht hatte, war er wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, Insolvenz-Verschleppung und Betrug ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Anfang Mai des vergangenen Jahres hatte er dann erklärt, dass die Ermittlungen "hinsichtlich des Hauptvorwurfs der Steuerhinterziehung" eingestellt worden seien. Im Juni vergangenen Jahres teilte er mit, dass auch das Verfahren wegen Insolvenz-Verschleppung vom Tisch sei. Zugleich gab er jedoch bekannt, dass er einen wegen Betrugs gegen ihn erlassenen Strafbefehl über 310 Tagessätze akzeptiert habe und dass dieser auch rechtskräftig sei. Damit gilt Straub als vorbestraft. Der Strafbefehl, den er akzeptiert hatte, ging aus der Sicht von Insidern in seiner Dimension weit über das übliche Maß an Tagessätzen im Bereich der Alltags-Kriminalität hinaus.  

Zum Hintergrund:

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