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Klage der Entsorgungs-Firma gegen politisch beschlossene Umstellung von Bring- auf Hol-System abgewiesen. Begründung des Gerichts liegt nun vor.

(ty) Im juristischen Tauziehen um die politisch längst beschlossene Einführung der gelben Tonne hat der Kreis Pfaffenhofen einen – vielleicht entscheidenden – Etappen-Sieg errungen. Das geht aus einer heute herausgegebenen Presse-Mitteilung des Landratsamts deutlich hervor. Das bayerische Verwaltungsgericht hatte demnach bereits Ende Mai dieses Jahres im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Klage des Entsorgungs-Unternehmens "Zentek" vom dualen System gegen den Landkreis Pfaffenhofen bezüglich der Einführung der gelben Tonne abgewiesen. Seit Anfang dieser Woche liege nun auch die schriftliche Urteils-Begründung des Gerichts vor. Heute wurden Details daraus unter der Überschrift "Gericht bestätigt: Gelbe Tonnen effektiver und umweltverträglicher" veröffentlicht.

Wie es laut Landratsamt in der schriftlichen Urteils-Begründung des Gerichts heißt, begegne der vom Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) erlassene Bescheid, die so genannte Rahmenvorgabe, bezüglich der Sammlung von Verpackungs-Kunststoffen mittels gelber Tonnen im Hol-System keinen rechtlichen Bedenken.

Der AWP könne gegenüber den dualen Systemen festlegen, ob im Hol- oder Bring-System gesammelt werde, welche Art und Größe bei den Tonnen zum Einsatz kämen und wie häufig geleert werde. Ziel müsse eine möglichst effektive und umwelt-verträgliche Erfassung der Abfälle sein, zitiert die Landkreis-Behörde.

"Das Gericht ist davon überzeugt, dass mit Einführung der gelben Tonne im Hol-System Leicht-Verpackungs-Abfälle (LVP) im Landkreis effektiver erfasst werden können", unterstreicht AWP-Chefin Elke Müller in der aktuellen Presse-Mitteilung und führt dazu weiter aus: Nach Auffassung der Kammer werde sich die Menge an wertstoff-haltigen LVP-Abfällen gegenüber dem bestehenden Bring-System sogar erhöhen.

Dies ergebe sich aus einem Bericht des Umweltbundesamts, wonach "die höchsten Sammel-Mengen mit den Systemen gelbe Tonne und Wertstoff-Tonne zu erzielen sind". Die Sammel-Mengen der Bring-Systeme lägen ausweislich des Berichts "deutlich unterhalb der anderen Systeme".

Nach Auffassung des Gerichts, so erklärt das Landratsamt weiter, sei die Einführung eines Hol-Systems mittels einer gelben Tonne auch geeignet, um eine möglichst umweltverträgliche Erfassung der LVP-Abfälle sicherzustellen. Bei einer Umstellung von einem Bring- auf ein Hol-System sei anzunehmen, dass die Umwelt-Belastungen, insbesondere die Kohlenstoffdioxid-Emissionen, verringert werden.

"Aufgrund des Berichts des Umweltbundesamts ist das Gericht davon überzeugt, dass Hol-Systeme im ländlichen Raum die höchsten Beiträge zur Senkung des Klima-Erwärmungs-Potentials aufweisen", so AWP-Leiterin Müller. "Das Bring-System wird aufgrund der Aufwendungen für den Individual-Transport mit einer deutlichen Klima-Belastung bewertet." 

Derzeit müssen die Landkreis-Bürger ihre gefüllten gelben Säcke selbst zu einem Wertstoffhof bringen und dort abgeben.

Bei einem Umstieg auf ein Hol-System geht das Gericht nach den Worten von Müller "daher von einer Verringerung der CO2-Emissionen und damit von einer Verbesserung der Umwelt-Verträglichkeit aus". Es geht aber noch weiter.

Ferner stellte das Gericht nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts in der Urteils-Begründung fest, dass die streitgegenständliche Rahmenvorgabe zur Einführung der Sammlung mittels einer gelben Tonne unbestritten technisch möglich und den Systemen auch wirtschaftlich zumutbar sei. Wie AWP-Chefin Müller dazu heute erläuterte, bleibe nun abzuwarten, ob das duale System "Zentek GmbH & Co. KG" innerhalb eines Monats den Antrag auf Zulassung der Berufung stellt.

Der Pfaffenhofener Kreistag hatte – wie mehrfach berichtet – in seiner Sitzung am 26. Oktober des Jahres 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2022 die gelbe Tonne im Landkreis einzuführen. Was dann geschah, hatte der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises (AWP) bereits einmal folgt zusammengefasst: Trotz langer und intensiver Gespräche mit dem dualen System "Zentek", das dem Landkreis als Ausschreibungsführer und gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme zugelost worden sei, habe "Zentek" Klage gegen den Bescheid des AWP bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Hol-System eingereicht. Die Kosten für eine Umstellung des Systems seien für "Zentek" zu hoch, demnach für die Firma wirtschaftlich unzumutbar. Damit begann das juristische Tauziehen.

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