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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Auf dem Weg zur "digitalen Kita"

(ty) Vertreterinnen aus insgesamt zehn Kinder-Tages-Einrichtungen haben an der Kampagne "Start-Chance kita.digital" im Kreis Pfaffenhofen teilgenommen. Wie das Landratsamt mitgeteilt hat, fand mittlerweile die Abschluss-Veranstaltung mit der Urkunden-Übergabe im großen Sitzungs-Saal des Landratsamts statt (Foto oben). "Die Teilnahme an der Kampagne ist für Kitas eine große Bereicherung, um Kinder an die digitale Welt, deren Chancen und Herausforderungen aktiv und sicher heranzuführen", so Landrat Albert Gürtner (FW).

Es sei heutzutage von großer Bedeutung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen – beispielsweise um sich kreativ auszudrücken, aber auch, um für einen ausgeglichenen Umgang zu sensibilisieren, damit die digitale Welt die analoge Erfahrung in der Natur oder im zwischenmenschlichen Kontakt nicht vollständig ersetze. Die im September vergangenen Jahres gestartete Kampagne ist laut Landratsamt ein mehrjähriges, kostenfreies Qualifizierungs-Angebot des bayerischen Familien-Ministeriums für alle bayerischen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sowie Häuser für Kinder.

Es werde aus Mitteln des Bundes-Familien-Ministeriums aus dem "Gute Kita"-Gesetz mitfinanziert. "In den einjährigen Kampagnen-Kursen gehen die teilnehmenden Kitas mit den Kindern und unter Einbezug der Eltern erste Schritte in die digitale Bildungswelt", erklärt die Landkreis-Behörde von Pfaffenhofen. "Sie gehen sie begleitet von qualifizierten kita.digital.coaches sowie unterstützt durch die Online-Plattform Kita-Hub Bayern."

Mit großem Engagement haben sich laut Landratsamt die Kitas – trotz pandemie-bedingter Zusatz-Belastungen – gemeinsam auf den spannenden Weg zur digitalen Kita gemacht. Sie erhielten den Angaben zufolge vielfältige Anregungen für die digitale Foto-, Audio- und Filmarbeit mit Kindern und dazu, wie sie dabei die Eltern als Partner einbeziehen können. Dazu seien auch ein Online-Kurs sowie digitale Vernetzungs-Möglichkeiten erprobt worden. Weitere Infos zur Kampagne gibt es unter diesem Link.

Zur Masken-Pflicht im Stadtbus

(ty) Die Masken-Pflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bleibt im Freistaat bekanntlich weiterhin bestehen. Das hatte das bayerische Gesundheits-Ministerium nach der jüngsten Sitzung des Ministerrats bereits bekanntgegeben; wir berichteten: Bayern hält an Masken-Pflicht im ÖPNV fest, lockert sie aber. Die Pfaffenhofener Stadtwerke, deren Tochter-Gesellschaft für den hiesigen Stadtbus-Betrieb zuständig ist, melden sich in diesem Zusammenhang nun mit konkrete Hinweisen zu Wort und appellieren zugleich an alle Passagiere, "auch weiterhin auf sich und die Mitmenschen zu achten und, wo immer es möglich ist, Abstand zu halten sowie die Hygiene-Standards einzuhalten".

Im Gegensatz zur bislang geltenden Regelung reicht nach Angaben der Stadtwerke ab dem 3. Juli das Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV aus. FFP2-Masken oder andere, höherwertige Schutz-Masken könnten beziehungsweise dürften aber – auf freiwilliger Basis – auch weiterhin getragen werden. Jedoch, so wird klargestellt: "Es ist nicht erlaubt Stoffmasken, Schals oder Tücher zu verwenden." Und: Kinder unter sechs Jahren sowie gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können, sind von der Masken-Pflicht befreit."

Gegen-Demo in Pfaffenhofen

(ty) Am gestrigen Abend hat in Pfaffenhofen von 19 Uhr bis etwa 21.40 Uhr eine Gegen-Demonstration zu einem Vortrag im Bezug auf den Krieg in der Ukraine stattgefunden, der im Zentrum für Berufs- und Familien-Förderung an der Rotkreuzstraße stattfand. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, wurde eine sich fortbewegende Gegen-Demonstration im Innenstadt-Bereich mit anschließender Versammlung an der Rotkreuzstraße angemeldet und durchgeführt, welche die Titel "Zusammen gegen russische Propaganda", "Stand with Ukraine", "Support Ukraine" und "Help Ukraine" trug.

Die angezeigte Versammlung startete nach Angaben der Polizei am Hauptplatz, verlief durch die Innenstadt und gelangte schließlich zur Rotkreuzstraße, wo dann die stationäre Versammlung mit zirka 50 Teilnehmern stattfand. "Diese verlief ebenso störungsfrei, wie der Zug durch die Innenstadt", fasste ein Polizei-Sprecher heute zusammen. Seinen Worten zufolge mussten allerdings zwei Plakate sichergestellt werden, "deren strafrechtliche Relevanz derzeit noch geprüft wird". Worum es bei der Vortrags-Veranstaltung ging, lesen Sie hier

Nachbarn zu Gast am Wochenmarkt

(ty) In Kooperation mit der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt präsentiert sich die Stadt Schrobenhausen in diesem Monat auf mehreren Wochenmärkten in der Region. Los geht es nach Angaben aus dem Rathaus am morgigen Samstag, 2. Juli, auf dem Hauptplatz von Pfaffenhofen – dort gibt es übrigens zeitgleich noch ein weiteres Event; lesen Sie dazu: Genuss-Festival und Koch-Show. Am Donnerstag, 7. Juli, gastiert der Info-Stand dann in Schrobenhausen und am Samstag, 9. Juli, in Neuburg an der Donau sowie am Samstag, 16. Juli, in Ingolstadt. Die letzte Station ist in Eichstätt, und zwar am Samstag, 23. Juli.

Als "Wir4" hatte sich die drei Landkreise und die Stadt Ingolstadt anlässlich der Landesgartenschau 2020 in Ingolstadt zusammengeschlossen, um gemeinsam den "Pavillon der Region" zu bespielen und die vielseitigen Tourismus-Angebote und Ausflugs-Möglichkeiten zu bewerben. Pandemie-bedingt war die Landesgartenschau verschoben worden. Auf ihre gemeinsame Aktion wollten "Wir4" aber dennoch nicht verzichten, kurzerhand entstand deshalb die Idee einer Road-Show: ein gemeinsamer Stand auf den Wochenmärkten der Region, an dem sich interessierte Bürger Infos zu Sehenswürdigkeiten, Rad- und Wanderwegen sowie Ausflugs-Tipps holen konnten. Diese "Road-Show" wird nun fortgeführt. (Foto: Stadt Schrobenhausen)

Neue Bodenrichtwerte für den Kreis Dachau

(ty) Der Gutachter-Ausschuss des Landkreises Dachau hatte die so genannten Bodenrichtwerte zum 1. Januar dieses Jahres neu festgesetzt. In der kommenden Woche, von 4. bis 8. Juli, haben Interessierte eine einfache kostenfreie Einsicht in dieses Daten-Werk, und zwar online über www.bodenrichtwerte.bayern.de. Darauf hat das Landratsamt jetzt hingewiesen. Zusätzlich können nach Angaben der Behörde über die Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses amtliche Einzelauskünfte für jeweils 30 Euro beziehungsweise die komplette Bodenrichtwert-Liste für 125 Euro per Antrag erworben werden. Der Gutachter-Ausschuss bitte darum, etwaige Anträge per E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden; die Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Angaben über Informationen und Dienstleistungen des Gutachter-Ausschusses stehen laut Landratsamt unter www.landratsamt-dachau.de/gutachterausschuss zur Verfügung.

Forderung nach Ende der einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht

(ty) Der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die einrichtungs-bezogene Corona-Impf-Pflicht zum 30. September vorzeitig aufzuheben, und erneut für die allgemeine Impf-Pflicht geworben. Er sagte heute in München: "Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt – und das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht." Denn: "Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impf-Schutz. Derzeit, also bis zum 30. September, sind nur zwei Nachweise nötig."

Damit stehen laut Holetschek die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor Herausforderungen. "Denn der ganze Prozess fängt dann wieder von vorne an." Ab dem 1. Oktober müssten Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen tätig seien, die der einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht unterliegen, innerhalb eines Monats ergänzende Nachweise an die Leitungen übermitteln, aus denen hervorgehe, dass sie die neuen Voraussetzungen an den vollständigen Impfschutz erfüllten. Diese müssten dann erneut geprüft und im Zweifelsfall an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden – "und das angesichts der Tatsache, dass die einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht sowieso zum Ende des Jahres auslaufen wird".

Ein vorzeitiges Ende der einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht würde aus Sicht des bayerischen Gesundheits-Ministeriums nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern auch Risiken für die Versorgung der Bewohner sowie Patienten vermeiden. "Die Versorgungs-Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Patientinnen und Patienten darf nicht gefährdet werden", so Holetschek. "Die Einrichtungen kämpfen schon jetzt mit Personal-Mangel." Natürlich steht der Schutz der vulnerablen Gruppen an oberster Stelle, so der Minister. Aber: "Bei den Beschäftigten in der Pflege und in den Krankenhäusern liegt die Impf-Quote insgesamt bereits deutlich höher als in der Gesamt-Bevölkerung."

Das verdeutliche: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. "Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu braucht es keine einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht mehr." Am besten seien vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen ließen. "Daher ist eine allgemeine Impf-Pflicht der richtige Schritt, um vulnerable Gruppen bestmöglich zu schützen", so Holetschek.

Gerichtliche Maßnahmen wegen Kindeswohl-Gefährdung

(ty) Laut aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik sind im Freistaat im Laufe des vergangenen Jahres in insgesamt 2706 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen worden, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Dies entspricht einem Rückgang von 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3077). In 1380 Fällen waren dabei Jungen und in 1326 Fällen Mädchen betroffen, erklärt die Behörde weiter. 

In 1610 Fällen wurde der Entzug der elterlichen Sorge entschieden und diese somit auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen – in 520 Fällen vollständig und in 1090 Fällen teilweise. Des Weiteren wurde in 642 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 134 Fällen wurden die Erklärungen des Personen-Sorgeberechtigten ersetzt und in 320 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber dem Personen-Sorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen. 

Nach §1666 BGB habe das Familiengericht Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage seien, diese Gefahr abzuwenden. Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt sei immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lasse. Das Familiengericht entscheide dann im Einzelfall, ob und welche gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten seien. Zu den möglichen Maßnahmen zählten Weisungen, Gebote und Verbote oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge.


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